Der Mist in unserem Land ist, dass man den „öffentlichen Raum“ nicht aufzeichnen darf.
Ist dem wirklich noch so? Oder gilt das nur für Aufnahmen von einem Privatgrundstück auf den öffentlichen Raum?
Kürzlich gab es einen Bericht über einen Unfall mit einem Tesla. In dem Bericht wurde erwähnt, das Teslas ihre Umgebung ständig aufzeichnen und an den Hersteller übermitteln. Das wäre ja dann eigentlich verboten.
Die Krönung war, dass dies dem einen Unfall bearbeitenden Staatsanwalt bekannt war, und er zur Aufklärung das Material angefordert hat, und wohl nicht zum ersten Mal.
Die Aufnahmen waren aber für den Unfall gerichtsverwertbar.
Und auch BMWs können, da allerdings nur auf Start per App, eine Momentaufnahme der Umgebung aufnehmen.
Bis dahin war ich auch deiner Meinung. Aber es sollen ja auch schon Daten von Dashcams bei Gericht herangezogen worden sein.