GARAGENBILDER. Welches Auto habt ihr in der Garage stehen?

  • embe71 : Keiner zwingt Dich mitzulesen oder Bilder anzuschauen. Das Forum bietet Spaß in der Freizeit. 😜

    Gruß Andreas

    Und wieso sollte ich nicht mitlesen oder Bilder anschauen? Schreibe und poste ja selbst. Wenn jemandem wie offensichtlich Dir meine Kommentare nicht passen, weil ich selbst etwas für mich Befremdliches kommentiere, ist das wohl eher Dein Problem ;)

    Viele Grüße
    Michael


    "Multiple exclamation marks are a sure sign of a diseased mind." - Terry Pratchett (RIP)

  • Also hier war ja noch einiges los gestern. Hier habe ich mich zurückgenommen, nachdem ich gemerkt habe, dass du dich angegriffen fühlst, nur weil ich einen Lounger, der der Meinung ist sein Fahrzeug - ganz offensichtlich - im öffentlichen Straßenverkehr von 0 auf 100 testen zu müssen, auf die derzeitige Rechtslage hingewiesen. Du scheinst aber keine Ruhe geben zu wollen. Und wenn ich dann noch sage, dass ich einen Strafrichter kenne, der einen solchen Fall verhandelt hat, musst du, Alexander, das nicht unverschämt in Frage stellen.


    Die von mir angesprochene Thematik findest du hoch und runter. Und ich unterstelle einmal, wer in der Lage ist, in der WL zu schreiben und Bilder seiner Uhren und Autos einzustellen, der wird auch - bevor er hier andere ins Lächerliche zieht - Google bedienen können. Da musst du, lieber Niko, nicht den Wingman für LeCannet spielen.


    Keiner behauptet, du sollst nicht Spaß im Straßenverkehr haben, solange du andere nicht gefährdest. Das habe ich auch. Und selbstverständlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn ich auf eine Landstraße einbiege und voll durchdrücke. Darum ging es auch nicht. Hier ging es einzig um das Zeitenmessen, und das ist nicht nur einmal als Rennen gewertet worden. Nimm es hin oder lass es. Und wenn man keine Ahnung hat, kann man auch einfach mal die Fresse halten. Und der Umstand, dass ein Tatobjekt (im Falle des Straßenverkehrsdelikts das Auto) eingezogen wird, mag vielleicht für euch unverständlich sein, ist aber auch völlig üblich.


    Ich schrieb es gestern schon einmal, der Ordnung und Vollständigkeit halber schreibe ich es gerne für Dich nochmal: Die Zeitmessung fand auf einem abgesperrten Werksgelände und nicht im öffentlichen Straßenverkehr statt. Deine Unterstellung verbitte ich mir, zum wiederholten Male.


    Zudem hatte ich Dein Geschriebenes keinesfalls in Frage gestellt, sondern wollte lediglich erfahren, wie die Sache ausging. Wer schon A sagt, sollte auch in der Lage sein, B zu sagen. Dass Du das als "unverschämt" empfandst, tut mir leid - für Dein eigenes Kopfkino bist aber nur Du selbst verantwortlich.


    Ferner bin ich mir sicher, dass niemand, der sich hier zu diesem durchaus ernsthaften Thema zu Wort gemeldet hatte, die Absicht hatte, irgendjemanden oder irgendetwas ins Lächerliche zu ziehen. Deine "Kritik" teile ich nicht, denn sie bewegt sich fernab jeglicher Rationalität. Vielmehr deutet sie auf eine Doppelmoral hin, weil - falls ich Dich richtig verstanden habe - Du sowieso nichts gegen "Alles aus dem Bock rausholen" auf einer - hoffentlich geraden - Landstraße hast. Offensichtlich hast Du ein mehr oder minder ernsthaftes Problem mit dem "Zeitenmessen" anderer Verkehrsteilnehmer, obwohl auch Du selbst - Deinen eigenen Angaben zufolge - nicht abgeneigt wars/bist, Zeiten mithilfe eines Laptimers zu messen, dies jedoch "nur noch" auf der Autobahn.


    Im Übrigen gibt es keine einzige juristische Datenbank, in der sich ein Urteil/einen Beschluss zum Tatbestand des "Alleinrennens" finden ließe. Unbedingt erwähnenswert ist aber auch, dass es etliche Gerichte gibt, die die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB anzweifeln.


