Unfassbar dreist...

  • So ein großer Anbieter soll ein Fake verkaufen? Und dann auch noch in der Größenordnung? Wenn deine Behauptung stimmt wäre das wirklich eine Schweinerei.

  • Nach neuester Rechtssprechung müsste man das Teil kaufen und dann vor Gericht ziehen. Der Fake-Verkäufer ist nämlich dann zum Schadenersatz verpflichtet, und zwar im genauen Gegenwert der Uhr in echtem (!) Zustand.

  • Zitat

    Original von internett
    Nach neuester Rechtssprechung müsste man das Teil kaufen und dann vor Gericht ziehen. Der Fake-Verkäufer ist nämlich dann zum Schadenersatz verpflichtet, und zwar im genauen Gegenwert der Uhr in echtem (!) Zustand.



    Äh, aus welchen Normen soll sich das bitte ergeben? Danke.


    BGHZ Urteil?

  • BIELEFELD: Gericht fällt brisantes Urteil zum Verkauf von Plagiaten
    Bielefelder bot Nachbildung einer Designertasche im Internet an / Käufer erhält Schadensersatz
    VON PETER JOHNSEN


    Replikat (FOTO: SCHÄPERKÖTTER)
    + Replikat (FOTO: SCHÄPERKÖTTER)
    Bielefeld. "Finger weg von Fakes", lautet der dringende Rat des Bielefelder Rechtsanwalts Ralph A. Spier an alle, die im Internet-Aktionshaus Ebay Geschäfte machen. Gefälschte Markenartikel anzubieten, kann die Verkäufer solcher Gegenstände nämlich teuer zu stehen kommen, wie ein Mandant Spiers kürzlich erfahren musste.


    Der Bielefelder hatte Anfang Februar diesen Jahres bei Ebay eine Umhängetasche "Louis Vuitton Messenger" mit dem Zusatz "neu" zum Preis von 119 Euro angeboten, ohne dabei anzugeben, dass es sich um ein so genanntes Replikat handelte. Die Tasche wies das für die Luxusmarke typische Monogramm - Canvas Muster mit Signet "LV"- auf. Ein Münchner Student erwarb sie zum oben genannten Preis zuzüglich 9,90 Euro Versandkosten.



    Ein paar Tage später erhielt der Bielefelder Post vom Käufer. Er sei über die Echtheit der Tasche getäuscht worden, wolle daher vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurück, hieß es in dem Schreiben. Darüber hinaus verlangte der Münchner Schadensersatz in Höhe des Beschaffungspreises von 735 Euro für eine vergleichbare echte Louis-Vuitton-Tasche. Mit Versandkosten und Aufwendungen belief sich die Forderung auf 754,90 Euro. Weil der Verkäufer darauf nicht reagierte, verklagte ihn der Student vor dem Bielefelder Amtsgericht.


    Das gab der Klage in seinem kürzlich ergangenen Urteil dem Grunde nach in vollem Umfang statt (Az: 4 C 412/06). Lediglich die Tatsache, dass die Tasche bereits zweimal das Auktionssystem von Ebay durchlaufen hatte und - für den Käufer erkennbar - nicht mehr als neuwertig gelten konnte, bewahrte den Beklagten davor, die Forderung in voller Höhe bezahlen zu müssen.


    "Da steckt Brisanz drin", kommentiert Spier das Urteil in diesem "einmaligen Fall in der Region". Der Kläger müsse nämlich nicht einmal nachweisen, dass er als Ersatz für das Plagiat tatsächlich ein neuwertiges Originalprodukt gekauft habe. Und obendrein, so Spier, "lädt man sich auch den Hersteller auf den Hals".


    (Quelle: Neue Westfälische, Bielefeld vom 30.12.2006)

  • Und dennoch ist es ein sehr brisantes Urteil.


    Bislang wurde ein Verkäufer nämlich nur zur Rückzahlung verpflichtet (neben den strafrechtlichen Dingen, Geldstrafe, etc.). NUN muss er aber auch Schadenersatz leisten. Und zwar in der Höhe des verkauften, echten Produktes - und darin liegt der kleine, aber feine Unterschied ;)

  • Auf jeden Fall ein interessanter Fall. In der Quintessenz hat der Anwalt sicher recht. Die Verkäuferin hat die schlechteren Karten weil eine Schlechtleistung vorliegt.


    Jedoch finde ich ist ist der Fall in dieser konkreten Situation nicht so eindeutig wie der Anwalt das suggeriert. Aufgrund der finanziellen Situation der Studentin könnte man aus 275 II ableiten das die Leistungserbringung aus persönlichen Gründen unzumutbar ist und ein grobes MIßverhältnis zum Leistungsintresse des Gläubiges besteht. Natürlich mit der Folge des Schadenersatzes....aber das führt jetzt zu weit und jetzt dafür ein Gutachten anzufangen hab ich auch keinen Bock. Ist ja schließlich ein Uhren Forum. ;)

  • Das heisst ... die Jagd auf Fakes in der Bucht ist eröffnet :bgdev:..
    So kannste auch zu ner stattlichen Sammlung kommen ;)..
    Wenn dieser unsägliche Ärger nicht wäre .. Anwälte ,
    Gerichte usw.
    Im Ernst.. Diesen Anbietern sollten viel höhere Strafen
    drohen.. bisher wurde es ihnen zu einfach gemacht.
    Ich meine auch der Besitz von Fakes müsste verfolgt werden.

  • Was für noch mehr Brisanz sorgt ist in jedem Fall das Interesse des geschädigten Unternehmens. Wenn die junge Dame Pech hat wird eine Unterlassungserklärungen fällig die bei weitem den Streitwert der Tasche übersteigen dürfte... so far.

  • Zitat

    Original von Academia Iuris
    Was für noch mehr Brisanz sorgt ist in jedem Fall das Interesse des geschädigten Unternehmens. Wenn die junge Dame Pech hat wird eine Unterlassungserklärungen fällig die bei weitem den Streitwert der Tasche übersteigen dürfte... so far.


    Nur zu :gut: