Breitling Navitimer World Defekt - Hilfe

  • Guten Tag Lounger,


    ich habe von Privat einen gebrauchten Breitling Navitimer World erworben. Hier wurde mir schriftlich bestätigt, dass die Uhr technisch einwandfrei sei. Auch in der Artikelbeschreibung wurde der Zustand als super deklariert. heute kam die Uhr per Wertversand.


    Ich habe sie sofort auf meine Zeitwaage gelegt. Gangabweichung von 60s / d, Amplitude bei Vollaufzug: 170°, der untere Drücker hakt und geht nicht automatisch zurück.


    Ich habe den Verkäufer freundlich darüber in Kenntnis gesetzt, er war selber absolut unfreundlich und nicht kooperativ. habe ihm nun eine Frist zur Reparatur gesetzt.


    Meine Frage: Soll ich die Uhr in ein Bankschließfach bringen, bis die Frist abgelaufen ist und dann zu einem Uhrenmacher, damit der diese auf die Zeitwaage legen bzw. öffnen kann? Soll ich lieber jetzt schon schriftliche Bestätigungen einholen, dass die Gangabweichung katastrophal ist?
    Bis zum Ablauf der Frist darf die Uhr nicht geöffnet werden. Im Anschluss würde ich mir schriftlich den Zustand des Werks bestätigen lassen mit Fotos und anschließend die Uhr reparieren lassen. Gute Vorgehensweise?


    Bin dankbar für Ratschläge.


    Freundlichst,


    Schiller :hut:

  • Moin Schiller,


    ich habe letztens eine Omega Constellation verkauft. Weil ich sie fast nie getragen habe. Ich konnte sie selber in allen Lagen testen und habe diese Werte auch den Käufern mitgeteilt die danach gefragt haben. Auch die Amplitude von 194 war belegbar. Als die Uhr beim Käufer ankam, sprang der Wochentag nur noch zur Hälfte. Ich habe die Uhr zurück genommen. Uhrmacher stellte eine defekte Feder fest, bzw eine versprungene Scheibe. Kann beim Postversand passiert sein, oder einfach verschleiß.


    Wenn du vorher nicht nach den Werten gefragt hast oder die Uhr in ALLEN Lagen -60 Sekunden läuft wird es schwer zu sagen, wer "schuld" ist.
    Es steht dir natürlich frei, wenn der Verkäufer genervt ist, einen Anwalt zu bemühen.

    • Offizieller Beitrag

    @Schiller


    Leider ist das Netz voll davon. Verkäufern, die erzählen was sie wollen, und das entspricht leider nicht immer der Wahrheit, wobei es egal ist ob von Privat oder Gebrauchthändler.


    Sicherlich, es mögen Fehler auftreten die vorher nicht da waren, oder nicht gesehen wurden. Kann alles passieren, gerade bei gebrauchten Uhren. Im Normalfall (Grauhändler) wird das ohne großes Rumgezicke geregelt. Bei Privaten sieht das oft anders aus. Ausnahmen bestätigen die Regel.
    Viel Stress und Zeit geht da drauf, wenn man sich nicht einig wird.


    Begriffe wie "technisch einwandfrei" und "sehr guter Zustand" sind Auslegungssache.


    Oft werden gebrauchte Uhren dann verkauft, wenn ne Revi fällig wird, und viele wollen das nicht bezahlen.


    Die Seiko Bell-Matic, gekauft aus der Bucht, stand auch in der Beschreibung technisch einwandfrei. Als die Uhr da war, ausprobiert, und hat sie geklingelt ? Nein.


    Mein Uhrmacher hat das dann gerichtet. War nicht der Rede wert.



    O.k., kann man nun nicht mit einer Breitling vergleichen, aber mir geht ums die allgemeinen Beschreibungen einer Uhr.



    Ob Du nun einen Anwalt mit ins Boot holst, das liegt ganz bei Dir.

  • Das ist leider nicht möglich. Der Verkäufer geht keinerlei Kompromisse ein. Dabei sieht es rechtlich schlecht für ihn aus. Ich würde nach Ablauf der Frist die Uhr von einem Uhrenmacher prüfen lassen, der den Zustand dokumentiert. Der wird mit Sicherheit belegen, dass die Uhr diverse Mängel aufgrund des in die Jahre gekommenen Werkes aufweist. Eine Ganggenauigkeit von 60 Sekunden täglich fällt auch einem Laien auf. Für mich ist das arglistige Täuschung...


