• Hi Steffen, der Händler kann mir dazu keine Auskunft geben. Sein Argument ist, dass er mir eine offizielle Rechnung über den Kauf ausstellt und damit ist nach seiner Meinung nach alles OK für mich. Ich verstehe dich richtig, dass er neben den AP Papieren auch Zoll-Papiere über den Import aushändigen müsste, richtig?


    Wichtig ist ausschließlich die offizielle Rechnung eines gewerblichen Händlers in der EU. Damit hast du keinerlei Probleme mehr später. Sollte der Zoll dich überhaupt einmal aufhalten, hast du eine Händlerrechnung und den Nachweis über die Verzollung muss der Händler führen.
    Ich würde jedoch nach den Zollpapieren fragen. Im Fall eines Falles spart es dir bei einer Kontrolle einfach Aufwand.


    Aber: ich habe es bei all meinen Reisen in den letzten 25 Jahren kein einziges Mal erlebt, dass ich beim Zoll Nachweise zu einer Uhr am Handgelenk vorlegen musste.

  • Als ich noch jung und grün hinter den Ohren war habe ich vor vielen Jahren einmal eine NEUE Breitling Navitimer bei einem Uhrenhändler (kein Konzessionär) aus Deutschland gekauft. Als ich die Uhr verkaufen wollte staunte ich nicht schlecht, denn die Uhr war wohl nicht verzollt gewesen. Ich habe sie demnach gutgläubig von einem deutschen Händler erworben. Probleme hatte ich dennoch damit. Von daher bin ich seitdem bei nicht EU Uhren und sonstige "Schnäppchen" extrem vorsichtig und zurückhaltend.

    darf ich fragen, was das problem war?
    hattest du den Händler dies bezüglich angesprochen? falls es ein seriöser Händler sein sollte, müsste er dir doch helfen können.
    oder gab und gibt es den "händler"nicht mehr? er macht sich doch strafbar, wenn er offiziell eine ware als Händler verkauft, mit rechnungen und alles drum und dran, welches aber nicht verzollt ist...?

  • Es heißt ja immer dass die Steuerlast bei demjenigen liegt der die Uhr eingeführt hat. Die oben genannte Erfahrung zeigt aber die Probleme.


    Beispiel:
    Privatperson A kauft ne Zwiebel in Südafrika, bringt die mit nach Deutschland und führt sie nicht ein.


    A verkauft die Uhr nach ein paar Monaten an Händler B gegen Cash, ohne Kaufvertrag.


    Händler B verkauft die Uhr mit differenzbesteuerter Rechnung an Kunde C.


    Auf der Rechnung steht allerdings keine Seriennummer drauf.


    C fliegt um die Welt und bei der Rückkehr fragt der Zoll: schöne Uhr! Wo kommt die her?


    Tadaaa. Die Beweislast liegt bei C. Und was kann er beweisen? Dass er eine Uhr gleicher Art und Güte von Händler B in Deutschland gekauft hat. Aber ist es eben diese Uhr? Viel Glück.


    Solange die Seriennummer auf der Rechnung draufsteht sollte das alles safe sein. Wenn nicht: Pech gehabt

  • darf ich fragen, was das problem war?hattest du den Händler dies bezüglich angesprochen? falls es ein seriöser Händler sein sollte, müsste er dir doch helfen können.
    oder gab und gibt es den "händler"nicht mehr? er macht sich doch strafbar, wenn er offiziell eine ware als Händler verkauft, mit rechnungen und alles drum und dran, welches aber nicht verzollt ist...?

    Es ist schon lange her. Ich weiß nicht mehr alle Einzelheiten. Aber ich weiß noch, dass ich den Händler angeschrieben hatte und er mir folgendes geantwortet hatte (ich zitiere) "Tut mir leid, dass ich Ihnen keine positivere Nachricht geben kann".


    Bis zu dem Zeitpunkt hatte ich bei Ihm zwei neue Armbanduhren und eine neue Sattler Wanduhr gekauft. Danach nie wieder etwas.

  • also voraussetzung für eine ordnungsgemässe rechnung von einem händler in deutschland für eine hochwertige uhr, ist selbstverständlich, dass die seriennummer und gehäusenummer mit auf der rechnung stehen, mit alle anderen wichtigen daten für eine rechnung. so wird es keine probleme geben.
    alles andere ist unseriös und der jenige der kauft, ist ja wohl selber schuld...

  • also voraussetzung für eine ordnungsgemässe rechnung von einem händler in deutschland für eine hochwertige uhr, ist selbstverständlich, dass die seriennummer und gehäusenummer mit auf der rechnung stehen, mit alle anderen wichtigen daten für eine rechnung. so wird es keine probleme geben.
    alles andere ist unseriös und der jenige der kauft, ist ja wohl selber schuld...

    Kommt aber öfters vor als man denkt, das mit den nichtssagenden Rechnungen. Nicht bei den „Guten“, aber im Uhrensegment tummeln sich inzwischen genug spezielle Gestalten.

    Uhren-Connaisseur, Philanthrop und der letzte wahre Gentleman :pony:

    "Man umgebe mich mit Luxus. Auf das Notwendige kann ich verzichten." (Oscar Wilde)

  • Schlussendlich wird es eine Preisfrage sein. Eine nicht EU Uhr wird sicher nur unter dem EU Preis zu verkaufen sein, da die Uhr ggf. im Kaufland auch günstig über den Tisch gegangen ist. Ggf. auch bei der Einreise nicht angezeigt wurde.

    Günstig im Kaufland gehen in meiner Stadt sicherlich auch täglich Uhren über den Tisch ;)