Frage zum Leasing nach Wildunfall

  • Hallo liebe Mitbewohner,


    nachdem hier doch schon einige Leasingfahrzeuge gezeigt wurden hier mal folgender Fall bei mir :
    Seit 10/18 läuft ein Geschäftsleasing (Neuwagen) mit der Mercedes Leasing Bank. Laufzeit für 3 Jahre.
    Nun ist mir leider vor gut 2 Wochen ein Reh vors Auto gelaufen. Polizei war da, hat den Unfall aufgenommen, Versicherung (HUK) hat einen Gutachter hinzugezogen, Reparaturfreigabe erteilt und der Wagen wurde in MB Niederlassung korrekt Instandgesetzt. Soweit alles in Ordung.
    Den Schaden habe ich natürlich auch der MB Leasingbank gemeldet.
    Nun meldet sich die Leasingbank bei mir, dass mi die Wertminderung am Fahrzeug durch den Unfall nach Ablauf des Leasings in Rechnung gestellt wird.


    Meine Frage nun: Klar, Wertminderung ist logisch, aber muss ich dafür bezahlen? Lt AGBs bin ich dafür verantwortlich, wenn ich den Schaden verschuldet habe. Aber gilt das auch bei einem Wildunfall? (Fühle mich nicht so wirklich als Schuldiger)
    Greift hierbei evtl meine GAP Versicherung, die ich mit der Vollkasko zusammen abgeschlossen habe, oder deckt die nur den Fall eines Totalschadens ab?
    Falls ich doch selbst für die Wertminderung zahlen darf, von welcher Höhe reden wir da?
    Die Rechnung der MB Niederlassung beträgt übrigens 11k.
    Bevor ich jetzt mit der Keule schwinge, wollte ich mir erstmal Eure Meinung einholen. Vielleicht hatte ja der ein oder andere schon einen ähnlichen Fall...


    Viele Grüße,
    Christian

  • Normalerwrise müsste das über deine Teilkasko mit abgedeckt sein...Wildschaden läuft i.d.R. über TK, und für den wertverlust (wg. Unfallwagen) müsste demnach eben diese auch dafür aufkommen...


    Eigentlich hätte der Gutachter aber den Wertverlust schon im Gutachten beziffern sollen... :grb:

    Und -zack-... hat der Dirk sich wieder unbeliebt gemacht:pony:


    - Spezialist für jeden Mist -


    oder auch - Createur de Malheur -


    - um mich zu holen, säuft sich sogar der Teufel erstmal Mut an -:bgdev:


    - Ich werde hier definitiv nicht angemessen verehrt -:holly:

  • Normalerwrise müsste das über deine Teilkasko mit abgedeckt sein...Wildschaden läuft i.d.R. über TK, und für den wertverlust (wg. Unfallwagen) müsste demnach eben diese auch dafür aufkommen...


    Eigentlich hätte der Gutachter aber den Wertverlust schon im Gutachten beziffern sollen... :grb:

    Yep! Wundert mich auch, dass er das, bei dieser Schadensart/-höhe, scheinbar nicht gemacht hat... :grb:

  • Dann ist stark davon auszugehen, dass die Wertminderung wohl in den 11k des Gutachten enthalten ist.
    Das Schreiben von der MB Bank dürfte Standard sein, sollte sich aber für dich erledigt haben, sobald die Niederlassung den Betrag X für die Wertminderung abgeführt hat.

  • Dann ist stark davon auszugehen, dass die Wertminderung wohl in den 11k des Gutachten enthalten ist.
    Das Schreiben von der MB Bank dürfte Standard sein, sollte sich aber für dich erledigt haben, sobald die Niederlassung den Betrag X für die Wertminderung abgeführt hat.

    denke ich nicht. Die 11k sind nur die Rechnung der Reparatur.
    Keine Wertminderung aufgeführt.

  • Normalerweise hätte der Gutachter die Wertminderung aufführen müssen... Wie dem auch sei, ist das eigentlich ein Ding deiner TK... Ich würd die Versicherung mal anklingeln, aber ich als ausführende Werkstatt hab noch nie das Geld für die Wertminderung erhalten... Das sollte grundsätzlich direkt an den Besitzer (in dem Fall die Bank), von der Versicherung beglichen werden... So kenn ich das.


    Die Werkstatt (in dem Fall die Ndl.) hat damit ja nichts zu tun.


    Wie gesagt, Versicherung anrufen und das mit denen abschliessend klären...

    Und -zack-... hat der Dirk sich wieder unbeliebt gemacht:pony:


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  • Ah, falsch verstanden... Ich dachte die 11k sind die komplette Schadenssumme laut Gutachten.
    Aber wie gesagt, der Gutachter muss auch den Wertverlust ermitteln/beurteilen und in seinem Gutachten aufführen. Ich würde da jetzt zunächst mal bei deiner Versicherung nachfragen (welche den Gutachter beauftragt hat?), ob das auch geschehen ist.

  • Das ist ja zunächst mal der von der Versicherung beauftragte Gutachter.
    Hier gilt - dessen Brot ich ess dessen Lied ich sing.


