Nein tut sie nicht. Der KV ist juristisch gesehen nur das Verpflichtungsgeschäft, also nur der Rechtsgrund für die Übereignung der Uhr. Erst durch die Übereignung gehört die Uhr ihm. Und Eigentümer wird er ohnehin nur dann, wenn dir Uhr nicht gestohlen war. Ich kann mir dir hier und sofort auch einen Schenkungsvertrag über das Empire State Building machen. Gehören wird es dir dennoch nicht. Du kannst natürlich versuchen, mich auf Erfüllung des Schenkungsvertrages zu verklagen
Aber hier geht es vermutlich ohnehin nur um einen Kaufvertrag einer nicht existierenden Uhr.
Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde die Uhr samt „Zettel und Datum„ fotografiert. Damit beweist der Verkäufer, dass sich die Uhr in seinem Besitz befindet.
Natürlich, das sind nur Vermutungen, da ich keine Fotos oder ähnliches gesehen habe.