Haustierbilder von den Loungern

  • Wenn Quentin nicht auf der Suche nach etwas Fressbaren ist (darf auch gerne - wie hier - Vogelfutter sein, er pflückt aber auch die Weinbergpfirsiche von den Bäumen wenn wir sie nicht zeitgerecht für uns ernten.... :panik: )




    dann ruht er sich bei Henry und Willow aus.



    Gruß, René



    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.

    Friedrich Nietzsche

  • :gut: Als alter Sig Fan fehlt jetzt nur noch der Verweis auf eine 226 :G

    Nicht schlecht Mark. :gut: In meinem Fall: Auf dem Schild sind nur zwei Hunde, also einer zu wenig. Das könnte ungebetene Gäste überraschen... :bgdev::lol:

    Gruß, René



    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.

    Friedrich Nietzsche

  • Hui. Das ist ja spannend. Du hast also das Okay der Jagdausübungsberechtigten, dass Deine Hunde im Wald Wild hetzen und wildern dürfen? Also da wo ich herkomme, ist Wilderei eine Straftat. :lupe: Und das nennst Du auch noch grundvernünftige und anständige Jagdausübung seitens der Pächter? Sorry, aber so einen verantwortungslosen Mist habe ich hier meiner Lebtag noch nicht gelesen. Ich gehe mal davon aus, dass Deine Hunde auch so schlau sind, nur nichtführende Geißen zu wildern, die nicht irgendwo Kitze abgelegt haben, die ohne ihre Mama verenden würden, richtig? Klingt jedenfalls ganz toll... :respekt:


    Und damit das hier nicht zu OT wird: das ist Oskar. Der einzige Hund, der in meinem Revier ohne Leine laufen darf...


  • Ui, du bist ja ganz aufgeregt. ;) Ganz ruhig, komm wieder runter.


    "Wilderei" nennt sich bei uns "Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereirecht", da dürftest du folglich nicht ganz firm sein. Und nein, Hunde frei laufen zu lassen ist keine Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereirecht, daher strafrechtlich nicht relevant.


    Ich hoffe ich konnte helfen. :gut:

    Gruß, René



    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.

    Friedrich Nietzsche

  • Ui, du bist ja ganz aufgeregt. ;) Ganz ruhig, komm wieder runter.


    "Wilderei" nennt sich bei uns "Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereirecht", da dürftest du folglich nicht ganz firm sein. Und nein, Hunde frei laufen zu lassen ist keine Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereirecht, daher strafrechtlich nicht relevant.


    Ich hoffe ich konnte helfen. :gut:

    Nein. Mit euren Paragraphen 137 bis 140 StGB kenne ich mich nicht aus. :dance: Und von "ohne Leine" ist nicht die Rede. Aber du machst das schon. Wer die Jagd nicht gutheißt, die Wilderei aber schon, kann mir sicher noch gaaanz viel beibringen. Deinen Hunden noch viel Spaß beim Rehwild hetzen. ;)

  • Nein. Mit euren Paragraphen 137 bis 140 StGB kenne ich mich nicht aus. :dance: Und von "ohne Leine" ist nicht die Rede. Aber du machst das schon. Wer die Jagd nicht gutheißt, die Wilderei aber schon, kann mir sicher noch gaaanz viel beibringen. Deinen Hunden noch viel Spaß beim Rehwild hetzen. ;)

    Na siehst du, das klingt ja schon ganz anders. Und ja, du kennst dich da nicht aus.


    Ich präzisiere das mal: Auch wenn Hunde die frei laufen Wild reißen stellt das keinen Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereirecht dar. Strafrechtlich daher ohne Relevanz.


    Und ja, ich kann dir noch ganz viel beibringen, aber das gehört nicht hierher.


    Gerne per PN. :gut:

    Gruß, René



    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.

    Friedrich Nietzsche