Rolex Neuheiten 2020 im September?

  • Vergangene Woche habe ich aus Insiderkreisen erfahren, dass Rolex' Konzessionäre per sofort eine Warten- bzw. Interessentenliste zu führen haben. Keine Empfehlung, sondern eine Anordnung. Wahrscheinlich nicht nur für zukünftige Forecasts dienlich.

    Das ist, damit Rolex die Produktionsmenge dem Bedarf nachführen kann und auch jeder, der auf der Liste steht, zeitnah bedient wird! :opa:


    :G

  • Wird doch sowieso gemacht....oder worum gehts genau?


    Papier ist bekanntlich geduldig. Nicht existentes viel geduldiger. Viele der Interessenten sind in der Vergangenheit auf keiner Liste gelandet, sondern - im übertragenen Sinne - im Papiereimer. Rolex will das zukünftig nicht mehr haben, das steht schon mal fest. Jeder, der Interesse an einer Rolex Uhr bekundet und sich auf eine dieser ominösen Listen setzen lassen will, muss dort namentlich und mit mindestens einer Kontaktmöglichkeit aufgeführt werden. So wie ich das mitbekommen habe, nimmt Rolex diese Angelegenheit sehr ernst und will darüber hinaus bei Ungereimtheiten konsequent durchgreifen - was auch immer das heißen mag.


    Das ist, damit Rolex die Produktionsmenge dem Bedarf nachführen kann und auch jeder, der auf der Liste steht, zeitnah bedient wird! :opa:


    :G


    Vielleicht. Vielleicht auch nicht. ;)

  • Eine Uhr kann Rolex nur einmal verkaufen. Somit ist für sie das Thema erledigt und es ist nicht anzunehmen, zumindest nach der Vertriebspolitik der vergangenen Jahre, dass es sie wirklich interessiert, wer wie viele Uhren "abgestaubt" hat.


    Nach meiner Einschätzung geht es ihnen mittlerweile darum, potentielle Kunden nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, denn angesichts der aktuell stattfindenden Wirtschaftsbewegungen, die eher in eine nicht so schöne Richtung tendieren, muss man wirklich mit allem rechnen bzw. für Eventualitäten vorbereitet sein.

  • Papier ist bekanntlich geduldig. Nicht existentes viel geduldiger. Viele der Interessenten sind in der Vergangenheit auf keiner Liste gelandet, sondern - im übertragenen Sinne - im Papiereimer. Rolex will das zukünftig nicht mehr haben, das steht schon mal fest. Jeder, der Interesse an einer Rolex Uhr bekundet und sich auf eine dieser ominösen Listen setzen lassen will, muss dort namentlich und mit mindestens einer Kontaktmöglichkeit aufgeführt werden. So wie ich das mitbekommen habe, nimmt Rolex diese Angelegenheit sehr ernst und will darüber hinaus bei Ungereimtheiten konsequent durchgreifen - was auch immer das heißen mag.



    Vielleicht. Vielleicht auch nicht. ;)



    Was soll denn mit den Listen passieren?

    Der Konzi darf die Liste nicht einfach so einem seiner Lieferanten aushändigen. Es handelt sich schließlich um personenbezogene Daten.

  • Konzi: "Wir nehmen Sie gern auf die Warteliste. Sie wissen ja, Datenschutz etc.; wir brauchen Ihr OK damit wir die Daten mit R teilen dürfen - bitte hier 3 Kreuze mache."


    Kunde: "Ach nö, dann will ich die Pepsi doch nicht haben."


    ;)


    Klar, so funktioniert es.
    Der Konzi muss dann aber Rolex kontrollieren/auditieren (Prozesse, Technisch-organisatorische Maßnahmen...) Verlangt ein Kunden die Löschung, muss der Konzi das bis zum Ende der Kette nachweisen. Außerdem müssen die Daten bei Wegfall des Sachgrundes auch gelöscht werden ... da kommt Freude auf. Und immer die hohen Strafen bei Verstößen im Nacken.

  • Was soll denn mit den Listen passieren?

    Der Konzi darf die Liste nicht einfach so einem seiner Lieferanten aushändigen. Es handelt sich schließlich um personenbezogene Daten.



    Kundendaten dürfen auch dann weitergegeben werden, falls die berechtigten Interessen des Unternehmens die des Betroffenen nachweislich überwiegen. Die alte Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes war diesbezüglich etwas übersichtlicher/konkreter - § 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke. Darin hieß es u.a.:


    "(1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig,


    1. wenn es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist,

    2. soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt, oder

    3. wenn die Daten allgemein zugänglich sind oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung gegenüber dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegt."


    In der aktuellen Fassung muss man dann etwas tiefer in die Materie eintauchen, die Ausgangslage wäre aber ähnlich.

  • Das steht nichts von Weitergeben an Dritte ohne vorherige Einwilligung.


    Weitergeben = Übermitteln


    Ich weiß, dieser Passus ist schwer zu lesen/verstehen.


    3. wenn die Daten allgemein zugänglich sind oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung gegenüber dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegt."


    Die Übermittlung bedarf in diesem Fall keiner vorherigen Einwilligung.


  • Allgemein zugänglich = Daten stehen bspw. in einem Impressum
    Berechtigte Interessen überwiegen => Trifft nicht zu. Der Kunde hat keine Beziehung zu Rolex. Man muss sich immer die Frage stellen, ob das Geschäft auch ohne Weitergabe der Daten abgewickelt werden kann? Eindeutig ja. Hat ja bisher auch geklappt und der Name des Kunden soll nicht in Genf auf die Uhr graviert werden.


    Im übrigen: Rolex hat extra wegen dem heiklen Thema Datenschutz extra das Feld für den Kundennamen auf der Garantiekarte entfernt.

  • Also ich habe mich beruflich recht intensiv damit auseinandersetzen müssen. Daten ohne Einwilligung weitergeben ist bis auf wenige Ausnahmen nicht möglich.


    Daten mit Einwilligung an Dritte weitergegeben zieht einen erheblichen Aufwand im Nachgang nach sich.

  • Daten ohne Einwilligung weitergeben ist bis auf wenige Ausnahmen nicht möglich.



    Du solltest mal bei Deinem Lieblingsunternehmen bzw. dort, wo Du am meisten in der Vergangenheit bestellt/gekauft hast, eine Anfrage auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO starten. Deine Augen werden Ohren machen, wenn Du sehen wirst, welchen Empfängern Deine personenbezogenen Daten bereits offen gelegt wurden - ohne Deine Einwilligung. :prust: