Frage zum Leasing nach Wildunfall

  • Den Unfall der MB Bank melden! (Kundenaufgabe!)
    Bei Leasingrückgabe stehen in der Regel 10% des Unfallschadens auf dem Protokoll falls die Versicherung nicht gezahlt haben sollte.

    Wurde natürlich sofort gemeldet!
    Bestünde denn überhaupt die Möglichkeit bzw die Chance, dass die Versicherung für die Wertminderung einspringt?


    Ich glaube, die HUK würde mir nen Vogel zeigen... :stupid:

  • Besser und kürzer kann man es nicht erklären :gut: .
    Der merkantile Minderwert kann nach unterschiedlichen Methoden berechnet werden. Eine in DE gebräuchliche Methode war/ ist die Berechnungsmethode nach Halbgewachs, genutzt von der DEKRA. Nachteil - der errechnete Minderwert ist extrem hoch und dem Kunden nur schwer erklärbar. Vorteil - gerichtlich anerkannt.


    Von daher ist es nicht unüblich, dass ein Abzug seitens des Leasinggebers von 10 - 15 Prozent der Schadenhöhe pauschal zum Abzug gebracht wird, ohne kompliziert zu rechnen.


    Es lohnt sich auf jeden Fall, ein Augenmerk bei Leasingverträgen auch auf diese Klauseln zu legen. Der Leasinggeber verzichtet ggfs. auf die Entrichtung des merkantilen Minderwertes oder besser gesagt, er trägt diesen selbst, wenn er das Schadenmanagement selbst übernimmt, sprich den Schaden selbst reguliert.

    Ich bin selbständiger freier Sachverständiger und im groben wurde hier alles gesagt!


    Im Kaskoschadenfall was hier auch zutrifft erhälst Du keinen Merkantilen Minderwert da es eine Vertragsversicherung ist und dort alles in Deinem Vertrag geregelt wird.


    Deshalb hat der Gutachter auch keine WM ausgewiesen!


    Zur Berechnung gibt es verschiedene Berechnungsmethoden und die sind je nach Gericht und Bundesland verschieden anzuwenden.
    Außerdem kann man nicht stur nach der Berechnungsmethode die WM festlegen da noch Faktoren wie Schadenumfang, Fahrzeugtyp etc. mit zu
    berücksichtigen sind.


    Die auch hier genannten 10% vom Schaden wird oft in Diskussionen genannt was falsch ist und so auch nirgends im Versicherungsrecht steht.


    Letztlich wirst Du auf der WM sitzen bleiben... aber über die Höhe würde ich auf jeden Fall diskutieren und mir genau mitteilen lassen wie die ermittelt wurde!


    Hoffe Dir geholfen zu haben!

  • Völliger Irrsinn. Wenn ich mir etwas leihe, zahlt meine Haftpflicht garnicht. Da es mir ja wissentlich überlassen wurde. Auch den Wildschaden nicht. Eine Haftpflicht zahlt nur den Schaden den du oder deine Gegenstände anderen zufügen.

    apropo Irrsinn - das mag ja bei deiner Haftpflicht so sein, ist aber nicht bei jedem so.....


    - Googel hilf da auch dir : "gute Policen übernehmen auch die Schäden an geliehenen oder gemieteten Dingen"


    irrsinnige Grüße
    Martin

    Gruß

    Martin

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    Euch gehen die Entschuldigungen aus - uns die Zeit........