Unschöne Erfahrung mit Händler bei Big Pilot Kauf!

  • Hallo Zusammen,


    was haltet Ihr davon?


    Da versichert mir ein Uhrenhändler aus dem Raum Regensburg (inseriert regelmäßig Luxusuhren in der Bucht, vor allem IWC´s ), die von ihm inserierte Big Pilot 5002 sei neuwertig (in der Bucht beschrieben als "wie Neu!") und er hätte sie gerade noch beim Konzi zur Durchsicht gehabt - alles perfekt!


    Am Rande der Uhrenmesse letzten Sonntag in München (Arabella) treffe ich mich dann zur Übergabe, nehme die Uhr in Augenschein. Leider spiegelte das Hotellicht stark im Glas. Der Verkäufer wirkte ziemlich ungeduldig. Passt schon, dachte ich voller Vertrauen und zahlte. Zuhause sah ich dann, den im Tageslicht auch von einem Blinden zu erkennenden langen Kratzer im Glas. :bash:


    Ich rufe also den Händler an, da sagt der rotzfrech zu mir, das sei ihm neu. Ich hin ins Hotel, da nimmt er die Uhr in Augenschein sagt aalglatt: "Ich sei aber sehr pingelig!" und "was ich eigentlich will?" :eek: Nach einiger Zeit hat er mir das Geld gnädigerweise wieder ausbezahlt.
    Seit heute steht die Uhr wieder "WIE NEU!" in der Bucht!
    Sorry, aber das ist eine Schweinerei! :motz:

  • So geht das nicht - das ist ein Händler, und wenn er die Ware als mängelfrei verkauft, dann hat sie das auch zu sein. Und selbstverständlich muß er dafür auch Gewährleistung bieten.


    Der Kerl soll die Uhr in Ordnung bringen - dann ist die Sache erledigt. Ansosten fragen wir ihn doch einfach mal ganz "offiziell" wie er dazu steht. Könnte ein interessanter Artikel werden ;) So oder so ... entweder als Beispiel von gutem Service .... oder eben nicht ;)

  • In diesem Fall habe ich mich gegen dieses unseriöse Verhalten erfolgreich gewehrt.
    Ich bin davon überzeugt, dass gutmütigere Charaktere zähneknirschend stillhalten uns sich furchtbar ärgern.
    Und das ärgert mich!

  • Egal , wer mir eine Uhr als neu/neuwertig , anbietet;


    1. Ich glaube dieses Aussage nie :rolleyes:
    2. Nur pers. Übergabe :gut:
    3. ...bei Lügengeschichten kann ich sehr unangenehm werden :maul:
    4. Bashing ist angesagt


    ..vielleicht bin ich aber auch zu penibel... :grb:


    Gruss :pistolero:


    Terminator

  • ich habe in der Bucht gerade keine BP gesehen, auf welche diese Beschreibung passt.


    Als wirklich kritisch würde ich die Tatsache werten, dass der Verkäufer NICHT auf den Kratzer im Glas hinweist. Aber dazu müsste man die Auktionsbeschreibung sehen .....

  • ach ja - hat manchmal recht günstige Modelle drin. Mich schrecken allerdings bisher die sehr schlechten und wenig aussagekräftigen Foto's und die etwas sehr sparsamen Beschreibungen ab .....

  • Kein Thema!


    Mir ging es auch nur darum. klarzumachen, dass mE nichts dagegen spricht, hier Ross und Reiter zu nennen. Wenn Dein Erlebnisbericht den Tatsachen entspricht - wovon ich selbstverständlich ausgehe - spricht absolut nichts dagegen, den werten Herren auch zu nennen.


    In diesem Sinne Danke für Deinen Bericht. Ich werde bei dem jedenfalls nichts kaufen.



    Anmerkung: Du liegst leider falsch ... der Genannte hat die Möglichkeit, rechtliche Schritt einzuleiten und der Foren-Betreiber haftet dafür. Niffko.

  • wenn das die BP ist, die er auf seiner Webseite hat, dann hat er die dort mit 7675 "im Kundenauftrag" angeboten.....wie sieht es denn bei solchen Geschäften aus, wenn er nur Vermittler ist? Fällt da die Gewährleistungsthematik (?absichtlich) weg???


    Weiß da jemand die Rechtslage?


    THX Gustl

  • Sollte er im Rahmen eines Kommissionsgeschäftes die Uhr verkaufen, so denke ich (natürlich völlig unverbindlich!), daß er die gesetzliche Gewährleistung geben muß, weil er eben der Verkäufer ist. Abrechnen tut er dann intern mit dem Kunden, für welchen er die Uhr verkauft hat.


    Oliver

  • Sollte er im Rahmen eines Kommissionsgeschäftes die Uhr verkaufen, so denke ich (natürlich völlig unverbindlich!), daß er die gesetzliche Gewährleistung geben muß, weil er eben der Verkäufer ist. Abrechnen tut er dann intern mit dem Kunden, für welchen er die Uhr verkauft hat.


    Oliver

    Moin Zusammen,


    die Rechtslage ist zweifelsfrei geregelt - auch wenn sich einige Experten in der Bucht versuchen "rauszureden". Der Käufer geht einen Vertrag mit dem gewerblichen Händler ein und somit gilt die gesetzliche Gewährleistung. Floskeln wie private Einlieferung oder in Kommission sind unerheblich, da der Käufer der Vertrag mit dem Händler schließt und nicht mit dem Eigentümer der Ware.


    Gruß,
    Stephan

    Es ist nicht wenig Zeit, die wir zur Verfügung haben, sondern es ist viel Zeit, die wir nicht nützen.
    [L.A. Seneca, röm. Philosoph]

  • Moin Zusammen,


    die Rechtslage ist zweifelsfrei geregelt - auch wenn sich einige Experten in der Bucht versuchen "rauszureden". Der Käufer geht einen Vertrag mit dem gewerblichen Händler ein und somit gilt die gesetzliche Gewährleistung. Floskeln wie private Einlieferung oder in Kommission sind unerheblich, da der Käufer der Vertrag mit dem Händler schließt und nicht mit dem Eigentümer der Ware.


    Gruß,
    Stephan



    :grb::grb::grb::rolleyes::respekt::respekt:;)