Kaufberatung beim Verkaufen?!

  • meine persönliche Erfahrung:

    In den drei großen Foren lassen sich Uhren prima verkaufen, wenn folgende Grundregeln beherzigt werden:

    - perfekte, vor allem ehrliche Beschreibung der Uhr und des Zubehörs (meine Käufer waren immer positiv vom Zustand überrascht)

    - gute Fotos dazu

    - Preisdefinition, der sich nicht am oberen Ende der C24 Preise bewegt.


    +1 :gut:


    Gerade wennst im Forum verkaufst: ehrliche Beschreibung und gute, aussagekräftige Bilder von allen Seiten der Uhr (ja, gerade wenn es Swirls/Kratzer gibt, sollten die darauf gut zu erkennen sein, bzw. nicht sofort sichtbare Mängel angesprochen werden :opa:) ersparen dann beim Deal für beide Seiten unangenehme Überraschungen und ggf. das Platzen eines Deals.


    Zur Preisfindung lohnt es sich, in den 3 großen Foren vergleichbare Uhren (Modell, Alter, Zustand) zu suchen...


    Solltest du an einen Händler verkaufen wollen: schau mal auf herrstrohmsuhrsachen.de , dort gibt es irgendwo eine recht transparente Beschreibung wie du den Ankaufspreis eines seriösen Händlers grob bestimmen kannst. Ich habe Herrn Strohm vor Jahren mal eine Zenith verkauft - auf der beschriebenen Grundlage erfolgte das Angebot, und es war wirklich fair.


    Ansonsten, wenn es Richtung Händler gehen sollte, kannst auch HJF84 kontaktieren :gut:

  • Ansonsten, wenn es Richtung Händler gehen sollte, kannst auch HJF84 kontaktieren :gut:

    Mit Alex habe ich die besten Erfahrungen gemacht. Ich würde nie mehr bei jemand anderen kaufen. :gut:

    Gruß, René



    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.

    Friedrich Nietzsche

  • hat er eine Internetpräsenz?

    Keine Ahnung Marcel. Ich habe Alex hier im Forum kennengelernt, in weiterer Folge PN, Telefonnummer und persönliches Kennenlernen in Wien.
    Ich kenne Alex als absolut zuverlässig mit Handschlag.

    Gruß, René



    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.

    Friedrich Nietzsche

  • ...


    Worauf man unbedingt achten sollte: derjenige, an den die Uhr adressiert wird, sollte sich namentlich mit demjenigen decken, der die Überweisung tätigt. Es ist kein Einzelfall, dass ein Bankkonto geknackt wird und die Uhr dann angeblich zum Schwager des vermeintlichen Zahlers geschickt werden soll. Wenn die Uhr dann schon verschickt wurde und der Kontoinhaber dann eine nicht autorisierte Zahlung darlegt, ist es zu spät und ihr dürft die Fehlbuchung wieder ausgleichen.

    ...

    Sicher, das das so ist, weil es Dir passiert ist?


    Oder glaubst Du, dss so sein könnte?

  • Genau das sollte man immer machen.

    Insbesondere bei Paypalzahlungen greift der Verkäuferschutz nur, wenn an die bei PP angegebene Adrersse versandt wird.


    Bei Überweisung gilt das genauso. Zahlt ein Dritter (Person X) an Dich (Person Y) und Du versendest an jemand anderen (Person Z), bist Du (Y) rückzahlungspflichtig, wenn Schindluder mit dem belasteten Konto von X getrieben wurde.

    Hintergrund: Du (Y) bist mit X kein Vertragsverhältnis eingegangen, sodass Du unberechtigt Geld von X erhalten hast.

  • Sicher, das das so ist, weil es Dir passiert ist?


    Oder glaubst Du, dss so sein könnte?

    Man kann die Frage der Fehlbuchungen sicher nicht einfach pauschal beantworten. Um es vereinfacht, aber wirklich vereinfacht, darzustellen:


    Wenn A von B eine Uhr kauft und der A eine nicht autorisierte Überweisung vom Konto der Tante Erna vornimmt, dann hat Tante Erna gegen ihre Bank einen Anspruch auf Gutschrift des Geldes, weil sie ihrer Bank den Auftrag nicht erteilt hat. Dann kommt die Bank des B und möchte das Geld aufgrund der nicht autorisierten Zahlungsanweisung der ausführenden Bank gutschreiben. Der B wäre davor nur geschützt, wenn er seine Gutgläubigkeit darlegt. Es kommt also schon auf den jeweiligen Fall an. Allein um sich diesen Ärger zu vermeiden (und ich habe aus beruflichen Gründen nicht nur 1x solche Vorkommnisse erlebt), würde ich IMMER nur an denjenigen die Uhr schicken, der die Überweisung getätigt hat. So kann man das Risiko einer Fehlüberweisung minimieren.

  • Meine 16710 war vom Zustand NOS, das wollten mir allerdings die wenigsten glauben. Trotz Rolex Revi Unterlagen, Fullset und Kaufbeleg vom Erstbesitzer wurde die Echtheit in Frage gestellt. Die meisten wollten die Uhr auseinander schrauben um die Echtheit zu überprüfen. Nur wer steht dann dafür gerade, wenn dir jemand eine Macke rein haut?

    Hier überprüft kein Konzi mehr die Uhr aus Angst vor Regressansprüchen.
    Ich habe das so gehändelt, das ich vertraglich zugesichert habe, das der Kaufpreis erstattet wird, sollte sich die Uhr als Fake erweisen.


    Und ganz ehrlich, ich wollte den höchstmöglichen Kaufpreis erzielen und der Comunity Gedanke ist mir völlig egal. Ich habe nichts zu verschenken und habe mir seinerzeit die Uhr hart zusammen sparen müssen.

  • Genau das sollte man immer machen.

    Insbesondere bei Paypalzahlungen greift der Verkäuferschutz nur, wenn an die bei PP angegebene Adrersse versandt wird.


    Bei Überweisung gilt das genauso. Zahlt ein Dritter (Person X) an Dich (Person Y) und Du versendest an jemand anderen (Person Z), bist Du (Y) rückzahlungspflichtig, wenn Schindluder mit dem belasteten Konto von X getrieben wurde.

    Hintergrund: Du (Y) bist mit X kein Vertragsverhältnis eingegangen, sodass Du unberechtigt Geld von X erhalten hast.

    Hier auch schon passiert bzgl. Paypal…ist tatsächlich möglich und zwar auch anders:


    Mein Bruder verkaufte zwei MacBooks über Paypal und sollte diese eigentlich versenden - dann kam jedoch anstelle der Adresse, die Nachricht, dass doch ein Schwager in der Nähe wohnen würde und die MBs abholen könnte. Paypalzahlung war hier bereits eingegangen und mein Bruder dachte sich „warum nicht“. Der Typ kam noch am selben Abend…

    Ca. drei Wochen später zog man das Geld zurück, mein Bruder meldete sich bei Paypal und Paypal stellte sich quer, weil kein Versandbeleg an den Empfänger existierte :lupe: Daten geben die dann auch nicht raus :gut: Anwalt konnte auch nichts machen - Pech!