"Franziskuss" hat schon recht, ob es etwas bringt steht auf einem anderen Blatt.
Grundsatz bei ebay:
"Es ist verboten, urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einwilligung des Urhebers in Artikelbeschreibungen, auf Mich-Seiten oder im Rahmen von sonstigen von Mitgliedern eingestellten Inhalten zu verwenden."
Erläuterung zum Grundsatz
Auf dem eBay-Marktplatz gelten selbstverständlich alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Verwendung fremder urheberrechtlich geschützter Fotos, Bilder oder Texte aus den Artikelbeschreibungen anderer eBay-Mitglieder oder aus anderen Quellen im Internet ohne Einwilligung des Rechteinhabers stellt in der Regel eine Urheberrechtsverletzung dar
Der Verkäufer hat in seinem Angebot Bilder von einem Anbieter auf chrono24 verwendet.