Es tut mir leid, aber ich muss zum Thema Nachweispflicht etwas nachfragen.
Ich hoffe Ihr seid geduldig mit mir und könnt mir es so erklären, dass auch ich es verstehe!
Wenn ich eine oder mehrere Uhren in der Schweiz kaufe, diese für den Zeitraum
der Nachweispflicht in einem schweizer Schliessfach lasse....
...kann ich dann nach Ablauf der Zeit die Uhren tutti kompletti in meinen Kofferraum laden, nach D
fahren und der Zoll kann mir nix?
Ich meine sie sehen ja dass vor x Jahren die Uhren in der Schweiz gekauft worden sind.....
...können die dann nicht sagen: So jetzt erstmal verzollen, bitte
Wahrscheinlich ist die Antwort ja ganz simpel
Danke schonmal