    Ich habe einfach nur auch zeitlich keine Lust, mich mit jemandem streiten zu müssen. Ich verstehe so etwas nicht. Das ist doch einfach nur blöd und unanständig . Sehr schade. Einen Anwalt muss ich nicht einschalten, zum Glück habe ich da meine Dame als Rechtsbeistand.


    Doch was mache ich mit der Uhr bis Ablauf der Frist? Kann man diese in einem Bankschließfach verwahren und sich dafür einen Beleg geben lassen?

  • Also bei meiner Bank schaut sich niemand an, was ich in mein Schließfach packe...

    Und -zack-... hat der Dirk sich wieder unbeliebt gemacht:pony:


    - Spezialist für jeden Mist -


    oder auch - Createur de Malheur -


    - um mich zu holen, säuft sich sogar der Teufel erstmal Mut an -:bgdev:


    - Ich werde hier definitiv nicht angemessen verehrt -:holly:

  • Soweit stimme ich zu. Was allerdings an " technisch einwandfrei " Auslegungssache ist, müsstest Du mir erklären. Zustand ist subjektiv, bei Technik gibt's nur " Funktioniert " oder eben nicht.

    Unter den Blinden ist der Einäugige Pirat!


    Da sprach der alte Häuptling der Indianer:
    Wild ist der Westen, schwer ist der Beruf


    Grüsse Jan aka " Der Niveaulounger "


    • Offizieller Beitrag

    Soweit stimme ich zu. Was allerdings an " technisch einwandfrei " Auslegungssache ist, müsstest Du mir erklären. Zustand ist subjektiv, bei Technik gibt's nur " Funktioniert " oder eben nicht.


    Solche Begriffe sind nicht geschützt.


    Technisch einwandfrei heißt: Das Werk läuft, und alle Funktionen, wenn vorhanden, funktionieren.
    Technisch einwandfrei sagt nichts über die Gangwerte einer Uhr / eines Werkes aus.


    Wie Du weißt unterliegen Werke den Äußeren Einflüssen.
    Erschütterungen beim Umgang mit der Paketverladung und/oder Magnetisierung nehmen Einfluss auf das Gangverhalten.


    P.S. 19:19 Uhr
    Ich füge mal den Link hinzu, um es verständlicher zu machen.
    Klick hier.

    • Offizieller Beitrag

    Mal kurz innehalten....privat gekauft...ok, wo? Wann?


    Zu welchem Preis? Es sollte beim 7750er kein Problem darstellen das Schätzchen zu revidieren. Ich würde auf Den Kompromiss hinarbeiten die Kosten der Werksrevision auf beide Schultern zu verteilen zu je 50/50, oder der juristische Weg wird beschritten. Es sollte möglich sein die Kuh vom Eis zu bekommen.

  • Prognose: der Ärger wird noch größer, wenn nach Anwalt und Co nichts rüberkommt (finanziell).


    Revidieren lassen fertig. Beim nächsten Kauf anders vorgehen.


    Der Verkäufer ist dann gut weggekommen, ja, sehr ärgerlich für dich. Aber es ist den Ärger nicht wert.

    ƃunʇıǝluɐsɥɔnɐɹqǝƃ ǝıp ɥɔnɐ ɥɔı ɥǝʇsɹǝʌ 'ʇɥǝƃ sǝ ǝıʍ ssıǝʍ ɥɔı oʍ 'ʇzʇǝɾ

  • 1 Minute Gangabweichung sowie eine Amplitude von 170° sind technisch nicht einwandfrei. Bei Fahrzeugen bedeutet technisch einwandfrei ebenfalls, dass keine technischen Mängel vorliegen. Bei dem Uhrenwerk liegen Mängel vor. Seien es die Feder, Zahnräder oder was auch immer. Weiterhin klemmt ein Drücker.


    Ich werde mir die Reparaturkosten zurückholen. Leider ist der Verkäufer nicht bereit, zu kooperieren. Nicht mal ein Teilen der Kosten kommt für Ihn in Frage.

