Besonders der Phaeton ist von innen in Anmutung und Qualität das Maß der Dinge.
Beiträge von Mr.Rolex
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Der bielefelder Konzessionär Böckelmann hatte heute Vormittag eine der neuen Milgauss im Schaufenster .
Geschmackssache, das Teil. -
Jetzt wissen wir wenigstens, was die Ösis unter Kunst verstehen
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Original von Bobber
ich bin ursprünglich aus hannover, hab aber keinen aus dem dortigen PZ, freunde schon..
Wen kennst Du von denen? Ich habe damals einen bei Herrn Gehle bestellt. Sehr sympathisch und rührig. Als ich das erste Mal vor knapp 10 Jahren in Jeans und T-Shirt weit entfernt von der finanziellen Möglichkeit, einen bestellen zu können, reinsah, kam er sofort auf mich zu und fragte, an welchem Modell in interessiert sei. Ich erwähnte ein wenig verlegen Boxster. Probefahrttermin für einen Tag hat er sofort vereinbart. Sowas merkt man sich (auch wenn man, wie ich eigentlich, vorher nie Porschefan war).
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Die R-Klasse ist der scheußlichste alller SUVs (wenn"s denn überhaupt einer sein soll), sieht aus wie ne Bestatterkarre .
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Original von ursahe
...unter anderem. Habe schon ganz andere und schnittigere Autos in Deiner Halle und Garage gesehen; wie Ferrari 288 GTO und Lancia Stratos.
Tja, wenn ich die Mittel hätte dann würde ich Deinen schwarzen 360er Spyder nehmen. Fabrikant müßte man halt sein...Das is n" Fabrikant von Gerüchten
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Original von Reckel
Mein Vater hat ihn ca. 1989 verkauft für richtig wenig, wenn ich mir die Entwicklung so angeschaut habe.
Aber andererseits hat der Wagen ja auch nur DM 14000.- in der anschaffung gekostet - gebraucht natürlichNeupreise waren:
Cabriolet mit Allwettwerverdeck.......... Aufpreis für Hardtop
Nov. 1956............ DM 26.500,-- ............................. DM 1.500.--
April 1957............ DM 28.500,-- ............................. DM 1.750.--
Juli 1958.............. DM 29.950,-- ............................. DM 1.750.--Bye
Marko
14000 DM ? Da kommen einen die Tränen. Hatte er ihn schon in den 60ern gekauft?
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Ich habe mehrere eMails mit Uhren. Kann auch ganze Adressen besorgen
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Krud
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Schon eigenartig! Jemanden, der ein 100% originales Zubehörteil anbietet, wegen einer von jedem qualifizierten Uhrmacher bzw. Rolex-Konzessionär auszubessernden Delle geradezu binnen kürzester "Gnadenfrist" in der Öffentlichkeit der Lounge zu strangulieren, aber den Betrüger in einer Bucht-Auktion von seiten der, wie wurde in meinem Thread doch so schon formuliert, Sozialromantiker geradezu als armes Opfer eines triebigen Juristen hochzustilisieren.
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Original von Vito
Genau, die Bilder waren sowas von eindeutigWas sprach denn auf den Bildern gegen die Echtheit? So undeutlich wie die waren.
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Original von RufusMücke
OK, jetzt mal im Ernst:Aufgrund der Artikelbeschreibung hat er Anspruch auf ne echte.
Der Artikelbeschreibung (die eindeutig bis auf die Kalibernummer ist) hebt als Garantiezusage den evtl. vorhandenen Gewährleistungsauschluss auf.
Wenn der VK keine echte liefern kann, dann gibts SE wegen Nichterfüllung.
Verlieren kann er das wohl kaum, und an prozessuale Wahrheit glaub ich schon lange nimmer.
Soweit so gut.
Wenn er = Käufer nicht wusste dass er auf ein Fake bietet (was ich nicht glauben kann) dann ists OK, dem die Löffel langzuziehen.
Wenn er wußte oder ahnte dass es ein Fake ist, dann hätte ne Meldung an eBay gereicht. Ich für meinen Teil würde privat für mich keinen SE wegen Nidhterfüllung einklagen, da mir das zu doof wäre.
Ausnahme: einer ärgert mich, dann...
Na dann, wenigstens hier Ende gut, alles gut . Warum nicht gleich so und erst nach 15 Seiten?
