Guten Tag Lounger,
ich habe von Privat einen gebrauchten Breitling Navitimer World erworben. Hier wurde mir schriftlich bestätigt, dass die Uhr technisch einwandfrei sei. Auch in der Artikelbeschreibung wurde der Zustand als super deklariert. heute kam die Uhr per Wertversand.
Ich habe sie sofort auf meine Zeitwaage gelegt. Gangabweichung von 60s / d, Amplitude bei Vollaufzug: 170°, der untere Drücker hakt und geht nicht automatisch zurück.
Ich habe den Verkäufer freundlich darüber in Kenntnis gesetzt, er war selber absolut unfreundlich und nicht kooperativ. habe ihm nun eine Frist zur Reparatur gesetzt.
Meine Frage: Soll ich die Uhr in ein Bankschließfach bringen, bis die Frist abgelaufen ist und dann zu einem Uhrenmacher, damit der diese auf die Zeitwaage legen bzw. öffnen kann? Soll ich lieber jetzt schon schriftliche Bestätigungen einholen, dass die Gangabweichung katastrophal ist?
Bis zum Ablauf der Frist darf die Uhr nicht geöffnet werden. Im Anschluss würde ich mir schriftlich den Zustand des Werks bestätigen lassen mit Fotos und anschließend die Uhr reparieren lassen. Gute Vorgehensweise?
Bin dankbar für Ratschläge.
Freundlichst,
Schiller