„Dachbodenfund“

  • Konkret für alle Interessierten bzgl. des WaffG - Wortlautes verweise ich auf das (einfach dargestellte) Merkblatt zur Aufbewahrung von Waffen und Munition i.S.d. WaffG mit Stand Dezember 2018 auf bva.bund.de. Gilt natürlich nur für Deutschland.

    Einschlägig ist im genannten "Dachbodenfund" vermutlich der Widerstandsgrad 0 (nach Norm EN 1143-1).


    Interpretationen von deiner Seite sind unausgegoren und nicht zielführend bei dem Thema "Dachbodenfund".

    Du hast geschrieben:

    "Zusammen-Aufbewahrung von Lang- und Kurzwaffen + passender Munition in einem Waffenschrank ist von den Ordnungsbehörden nicht gern gesehen ..."


    Das ist schlichtweg falsch.

    1. Interssiert niemandne was eine Behörde gerne sieht und was nicht.

    2. Mit dem passenden Widerstandsgrad lagere ich exakt genausoviele KW+LW+Mun wie ich will.

    3. Wenn Du schon auf dieses Merkblatt vpm bva hinweist, dann lies es doch mal

  • Falscher Thread. Könnt Ihr das nicht einfach ausschießen? Ganz unter Euch?

    Ob mit Lang- oder Kurzwaffen, ist mir dabei relativ egal.

    Sehe ich genau so - deswegen meine Einlassung bzgl. persönlicher Nachricht...

    ..aber dass scheint Mopper egal zu sein.


    Schönen Sonntag noch - Christian

  • Genau!! Hier gehts schliesslich um die Gedächtnisleistung von älteren Herren:bgdev::lol:

    Schlüssel 2 Stunden gesucht, schon geflucht wie ein Bierkutscher...Er war mir in unsere Altpapiertonne gefallen:G Drauf gekommen ist dann meine Frau:lol:

    Aber Uhr auf Dachboden?? Respekt:G

    Unter den Blinden ist der Einäugige Pirat!


    Da sprach der alte Häuptling der Indianer:
    Wild ist der Westen, schwer ist der Beruf


    Grüsse Jan aka " Der Niveaulounger "