Ich bin wirklich nicht davon ausgegangen, ein Fake ersteigert zu haben. Ausser der verdammten 2671 war doch auch kein einziges augenscheinliches Indiz dafür in der Beschreibung vorzufinden und das Köpfchen auch noch mit unzähligen KaliberNr. von Rolex zu malträtieren, würde irgendwo den Rahmen des zumindest in meinem Beruf Nützlichen sprengen. Die miesen Aukionsbilder sagen alles und nichts.Genau die im Nachsatz erwähnte Situation ist es, die bei mir nunmehr ggü. dem Verkäufer eingetreten ist. Von vornherein beabsichtigte ich, wie vornals erwähnt, nur die Beilegung ohne jedwede Zahlungsverpflichtung beider Seiten. Die Art, mit der er mir nun aber entgegentrat, empfand ich als eine bodenlose Frechheit bzw. Dreistigkeit.
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Spinnen wir die Geschichte doch nach der großmännischen Ansicht von mz5 mal ein wenig weiter:
was wäre wohl passiert, wenn ich nach Gutsherrenart einfach ohne weitere Reaktion nicht bezahlt hätte?
Die schöne Uhr stünde längst wieder in der Bucht. Höchstwahrscheinlich würde sie ein Gutgläubiger zu einem vielleicht noch viel höheren Betrag erwerben. Zumindest das kann sich nunmehr wohl kaum noch ereignen; der potentielle Bieter wird dankbar sein, mehr als nur ein paar Cent vor dem Totalverlust geschützt zu haben. -
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Original von mz5
Niemand hat Dich gezwungen. Du hättest schlicht und ergreifend nicht bezahlt und alles wäre im Sande verlaufen. Es war Deine freie Entscheidung. Oder möchtest Du mich glauben machen, der Verkäufer hätte im vollen Bewutsein, daß es sich um ein Plagiat handelt, es auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen lassen, wenn Du nicht zahlst? Es war wohl eher das Gefühl bei Dir "Wenn er glaubt, sich mit mir anlegen zu müssen, kann er das haben! Er wird schon sehen, was er davon hat!" Wer souverän über den Dingen steht, hat solche Spielchen nicht nötig.Seinen tel. Angaben Angaben zufolge, die Du nun einmal nicht hören konntest, wollte er genau das aber tun und darüberhinaus das übliche Spielchen von wegen eBay Nichtabnahme melden etc.
Eine wahre Souveränität kennzeichnet sich meinem Ermessen nach immer noch dadurch, nicht alles mit sich machen zu lassen. Wer stets klein beigibt, kann zumindest in diesem Leben nicht allzuviel erreichen... -
Nun noch mal die Auflösung zum "Tathergang" auf moralischer Seite :
Wie beschrieben, habe ich die Uhr (WIRKLICH, auch wenn"s in dieser hohen Lounge für unmöglich gehalten wird ;)) im Glauben an die Echtheit ersteigert. Mit dem einzigen wirklichen Erkennungsmerkmal, nämlich der angeführten Werks.Nr 2671, konnte ich nix anfangen (mir reichte bislang schon die Quälerei mit den ganzen Ref.Nr.). Die (miesen) Fotos machten auf mich den Eindruck, eine zwar abgerockte, aber echte Uhr von einem etwas unbedarften Privatmann zu sehen. Daher erschien mir auch der Preis, der wie geschrieben in den letzten Sek. ja immer nach stark nach oben gehen kann, wegen des Zustands nicht sooooo ungewöhnlich.
Nachdem Bäda hier von den Werksschmufix berichtete, nahm der Verkäufer erneut Kontakt zu mir auf. Ihr müsst nicht denken, dass Ich ihm da schon die Pistole auf die Brust gestzt habe, nein nein. m Gegenteil: ich informierte ihn während eines Tel.Gesprächs bzgl. der Uhr und erklärte mich zu einer Beilegung ohne jegliche Konsequenzen bereit. Erst dann kam der "Hammer": ER bestand auf Abnahme (wußte natürlich bis dahin nicht von meiner Tätigkeit...). Erst dann sah ich mich gezwungen, ihn die hier nun 14seitig diskutierte Pistole auf die Brust zu setzen.
Von mir aus hätte alles im Sande ohne Zahlung eines Cents von beiden Seiten verlaufen können, zumal ich genug anderweitige Beschäftigung habe und nicht gerade von Langeweile gequält bin, aber er wollte es mit diesem erhalten wohl nicht anders, oder? -
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Original von Emil
Da sehe ich dramatischen Nachholbedarf. Eine Wertung muss ich nur vornehmen, wenn ich gerade keine Kenntnis habe. Alles andere macht doch überhaupt keinen Sinn. Frag mal Deine Lehrer/Ausbilder.
Danke, is auch grad der erste Fall, den ich hab...
Man, wie lang noch ! Es geht um die GERICHTLICHE Wertung. Diese bezieht gerade nicht ein, ob ein Superkenner oder aber ein Blutsanfänger die Uhr erworben hat (selbst wenn dem nicht so wäre, kann von einem Privatkäufer wie mir wohl kaum erwartet werden, die mit Bildern und als Rolex-Kaliber offerierte Uhr sofort als Fake zu erkennen; auch scheinst Du immer noch nicht wahrgenommen zu haben, dass ich beim Kauf gerade NICHT von einem Fake ausgegangen bin!!!!). Relevant ist die Wirkung der Auktionsbeschreibung auf den DURCHSCHNITTSKÄUFER. Nur danach erfolgt die richterliche Wertung.
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Original von insoman
Siehst Du, und hier liegt doch der Hase im Pfeffer - DU bist offensichtlich KEIN Laie
Das spielt eben keine Rolle, hab ich doch deutlich zum Ausdruck gebracht! Gewertet wird nach der OBJEKTIVEN LAIENSPHÄRE (nicht subjektiv!!!) , irrelevant ob der Käufer Rolex-Konzessionär oder unwissender Erstkäufer ist. Ein potentielles Sonderwissen hat darauf keinen Einfluss. Wurde zumindest in meinem bisherigen Dasein vor Gericht so und nicht anders gehandhabt...
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Original von Emil
Kennt der Käufer den Mangel oder die Beschaffenheit der Sache bei Vertragsschluss, hat er keine weitergehenden Rechte. Man kann nun natürlich streiten, ob ein Fake ein Mangel ist (§442 BGB) oder ob überhaupt ein Vertrag zustandegekommen ist (§ 134: gesetzliches Verbot).
Entscheidend ist der Gedanke, dass nur der "Schützenswerte" geschützt wird. Und wer wie Mr. Rolex die monetären Gesichtspunkte nicht vernachlässigt sehen möchte und sich überdies in einem solchen Forum aufhält, also kein "Laie" ist, der weiß, worum es geht.Übrigens: wäre die Uhr echt und würde sie nur 450 € kosten und wäre sie gestohlen (alles reine Theorie), wäre der Käufer wegen Hehlerei dran. Das ist sozusagen das Spiegelbild und verdeutlicht die Grundgedanken des (Vertrags-) Rechts.
Fake kann schon keineswegs Mangel sein. Wie sollte eine Wiederherstellung möglich sein. Angebot eines Gegenstands unter Vorspiegelung falscher Tatsacher - hier Originalität --- § 123 Arglistige Täuschung
Schutz des Schützenswerten!? Relevant ist nach absolut h.M. einzig und allein die Laiensphäre, d.h. die Wertung eines Durchschnittskäufers unter Bezug der jeweiligen Umstände! -
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Original von Mr.Rolex
2. Richtigstellung:
Geschlossen wurde ein KV bzgl. einer Rolex Datejust. Zum einem ist Bewertungsmaßstab stets die Wertung aus der Laiensphäre, d.h. die Sichtweise eines normalen Käufers. An was würde dieser denken beim Erwerb einer als Rolex Datejust titulierten Armbanduhr (dazu noch lt. Text mit "Rolex-Kaliber"!!)? Wohl kaum an ein Fake. Selbst der relativ günstige Zuschlagspreis kann darauf keinen Einfluss haben, zumal wesentliche Gebotssprünge bekanntermaßen erst wenige Sekunden vor Ablauf üblich sind und der vorherige Stand somit keinerlei indizielle Wirkung hat (Uhr hätte ebenso zu anderem Zeitpunkt, bei genauerer Beschreibung etc. möglicherweise zum mehrfachen Preis versteigert werden können).
Zum anderen untersagen nicht nur die "einfachen" AGB von eBay, sondern bereits das Markenrecht jegliches Anbieten von Plagiaten aller Art. Demnach hätte etwas anderes als eine originale Rolex Datejust hier nicht einmal zum Aufruf gelangen dürfen (und schon gar nicht unter der nun bekannten und ausdiskutierten Anpreisung als Original).effendi
Da steht die hiesige Rechtslage in Kurzfassung.