• Hallo zusammen,


    kurze Frage(n). Ich bekomme einen AP Diver aus 2012 angeboten. Zustand 1- und die Uhr war 2x beim AP Service in EU, da der Kunde die Uhr checken lassen wollten. Angeblich wurde nur das Uhrwerk geölt. Die Uhr wurde in 2012 auf Curacao gekauft. Da gibt's aber heute keinen offiziellen Konzi mehr. Gab es den da mal? Was denkt Ihr zu solch einem Angebot und was sollte man dafür ausgeben?


    VG,
    Andy

  • Gar nix. Muss jeder für sich entscheiden ob er Lust auf die Diskussionen hat.

    warum diskussionen? wird es denn irgendwelche Probleme geben?


    ich frage, weil ich eventuell eine uhr kaufen möchte, die aus einem nicht eu Land kommt. die uhr ist neu, mit komplett alle Papiere, box etc.
    händlerechnung aus Deutschland wird es auch geben. die uhr kann auch bei ap registriert werden und man bekommt die volle 5 jahre garantie. habe
    bei ap angerufen die Gehäusenummer und alles durchgegeben, alles ist in Ordnung.


    was soll es denn noch für Diskussionen geben, falls ich die uhr mal verkaufen möchte?

  • Schlussendlich wird es eine Preisfrage sein. Eine nicht EU Uhr wird sicher nur unter dem EU Preis zu verkaufen sein, da die Uhr ggf. im Kaufland auch günstig über den Tisch gegangen ist. Ggf. auch bei der Einreise nicht angezeigt wurde.

  • Stell dir die Frage doch einfach mal andersrum: Vor die liegen zwei Uhren, die vom Zustand, Preis, Alter und Lieferumfang identisch sind. Eine aus EU und eine aus Nicht-EU. Welche wählst du?

  • Stell dir die Frage doch einfach mal andersrum: Vor die liegen zwei Uhren, die vom Zustand, Preis, Alter und Lieferumfang identisch sind. Eine aus EU und eine aus Nicht-EU. Welche wählst du?

    ...naja, kommt auf dem Verkäufer drauf an :G


    wenn das der ein und selbe Verkäufer ist, schaue ich mir die uhren ganz ganz genau an und nehme den, der mir am schönsten zu zwinkert...


    na gut, ich weiss was du damit meinst. also gibt es halt keinen besonderen Grund, eine uhr aus einem nicht eu Land nicht zu kaufen.


    vor allem hat man halt bei vielen modelen, nicht die Möglichkeit sich das auszusuchen.
    entweder man kauft es, oder halt auch nicht.

  • Wenn Du eine Händlerrechnung bekommst, kauf die Uhr, wenn der Rest passt.


    Ich habe bei AP-Verkäufen (und das waren schon weit über 10, an Käufer sowohl aus Deutschland als auch aus anderen EU-Ländern) noch NIE irgendjemandem nach dem LC fragen gehört. Das sind in der Regel keine Rolex-LC100-Undsonstnix-Spacken...


    Mir persönlich ist es auch total wurscht solange das Steuerthema geklärt ist, es kommt auf die restlichen Daten und Zustand der Uhr an, die machen den Unterschied...

  • Eben Philipp,


    dieses LC100 schwachsinnsgefasel hab ich sowieso noch nie nachvollziehen können. Solange der Wecker ordentlich eingeführt wurde und ein Nachweis dafür vorliegt ist mir völlig schwanz wo das Ding her kommt.

  • Aber, aber, aber..... :rolleyes:


    ich kann jetzt nur für Rolex sprechen, aber da ist nur LC100 das Wahre: der deutsche Oystersteel... das mundgeblasene Saphirglas... und von dem Gangverhalten mit deutscher Genauigkeit fange ich erst gar nicht an! :opa:

    Uhren-Connaisseur, Philanthrop und der letzte wahre Gentleman :pony:

    "Man umgebe mich mit Luxus. Auf das Notwendige kann ich verzichten." (Oscar Wilde)

  • ..so jetzt gebe ich auch mal meinen Senf dazu :G


    Viper hat schon irgendwo recht!
    Ganz wichtig ist das die Uhr verzollt ist und das mußt Du auch nachweisen können sonst solltest Du die Uhr 10Jahre lang nicht aus der EU rausbringen sonst kann es bei Deiner Einreise sein das Du bei einer Kontrolle den Nachweis erbringen mußt das die Uhr verzollt ist. Wenn Du das nicht kannst mußt Du die Mwst. und Zoll zzgl. einer Strafe zahlen!
    Außerdem gibt es doch von dem Modell genug auf dem Markt da muß es doch nicht unbeding eine nicht EU Uhr sein just my2cent ;)

  • Hi Steffen, der Händler kann mir dazu keine Auskunft geben. Sein Argument ist, dass er mir eine offizielle Rechnung über den Kauf ausstellt und damit ist nach seiner Meinung nach alles OK für mich. Ich verstehe dich richtig, dass er neben den AP Papieren auch Zoll-Papiere über den Import aushändigen müsste, richtig?

  • Ist es nicht so, dass ich die Uhr (auch hinsichtlich Zoll-Thematik) gutgläubig erwerbe, wenn ich diese innerhalb der EU kaufe?


    Wichtig wäre mir in diesem Zusammenhang nur, dass die Rechnung explizit auf die vorliegende Uhr inklusive individueller Seriennummer ausgestellt ist.

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  • Als ich noch jung und grün hinter den Ohren war habe ich vor vielen Jahren einmal eine NEUE Breitling Navitimer bei einem Uhrenhändler (kein Konzessionär) aus Deutschland gekauft. Als ich die Uhr verkaufen wollte staunte ich nicht schlecht, denn die Uhr war wohl nicht verzollt gewesen. Ich habe sie demnach gutgläubig von einem deutschen Händler erworben. Probleme hatte ich dennoch damit. Von daher bin ich seitdem bei nicht EU Uhren und sonstige "Schnäppchen" extrem vorsichtig und zurückhaltend.