Rolex Iced Out hätte ein paar Fragen

  • Bei meinem Strandkonzi geht Kundenzufriedenheit über alles, da kannst du deine Wunschrolex auch mit dem LC von Nordkorea haben. Sehr selten!

    Gruß, René



    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.

    Friedrich Nietzsche

  • Ob EU oder sonst woher und ob versteuert oder nicht, spielt keine Rolle. Wichtig ist nur, Dass du selbst nachweisen kannst, dass du die Uhr innerhalb der EU gekauft hast.

    Das ist, soweit ich weiß, nicht korrekt. Wenn Du eine nicht ordnungsgemäß verzollte Uhr von Privat kaufst, geht die Zoll- und Steuerschuld meines Wissens nach auf Dich über und verjährt erst nach zehn Jahren.

  • Das stimmt auch nicht ganz. Ein Uhrenhändler hat mir erklärt das der Verkäufer immer den Nachweis erbringen muss wenn der Käufer Probleme bekommt. Deshalb am besten immer als Käufer nen Kaufvertrag verlangen...dann ist man ausm Schneider.

  • Das ist, soweit ich weiß, nicht korrekt. Wenn Du eine nicht ordnungsgemäß verzollte Uhr von Privat kaufst, geht die Zoll- und Steuerschuld meines Wissens nach auf Dich über und verjährt erst nach zehn Jahren.


    Wir haben doch Leute vom Fach hier. Vielleicht kann jemand verbindlich etwas dazu sagen.


    Da muss man nicht beim Zoll arbeiten, um das Thema zu versehen. Ist ganz einfach. Steuerschuld lastet bei dem, der die Uhr eingeführt hat.


    Wäre ja zu geil, wenn man eine Straftat einfach verkaufen kann. :bgdev::lol:

    Weiß echt nicht, wie man auf so eine Logik kommt:idee:


    Solche Tatsachen passen der Wehrsportgruppe-LC100 natürlich gar nicht im den Kram. Das ist dort Gotteslästerung

  • ...


    By the way: an welchem Flughafen auch immer, hat noch nie ein Zollbeamter nach dem LC meiner Uhr gefragt... :rolleyes:


    Genau so ist es :gut:

    Weil genau der rein gar nichts zur Verzollung sagt. Gibt auch eine Menge LC100 Uhren, die nicht verzollt sind. Annodazumal von einem bekannten Händler aus Berlin in gewerbsmäßig Umlauf gebracht

  • Da muss man nicht beim Zoll arbeiten, um das Thema zu versehen. Ist ganz einfach. Steuerschuld lastet bei dem, der die Uhr eingeführt hat.

    Man muß auch kein Anwalt sein, um zu verstehen, dass der letzte Abschnitt des nachfolgenden Zitates aus dem Zollkodex sich da nicht vollständig mit Deiner persönlichen Meinung deckt. Aber jeder, wie er mag. :hut:



    3) Zollschuldner sind:


    –die Person, welche die Ware vorschriftswidrig in dieses Zollgebiet verbracht hat;

    –die Personen, die an diesem Verbringen beteiligt waren, obwohl sie wußten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, daß sie damit vorschriftswidrig handeln;

    –die Personen, welche die betreffende Ware erworben oder im Besitz gehabt haben, obwohl sie in dem Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wußten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, daß diese vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht worden war.



    @. Philip

    Danke für den Link. Genau danach hatte ich gesucht.

  • Man muß auch kein Anwalt sein, um zu verstehen, dass der letzte Abschnitt des nachfolgenden Zitates aus dem Zollkodex sich da nicht vollständig mit Deiner persönlichen Meinung deckt. Aber jeder, wie er mag. :hut:



    3) Zollschuldner sind:

    –die Person, welche die Ware vorschriftswidrig in dieses Zollgebiet verbracht hat;–die Personen, die an diesem Verbringen beteiligt waren, obwohl sie wußten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, daß sie damit vorschriftswidrig handeln;–die Personen, welche die betreffende Ware erworben oder im Besitz gehabt haben, obwohl sie in dem Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wußten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, daß diese vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht worden war.


    Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass du dich nicht an Straftaten beteiligst

  • Zoll hat aber nichts mit Steuer zu tun. Zoll auf Uhren sind ein paar Cent, Einfuhrumsatzsteuer sind die bekannten 19% auf Warenwert inkl. Transportkosten.

    Wenn ich Waren in der EU erwerbe, bin ich aus der Nummer raus. Dabei hilft eine ordentliche Rechnung/Kaufvertrag.


    Davon abgesehen bin ich da auch bei Tux, mich hat noch nie ein Zöllner am Flughafen nach der Herkunft meiner Uhr am Handgelenk gefragt. Wenn ich eine Luxusuhr nebst Kaufrechnung, Kreditkartenbeleg etc. natürlich im Koffer einführe, kann es mir schon gehen wie dem Rummenigge Kalle -> Rolex Kalle und der Zoll

  • Fragt lieber mal nach dem Ice-Ice Boy!

    Ich sitze hier mit Popcorn und Grappa! Versaut dem Jung den Thread nicht...

    Grüße - Gerd... :wink:


    Sascha, Unvergessen!:blume:


    Kein Instagram, kein Facebook. Kein TikTok, kein anderes Gedöns, das ist ja wie ein Gefängnisausbruch! Herrlich!

  • Ihr könnt euch gar nicht vorstellen, wie stolz die Leute „LC100“ sagen, wenn man nach dem LC fragt.:bgdev:


    Der Zollkodex ist Geschichte- aktuell ist der Unionszollkodex VO 952/2013


    https://www.zoll.de/DE/Fachthe…esse-verbringen_node.html


    Und solange mir keiner Nachweisen kann, das seine Ware bei der Einreise aus einem Drittland Unionsware bzw. Rückware ist und er wertmäßig über der Zollbefreiungsverordnung liegt, dann zahlt er.

    :wink: Benny :wink:

    Die junge Generation hat auch heute noch Respekt vor dem Alter; allerdings nur noch beim Wein, beim Whisky und bei Möbeln.
    Truman Capote



  • Benny, plauder mal aus dem Nähkästchen... ;)


    Schaut ihr bei 08/15-Reisenden echt auf Uhren und prüft sowas?!


    Ich habe mir, als ich das erste Mal mit Krone im außereuropäischen Ausland war, vorab tatsächlich so eine Nämlichkeitsbescheinigung von euch geholt. Aber wie oben beschrieben: bei meinen ganzen Wieder-Einreisen hat sich nie irgendjemand jemals um meine Uhren geschert...

  • Meistens ist das auch peng- das Ding kannste ja bei allem machen, Handy usw. Wenn es glaubwürdig ist dann passt das.


    Wenn der Zöllner halt in irgendeiner Form „Nerd“ ist, dann geht er halt auf sein „Fachgebiet“ und hält danach Ausschau.


    und wie du sagst- vereinfachter Nachweis der Rückwareneigenschaft ausstellen lassen und gut ist. Allerdings muss man die auch in irgendeiner Art belegen.


    Aber was ist denn jetzt mit der Iced out- wurde eine gekauft?

    :wink: Benny :wink:

    Die junge Generation hat auch heute noch Respekt vor dem Alter; allerdings nur noch beim Wein, beim Whisky und bei Möbeln.
    Truman Capote