  • Wenn Du Dich doch so gut mit allem auskennst, warum hast Du nicht vorher mal gefragt?
    Ich habe Uhren, da merke ich ne Minute am Tag auch nicht, weil ich die nur selten trage.
    Die sind für mich auch einwandfrei :gut:

  • Wenn der untere Drücker nicht funktioniert ist sie wohl nicht technisch einwandfrei.


    Alle anderen Zusagen sind subjektiver Natur und nicht objektiv zu beurteilen.


    Da du den Juristen ja im Hause hast könntest du über den Rechtsweg nachdenken. Der "Schaden" wird den Aufwand vermutlich nicht rechtfertigen.

  • Ich würde Folgendes tun: zum Uhrmacher.
    Kosten als Goodwill heftig einfordern.
    Drei Mal schriftlich einfordern.
    Mahnbescheid aus dem. Schreibwarenladen.
    Dann muss er sich bewegen - so der so.
    MB hat bei mir stets Wunder bewirkt ;)

    • Offizieller Beitrag

    1 Minute Gangabweichung sowie eine Amplitude von 170° sind technisch nicht einwandfrei. Bei Fahrzeugen bedeutet technisch einwandfrei ebenfalls, dass keine technischen Mängel vorliegen. Bei dem Uhrenwerk liegen Mängel vor. Seien es die Feder, Zahnräder oder was auch immer. Weiterhin klemmt ein Drücker.


    Ich werde mir die Reparaturkosten zurückholen. Leider ist der Verkäufer nicht bereit, zu kooperieren. Nicht mal ein Teilen der Kosten kommt für Ihn in Frage.


    Jetzt bitte nicht falsch verstehen, denn ich nehme den Verkäufer nicht in Schutz, aber so einfach ist das auch nicht.
    Zumindest sehe ich das so.


    Ich habe zum Beispiel keine Zeitwaage zu Hause. Wüsste also nicht die Werte der Amplitude. Auch die Gangwerte werden nicht regelmäßig überprüft. Außerdem sage ich mir, wenn eine Uhr schon Vintage ist, dann muss sie nicht 100% genau gehen. Die "darf" Abweichungen haben.


    Allerdings schreibe/sage ich offen und ehrlich wenn oder was mit der Uhr los ist oder nicht, sollte ich mal eine Uhr verkaufen.


    Kein normaler Mensch rennt vor dem Verkauf einer Uhr zum Uhrmacher und lässt alles überprüfen.


    Ich kann mir gut vorstellen das Du sauer auf den Verkäufer bist, zu Recht wie ich finde, aber die Kosten (auch teilweise) für ne Revi rechtlicht einzufordern, das wird ein Kampf gegen Windmühlen. Leider.


    Nun bin ich mal gemein und möchte nur aufzeigen wie es evtl laufen könnte.
    ""-- Ein Drücker klemmt ? Nicht meine Schuld, ist/war ein Bedienfehler Ihrerseits. Bei mir war alles einwandfrei --"".

  • Wenn der untere Drücker nicht funktioniert ist sie wohl nicht technisch einwandfrei.


    Alle anderen Zusagen sind subjektiver Natur und nicht objektiv zu beurteilen.


    Da du den Juristen ja im Hause hast könntest du über den Rechtsweg nachdenken. Der "Schaden" wird den Aufwand vermutlich nicht rechtfertigen.


    Der untere Zeiger funktioniert im Zweifel nur, wenn die Uhr aufgezogen ist, da er die Stopp-Funktion zurückstellt.
    beim Rest bin ich absolut bei Dir - das rechnet sich nicht.

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    Gruß
    Dirk
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  • Eine Minute fällt doch aber auf...
    Selbst wenn nicht - super Zustand und technisch einwandfrei wären in diesem Zusammenhang nicht okay.


    Verstehe hier schon, was teils die Message ist. Viel Ärger, am Ende lohnt der Aufwand nicht.


    Das ärgerliche ist einfach, dass der Verkäufer zumacht. Sicherlich hätte man das Werk und den Drücker für 300-400 Euro auf Vordermann bringen können und sich die Kosten geteilt.