    Letztendlich sollte er eigentlich auch den Wertverlust ermitteln - ebenso wie Reparaturdauer, Nutzungsausfall, Leihwagen etc. und die Kosten wären von der Haftpflichtversicherung zu ersetzen.


    Aber.... ruf doch einfach mal den Gutachter an - die sind meist freiberuflich und geben gern Auskunft warum und wieso.
    U.U. hatte er dazu keinen Auftrag ?!


    Gruß
    Martin


    Edit: wie Dirk sagt - der Wertverlust geht direkt an den Leasinggeber.

    Gruß

    Martin

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    Euch gehen die Entschuldigungen aus - uns die Zeit........

  • Jetzt war ich eben sowieso in der Niederlassung wegen Reifenwechsel.
    Das Gutachten habe ich in Kopie bekommen.
    Keinerlei Wertminderung aufgeführt.
    Eigentlich auch logisch. Juckt die HUK ja nicht, was die Wertminderung betrifft.
    Laut Aussage der Werkstatt legt die Leasingbank bei Rückgabe die Minderung fest.
    Im Anschreiben der Leasinbank steht, dass die Wertminderung bei Rückgabe beim Händler festgelegt wird.


    Was für eine Verarsche.

  • Dafür ist ja aber doch eigentlich die Haftpflichtversicherung da ?
    - und wenn Wertminderung kann sich diese ja nur auf die Aussage "Unfallwagen" beziehen.


    Alles andere wurde ja in der Vertragswerkstatt fachgerecht instandgesetzt.


    Aber spannend zu hören - meinen nächsten wollte ich eigentlich auch aum KM-Basis leasen........


    Gruß
    Martin

    Gruß

    Martin

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    Euch gehen die Entschuldigungen aus - uns die Zeit........

  • Moin,


    der merkantile Minderwert bei einem (selbstverschuldeten) Unfall bleibt an dir hängen, den zahlst du aus eigener Tasche.


    Eine (bei einem geleasten Neuwagen sicherlich sinnvolle) GAP-Deckung bezahlt deine Versicherung nur bei einem Totalverlust (z.B. Diebstahl oder Totalschaden) des Fahrzeugs.


    Bei einem unverschuldeten Unfall (dir ballert einer rein) ist dieser merkantile Minderwert normalerweise auch im Gutachten aufgeführt und die gegnerische Versicherung muss diesen ebenfalls zahlen.


    Klar, eigentlich war bei dir das Reh schuld, aber in diesem Fall wirst du wohl drauf sitzenbleiben.


    Stell dich mal auf ca. 10% der Schadenssumme ein, die sie dir nach Rückgabe des Wagens aufs Auge drücken.

  • Besser und kürzer kann man es nicht erklären :gut: .


    Der merkantile Minderwert kann nach unterschiedlichen Methoden berechnet werden. Eine in DE gebräuchliche Methode war/ ist die Berechnungsmethode nach Halbgewachs, genutzt von der DEKRA. Nachteil - der errechnete Minderwert ist extrem hoch und dem Kunden nur schwer erklärbar. Vorteil - gerichtlich anerkannt.


    Von daher ist es nicht unüblich, dass ein Abzug seitens des Leasinggebers von 10 - 15 Prozent der Schadenhöhe pauschal zum Abzug gebracht wird, ohne kompliziert zu rechnen.


    Es lohnt sich auf jeden Fall, ein Augenmerk bei Leasingverträgen auch auf diese Klauseln zu legen. Der Leasinggeber verzichtet ggfs. auf die Entrichtung des merkantilen Minderwertes oder besser gesagt, er trägt diesen selbst, wenn er das Schadenmanagement selbst übernimmt, sprich den Schaden selbst reguliert.

  • Guten Morgen und herzlichen Dank für die kurze und prägnante Information!
    Genau so im Groben habe ich mir das auch "ergoogelt". Jetzt weiß ich zumindest woran ich bin und kann mich darauf einstellen.
    Ist halt jetzt so, dass ich ein paar Groschen berappen muß. Und wenn es "nur" um ca 10 % - dann ok.
    Wie gesagt, ich habe auch eine Formel gefunden, nach der ich ca 6k Minderung abdrücken müsste- und dass wäre dann schon mehr als ärgerlich...
    In diesem Sinne allen gute Fahrt und schöne Ostern!

  • ....könnte für diese "Lücke/Werminderung" vieleicht die privat Haftpflicht einspringen ?


    Genau genommen ist ein geleastes Auto ja ein geliehenes ?!
    - ich glaube da mal in irgendeinem ADAC Heft (direkt neben dem Treppenlift) mal einen Artikel gelesen zu haben.


    Gruß
    Martin

    Gruß

    Martin

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    Euch gehen die Entschuldigungen aus - uns die Zeit........

  • Völliger Irrsinn. Wenn ich mir etwas leihe, zahlt meine Haftpflicht garnicht. Da es mir ja wissentlich überlassen wurde. Auch den Wildschaden nicht. Eine Haftpflicht zahlt nur den Schaden den du oder deine Gegenstände anderen zufügen. Also die HP vom reh hätte den Schaden wohl übernommen ;) Aber das wird wohl keine gehabt haben...