Leidiges Thema: Nachweispflicht

  • Es tut mir leid, aber ich muss zum Thema Nachweispflicht etwas nachfragen.
    Ich hoffe Ihr seid geduldig mit mir und könnt mir es so erklären, dass auch ich es verstehe! ;)


    Wenn ich eine oder mehrere Uhren in der Schweiz kaufe, diese für den Zeitraum
    der Nachweispflicht in einem schweizer Schliessfach lasse....


    ...kann ich dann nach Ablauf der Zeit die Uhren tutti kompletti in meinen Kofferraum laden, nach D
    fahren und der Zoll kann mir nix?


    Ich meine sie sehen ja dass vor x Jahren die Uhren in der Schweiz gekauft worden sind.....


    ...können die dann nicht sagen: So jetzt erstmal verzollen, bitte


    Wahrscheinlich ist die Antwort ja ganz simpel :rolleyes::grb::gut:


    Danke schonmal :verneig::verneig::verneig:

  • ...kann ich dann nach Ablauf der Zeit die Uhren tutti kompletti in meinen Kofferraum laden, nach D
    fahren und der Zoll kann mir nix?





    :maul:





    oder mal ein bissle länger


    wenn du das zeug einführst muss du den zoll bezahlen
    bzw U- Est also 19 %
    da kommste nicht drum rum
    egal wann gekauft
    das datum der einfuhr ist entscheident


    :troest:

    [align=center] :danielmuc:


    Nix!!!
    :danielmuc:
    Ich lebe zwar über meine Verhältnisse, aber immer noch unter meinem Niveau....
    .. und yes sir i am a diver-holic


    :leicafan:
    [align=center]

  • Ob sich der Kauf einer Uhr in der Schweiz so richtig lohnt, muß jeder selbst entscheiden.


    Im Zweifelsfall mußt Du immer und jederzeit bei einer Zollkontrolle einen Nachweis über den Kauf der Uhr erbringen können.


    Will der europäische Zoll bei der Einreise in die EU einen Kaufnachweis, bist Du in der Bringschuld.


    Sollten seit Einfuhr der Uhr in die EU mehr als 10 Jahre vergangen sein, ist das Erbringen der Zollschuld und Einfuhrumsatzsteuerschuld verjährt. Den Einkauf mußt Du aber nachweisen können.


    Ein Zollbeamter hat mir mal erklärt, wenn die Uhr bereits Gebrauchsspuren aufweist und Du einigermaßen respektvoll mit ihm reden würdest, kräht kein Hahn danach. Aber im Zweifelsfalle.....Du weist: Nachweispflicht!


    Ansonsten rate ich grundsätzlich bei der Zollkontrolle: Einfach Halskette der Frau unter den Pullover, Rolex unter den Hemdsärmel. Was der Zoll nicht weiß, macht ihn nicht heiß, bzw. mißtrauisch. Ärger vermeiden heißt das Motto.


    LG


    Michael

    • Offizieller Beitrag


    Ansonsten rate ich grundsätzlich bei der Zollkontrolle: Einfach Halskette der Frau unter den Pullover, Rolex unter den Hemdsärmel. Was der Zoll nicht weiß, macht ihn nicht heiß, bzw. mißtrauisch. Ärger vermeiden heißt das Motto.


    Für Armbanduhren gibt es nur einen sicheren und adäquaten Verwahrungsort... :pony:


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  • wie ist das eigentlich bei einem kauf von privat in der schweiz?


    soweit ich das verstanden habe, muss man dann die uhr nicht nach d einführen, oder?


    Nein, man muß die Uhr ned nach Deutschland einführen. Ist halt etwas dämlich, wenn man in D wohnt und die Uhr in der Schweiz ist.

  • Ich glaube ich schnalle den Unterschied nicht mehr :chrissi:
    Warum soll eine Privatperson keine EUst zahlen müssen ??? Gekauft in der CH und EU Bürger = zahlen

    Du hast schon richtig geschnallt. Die EUST muss derjenige zahlen, der etwas aus dem Drittland (=nicht EU) in ein Land der EU einführt.


    Frage mal wieder, was der Thread soll. Erstens hatten wir dies schon öfters und zweitens soll mir mal einer den Sinn erklären, eine Uhr zu kaufen, diese 10 Jahre im Safe in der Schweiz zu lassen und erst dann nach Deutschland zu bringen... Das bringt nämlich gar nichts und von der Uhr hat man auch nur dann was, wenn man in der Schweiz ist, da man sie nur dann tragen kann. Sehr sinnvoll....


    Die Frist von 10 Jahren (=Verjährung wegen Steuerhinterziehung) beginnt erst dann, wenn die Uhr eingeführt wird. Und da ist es egal, wie lange der Wecker nun in der Schweiz im Tresor gelagert hat.

  • meine frage war nicht, ob eine (deutsche) privatperson beim kauf in ch bei einfuhr nach d verzollen muss, sondern ob man bei einem privatkauf, das heißt kauf zwischen privat(d) und privat (ch) und einfuhr nach d verzollt werden muss?