GARAGENBILDER. Welches Auto habt ihr in der Garage stehen?

  • Ich kenne einen Fall, bei dem einer mit Vollgas von der Ampel losgefahren ist, hinter ihm Zivilpolizei, die ihm dann vor Ort den Tatvorwurf des illegalen Straßenrennens eröffnet haben. In seiner Einlassung war er völlig verwundert und gab zu Protokoll: Hö wollte doch nur Mal schauen, wie schnell mein Auto ist. Ein besseres Eingeständnis gibt es wohl nicht.


    Einen evidenten Nachweis zu erbringen, man habe eine grobe Verkehrswidrigkeit begangen und sich gleichzeitig rücksichtslos verhalten, gerade bei einem sogenannten Straßenrennen gegen sich selbst, ist alles andere als leicht. Dass ein Eigeständnis, in welcher Form auch immer, fast immer nur Nachteile nach sich ziehen kann, verwundert nicht wirklich.


    Und, wie ist die Geschichte ausgegangen? Das Verfahren wurde eingestellt, nehme ich an. :zwitscher::G


    Ich weiß nicht wie es bei euch ist, in Berlin sind sie aber sehr hinterher, was sowas angeht.


    Berlin ist ja sowieso ein ganz "heißes" Pflaster, in vielerlei Hinsicht. :wech:

  • Sehr spezielle Einzelfälle;).


    In den meisten Fällen wird einem wohl keiner nachweisen können dass man zu schnell beschleunigt hat.


    Stelle mir gerade vor dass ich von 0 auf 100 auf einer Bundesstraße beschleunige und ich angehalten werden dass ich mit 5,0 Sekunden zu schnell beschleunigt habe, 7,0 ist dann in Ordnung? Das ist schwachsinn...


    Rennen gebe ich Dir Recht. Aber das ist kein Rennen wenn ich an einer grünen Ampel auf Tempolimit beschleunige.


    Gruß

    Niko

  • Sorry, aber da muss ich widersprechen.

    Kein einziger Punkt aus §315d trifft zu, wenn jemand sein Fahrzeug innerhalb des Tempolimits von 0 auf 100 Km/h beschleunigt, sofern niemand gefährdet wird oder es sich um ein "Rennen" handelt.

    Aber es handelte sich hier um eine Einzelfahrt und kein Rennen - andere Personen waren nicht beteiligt.


    Ein fiktives Beispiel von mir: Es gibt in meinem erweiterten Umfeld eine Autobahn mit Ampel gesteuerter Zuführung - also einer Ampel am Beginn des Beschleunigungsstreifens. Wenn ich also bei Rot an dieser Ampel anhalte, dann darf ich bei Grün Deiner Meinung nach nicht möglichst schnell von 0 auf 100 Km/h beschleunigen???

    Dann kommt die Polizei und beschlagnahmt mein Auto????

    Das ist (gelinde ausgedrückt) lachhaft :bash:

  • Korrekt Olli:gut:.


    Das ist wirklich lachhaft.


    Ich habe hier eine zweispurige Bundesstraße, Tempolimit 120. Baulich getrennt.


    Die Ampel springt auf grün und ich darf nicht in 4 oder 5 Sekunden auf 100 beschleunigen? Das ist schwachsinn. Das ist kein Rennen, ich beschleunige nur auf die erlaubte Geschwindigkeit, wie in Deinem Beispiel.


    Gruß

    Niko

  • Tja die Frage ist, wo fängt die Definition Rennen an und wo hört es auf?

    Für mich setzt Rennen immer einen, oder mehrerer Beteiligte voraus.

    Stehe ich an von Niko beschriebener Stelle mit einem 75 PS Polo und quetsche ihn voll aus, bin ich dann ein Rennen gefahren, weil ich dem Fahrzeug alles abverlangt habe?

    Der RS neben mir zieht bei Halbgas aber doppelt so schnell davon,ist er somit legaler unterwegs?


    LG Volkmar

  • Ich überlege gerade, alles auf 45 PS drosseln zu lassen. Dann gibt es das Problem mit dem "Straßenrennen gegen sich selbst", obgleich nur fiktiv, nicht mehr.


    Allerdings verkennen nicht wenige, gerade im Zuge solcher Diskussionen, dass man mit 45 PS, im Falle eines Falles, genau so viel Schaden anrichten kann wie mit 450 PS. Alles nur eine Frage des "(Nicht)Wollens" und/oder "(Nicht)Könnens".

  • Guter Vergleich:lol::lol::lol::lol:.


    Der Polo ist dann definitiv zu beschlagnahmen weil alles rausgeholt wurde:lupe:.


    Gruß

    Niko


  • Da kannst du noch so sehr widersprechen wie du willst. Lachhaft kannst du es auch finden. Dein fiktives Beispiel ist auch mit dem, womit diese Diskussion angefangen hat nicht vergleichbar. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass ich mit sinnlosen Aktionen, mein Auto unnötig aus dem Stand heraus mit Vollgas zu beschleunigen, um zu schauen, wie schnell es ist, vorsichtig wäre.


    Das kannst du mir ruhig glauben. Und wenn nicht, dann kann mir das auch völlig egal sein.