    Ganz ehrlich, hätte ich gewusst, welche Diskussion 4,7 Sekunden lostreten können, hätte ich es sein lassen. Dass "Kritik" ausgerechnet von jemandem kommt, der augenscheinlich mehr Benzin im Blut als alle anderen zusammen haben soll, hat mich umso mehr betrübt, zumal er den einen oder anderen "illegalen" Durchzug schon mal "krass" findet.


    Schon krass der Durchzug.


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  • Du checkst es nicht, worum es mir ging.


    Vielleicht solltest du einfach damit anfangen, die gestrigen Beiträge zu lesen. Es ging mir lediglich darum, dich für das Thema zu sensibilisieren, da du ganz offensichtlich noch nichts davon gehört hast, dass sehr wohl auch Alleinrennen von der Vorschrift umfasst sind und ermittelt wird. Und ob die Vorschrift verfassungsmäßig ist oder nicht, spielt ersteinmal keine Rolle. Ich halte sie auch nicht unbedingt für bestimmt genug. Aber da ist jetzt erst einmal Karlsruhe gefragt und nicht irgendwelche - die Begrifflichkeit ist hier schon gefallen - Hobbyjuristen.


    Ein Lounger hat es hier schon geschrieben: mein Hinweis hatte keinerlei moralischen Beweggrund. Aber auch das scheinst du nicht kapiert zu haben.

  • Du checkst es nicht, worum es mir ging.


    Vielleicht solltest du einfach damit anfangen, die gestrigen Beiträge zu lesen. Es ging mir lediglich darum, dich für das Thema zu sensibilisieren, da du ganz offensichtlich noch nichts davon gehört hast, dass sehr wohl auch Alleinrennen von der Vorschrift umfasst sind und ermittelt wird. Und ob die Vorschrift verfassungsmäßig ist oder nicht, spielt ersteinmal keine Rolle. Ich halte sie auch nicht unbedingt für bestimmt genug. Aber da ist jetzt erst einmal Karlsruhe gefragt und nicht irgendwelche - die Begrifflichkeit ist hier schon gefallen - Hobbyjuristen.


    Ein Lounger hat es hier schon geschrieben: mein Hinweis hatte keinerlei moralischen Beweggrund. Aber auch das scheinst du nicht kapiert zu haben.


    Danke, das ist nett von Dir, mich brauchst Du jedoch für das Thema nicht zu "sensibilisieren". Dass Du, mit Verlaub, der Oberchecker bist, habe ich längst vernommen, auch brauchst Du Dir um mein Verstädnisvermögen keine Sorgen zu machen.


    Freilich hatte Dein anfänglicher Hinweis respektive Deine anfängliche Unterstellung - die Du zuerst in Form einer Frage, danach in Form einer unhaltbaren Mutmaßung, aus welchem Grund auch immer, zum Ausdruck brachtest - auch einen moralischen Beweggrund. Blöd nur, dass Deine imaginäre Moralkeule zur falschen Zeit am falschen Ort geschwungen wurde und sonst substantiell nicht viel vorzuweisen hatte.


    Nichts desto trotz schlage ich vor, dass wir dieses "Kriegsbeil" endgültig begraben und jedem - im Rahmen der Legalität - die Freiheit zugestehen, nach seiner Façon glücklich zu werden.

  • Danke, das ist nett von Dir, mich brauchst Du jedoch für das Thema nicht zu "sensibilisieren". Dass Du, mit Verlaub, der Oberchecker bist, habe ich längst vernommen, auch brauchst Du Dir um mein Verstädnisvermögen keine Sorgen zu machen.


    Freilich hatte Dein anfänglicher Hinweis respektive Deine anfängliche Unterstellung - die Du zuerst in Form einer Frage, danach in Form einer unhaltbaren Mutmaßung, aus welchem Grund auch immer, zum Ausdruck brachtest - auch einen moralischen Beweggrund. Blöd nur, dass Deine imaginäre Moralkeule zur falschen Zeit am falschen Ort geschwungen wurde und sonst substantiell nicht viel vorzuweisen hatte.


    Nichts desto trotz schlage ich vor, dass wir dieses "Kriegsbeil" endgültig begraben und jedem - im Rahmen der Legalität - die Freiheit zugestehen, nach seiner Façon glücklich zu werden.

    "Oberchecker" ? :grb: kann mit der Begrifflichkeit in dem Zusammenhang nicht umgehen.


    Anyway von mir kommt zu dem Thema nichts mehr, um auf deinen letzten Absatz einzugehen.