Dieser Artikel ist besteuert nach § 25 A UStG - MwSt ist nicht ausweisbar

  • Hallo,


    in Chrono 24 haben ich ein Uhr mit einem Interessanten Preis gesichtet. Unter der Beschreibung habe ich folgendes erlesen:"Dieser Artikel ist besteuert nach § 25 A UStG - MwSt ist nicht ausweisbar"


    Der Ländercode ist bestätigt, dass die Uhr ausserhalb der EU-Raum stammt. Was bedeutet das nun betreffend der Verzollung ?


    Danke

  • :pisaverursacher: Wer nicht hinter mir steht, braucht auch nicht neber mir zu stehen......







    :grb:




    Sorry für`s semmeln , aber da hat dir der Duden auch nicht wirklich viel genützt ! . . . :bgdev:

  • Das bedeutet, dass man beim Kauf der Uhr, wenn man in Schland lebt, 19% Umsatzsteuer zahlen muss und 80 Cent Zoll auf den kompletten Kaufpreis inklusive Versandkosten Hach, die Zollthreads sind nervig....

  • Das hat mit Zoll und Einfuhr erst mal gar nix zu tun sondern bedeutet zunächst , daß die Uhr irgendwann mal von jemandem verkauft wurde, der nicht umsatzsteuerpflichtig ist (Beispiel Privatperson), also beim Verkauf die Umsatzsteuer nicht auf einer Rechnung ausweisen kann (konnte).
    Dann wird bei nachfolgenden gewerblichen Verkäufen nur noch Umsatzsteuer auf die Differenz EK-VK erhoben.
    Diese kann nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden.
    Jetzt wird's aber trotzdem "zöllig" ;) .
    Handelt es sich um eine neue Uhr, kann (sollte) man vom Verkäufer einen schriftlichen Nachweis der Verzollung verlangen.
    Isses 'ne 1680 aus Hongkong, von der man nicht weiß, wie lange sie schon im Lande ist..........................
    Gruß


    Hiob

  • .................und die schon durch 15 Hände und 5 Foren gewandert ist, wird man einen Beleg zur Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer wohl fordern können, aber schwerlich erhalten, weil mir kaum jemand die komplette Historie der Vorbesitzer überlassen kann oder wird ;) .
    Und dann kann ich's unter Zugrundelegung der Verjährung von Zollschulden (3 Jahre, wenn keine strafbare Handlung, 10 Jahre wenn strafbare Handlung) machen oder lassen ;) .
    Gruß


    Hiob

  • Das bedeutet, dass man beim Kauf der Uhr, wenn man in Schland lebt, 19% Umsatzsteuer zahlen muss und 80 Cent Zoll auf den kompletten Kaufpreis inklusive Versandkosten Hach, die Zollthreads sind nervig....


    Völlig falsch! Das bedeutet, daß auf den Kaufpreis keine Mwst. ausgewiesen wird, da der ANkauf entweder von privat oder außerhalb der EU erfolgte. Steuermäßig ist man mit der Rechnung auf der sicheren Seite.


    Zollthreads sind nervig, falsche statements im Brustton der Überzeugung noch mehr.

  • Völlig falsch! Das bedeutet, daß auf den Kaufpreis keine Mwst. ausgewiesen wird, da der ANkauf entweder von privat oder außerhalb der EU erfolgte. Steuermäßig ist man mit der Rechnung auf der sicheren Seite.


    Zollthreads sind nervig, falsche statements im Brustton der Überzeugung noch mehr.


    Michi, und der Zoll erkennt das auch so an? Ich glaube, da müsste ich mal zum Zoll zurückgehen, und mein Geld zurückfordern... Das nennt man dann wohl, dass ich pech gehabt habe, weil ich es nicht wusste, und die auch nicht...

  • Eineinhalb Jahre im Forum angemeldet. :grb: Nunja. Aber man darf durchaus fragen.

    Bezgl. der Umsatztsteuer (Mehrwertsteuer) und dem §25a UStG hat Michi bereits Klarheit geschaffen. Genauso ist´s. Basta. :gut:


    Du bekommst eine ordentliche Rechnung von einem Händler aus Deutschland (was bitte, willst Du denn noch? :bash: ). Gegenüber dem Zoll kannst Du nachweisen, daß die Uhr in D rechtmäßig erworben wurde. Damit ist die Sache für Dich erledigt. Ob der Zoll dann bei dem Verkäufer nachfragt, ist nicht Dein Problem. Du traust mir und dem Frieden nicht? :lupe: Habe Verständnis. Kauf´den Wecker, schlepp´ ihn sofort zum nächsten Zollamt und laß´ ihn überprüfen. Ach, oder besser, kauf´ nur noch beim deutschen Konzi neue Uhren. Es wird Dich beruhigen. :bgdev:


    LG


    Michael