    Der §315d Abs. 1 Nr. 1 StGB ist sowas von unbestimmt. Da finde ich es schon sehr sportlich, dass du das lachhaft findest, während sich deutschlandweit Richter über die Auslegung und Tragweite streiten :)


    Ein Blick in die Gesetzesbegründung des Bundestags zum § 315d schafft da schnell Klarheit.

  • Ich warte... ;)

    Spielt das ernsthaft eine Rolle? Auch wenn die Sache eingestellt wird: ich habe keine Lust ein Ermittlungs- und Strafverfahren an der Backe zu haben.


    Ich kann dir nur soweit sagen: mein Kumpel, der die Sache verhandelt hat, ist selbst Autonarr und fährt sogar einen AMG :D und er findet die Vorschrift genauso bescheuert wie ich, weil sie unbestimmt ist. Aber solange es keine BGH-Entscheidung zum Selbstrennen-Paragraphen gibt, ist man der Willkür ausgesetzt... Um die Diskussion zum Abschluss zu bringen.

  • Spielt das ernsthaft eine Rolle?


    Freilich spielt das eine Rolle. Wenn mir ein befreundeter Strafrichter von einem solchen oder ähnlichen Fall erzählt, so erfahre ich, nämlich spätestens am Ende des Gesprächs, wie er ausgegangen ist. Und das Aktenzeichen gleich mit dazu. ;)


    Ich kann dir nur soweit sagen: mein Kumpel, der die Sache verhandelt hat, ist selbst Autonarr und fährt sogar einen AMG :D und er findet die Vorschrift genauso bescheuert wie ich, weil sie unbestimmt ist.


    Gerade deshalb. Hat es Dich nicht interessiert, wie er in der Sache entschieden hat? Autonarr, AMG-Fahrer, findet die Vorschrift bescheuert. Dann muss es gewiss einen "Freispruch" gegeben haben. :zwitscher:


    Auch wenn die Sache eingestellt wird: ich habe keine Lust ein Ermittlungs- und Strafverfahren an der Backe zu haben.


    Lol. Sowas ist aber bestimmt nur in Berlin möglich. :prust:

  • Einfach nach "Rennen mit sich selbst" googlen statt etwas ins lächerliche zu ziehen und völlig bekloppt mit irgendwelchen 0 bis 100 Zeitenmessungen zu prahlen, Namensvetter. Bist doch keine 15 mehr. Man stelle sich nur vor der Porsche, AMG oder BMW Fahrer hätte das gemacht ;)


    Und ohne den Zusatz, dass du solche Aktionen auf einem abgesperrten Gelände gemacht hast, kann man alles hineininterpretieren.


    Dann lieber schöne Landschaftsbilder deiner beiden Landburschen.

  • Ooops.

    Was ist denn her los?😳


    Naja, bald sind die Grünen an der Macht und vorbei ist‘s ohnehin mit Speed und Spaß am Fahren.

    Hab so das Gefühl, dass manche das kaum erwarten können....😞

    Das Problem dieser Welt ist, dass die intelligenten Menschen so voller Selbstzweifel und die Dummen so voller Selbstvertrauen sind. (Charles Bukowski)

  • Freilich spielt das eine Rolle. Wenn mir ein befreundeter Strafrichter von einem solchen oder ähnlichen Fall erzählt, so erfahre ich, nämlich spätestens am Ende des Gesprächs, wie er ausgegangen ist. Und das Aktenzeichen gleich mit dazu. ;)

    Wusste gar nicht dass du mit Strafrichtern befreundet bist. AG/OG oder wo? bist selbst Einer? Das liest sich ja spannend was du so von dir gibst. Und dass dann die Richter auch gleich noch das 8-12-14stellige Aktenzeichen , natürlich ohne Jahr hinten, auch noch wissen. wow. Ich mein das (je nach Bundesland) 3 GS und so davor spielt ja keine Rolle oder?

  • Einfach nach "Rennen mit sich selbst" googlen statt etwas ins lächerliche zu ziehen und völlig bekloppt mit irgendwelchen 0 bis 100 Zeitenmessungen zu prahlen, Namensvetter.


    Völlig bekloppt? Prahlen? C'mon, Du übertreibst doch. Wenn ich mir schon ein solches Auto zulege, dann will ich einfach wissen (so neugierig bin ich nun mal), ob es das drauf hat, was das glanzvolle Prospekt einst verlautbaren ließ und ob ich nicht eventuell einer Mogelpackung aufgesessen bin - das soll ja bekanntlich immer wieder vorkommen. :flag:


    Bist doch keine 15 mehr.


    Du wirst es nicht glauben, aber nicht selten wünsche ich mir, ich könnte wieder 15 sein. :G


    Man stelle sich nur vor der Porsche, AMG oder BMW Fahrer hätte das gemacht ;)


    Schlimm, ganz schlimm, nicht wahr? :prust:Wobei ich mir ganz sicher bin, dass es viele Fahrer gibt, die das immer wieder tun. :gut:


    Und ohne den Zusatz, dass du solche Aktionen auf einem abgesperrten Gelände gemacht hast, kann man alles hineininterpretieren.


    Selbstverständlich kann man das. :hut:


    Dann lieber schöne Landschaftsbilder deiner beiden Landburschen.


    Schnee, den Du gar nicht magst, gibt es erst in ungefähr sechs Monaten wieder. ;)