Korrektor fällt ab, geflutete Jaeger-LeCoultre - Meinungen dazu?

  • Dein Fall Seiko ist aber nicht allgemeingültig. Breitling z.B. schließt Wasserdichtigkeitsprobleme im Rahmen der Garantie nur aus, "falls die Wasserdichtigkeitskontrollen nicht alle zwei Jahre durchgeführt wurden". Im Umkehrschluss garantieren die also, dass die Uhr nicht absäuft, wenn du einmal jährlich (das schreiben sie nämlich unter "Wasserdichtigkeit") die Uhr hast im Rahmen eines periodischen Services prüfen lassen (gut, der kostet auch 120€ bei nem Dreizeiger).


    JLC schreibt bei ihren Garantiebedingungen:
    "Von der Internationalen Garantie von Jaeger‑LeCoultre ausdrücklich ausgeschlossen sind Mängel infolge von Unfällen, missbräuchlicher oder ungeeigneter Handhabung oder Nutzung (wie Erschütterungen, Schlagspuren, Stauchungen, extreme Temperaturen, starke Magnetfelder), der Verwendung oder der Auswirkungen der Verwendung von Batterien, die entgegen den Empfehlungen von Jaeger‑LeCoultre eingesetzt wurden, sowie von nicht autorisierten Eingriffen oder Reparaturen, der Auswirkungen von normalem Verschleiß und Alterung der Uhr, des Armbands und des Uhrglases, von Dichtigkeitsverlust nach Ablauf der Garantiezeit von zwei Jahren nach Kauf einer wasserdichten Uhr, sowie sämtliche Mängel aufgrund von Kontakt mit Wasser, wenn es sich nicht um eine wasserdichte Uhr handelt."
    außerdem:
    "Wasserdichte Jaeger‑LeCoultre Uhren sind an dem in den Boden eingravierten Symbol zu erkennen. Ihre Wasserdichtigkeit wird für zwei Jahre ab Kaufdatum unter der Voraussetzung garantiert, dass weder das Uhrglas, die Lünette, der Boden, der Mittelteil noch die Krone beschädigt wurden."
    Es geht als nicht um "geduldiges" Papier. Wenn JLC sagt mit einer Uhr die xyz wasserdicht ist, darfst du folgendes machen (sie unter warmem Wasser abspülen und sogar schwimmen) und es entsteht ein defekt ist das deren Problem.


    Zudem hat der TE auf alle Produkte der EU einen Gewährleistungsanspruch, wobei die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer liegt. Wenn du Uhr also jünger als muss der Verkäufer beweisen, dass der Korrektor aufgrund einer unsachgemäßen Behandlung einen Defekt aufweist. Das Obligationenrecht ist im punkto "Gewährleistung" dem europäischen Recht nicht unähnlich und setzt inzwischen eine Frist von 2 Jahren fest, wobei die Beweislast hier der Käufer trägt. Bei einem Wert von fast 10k würd ich es notfalls auf das Gutachten ankommen lassen.


    Ich glaube aber nicht, dass JLC hier groß Zicken machen wird. Am Telefon hören sie die Service-Damen doch alle immer angepisst an, wenn es um Reklamationen geht. Ich hatte mal Bläschen auf einer Kautschuklünette bei Breitling. Die Dame an der anderen Leitung meinte, das könnte überhaupt nicht sein. Mein Konzi meinte bei begutachten, das wäre keinesfalls normal. Als die Uhr bei Breitling war, wurde die Lünette anstandslos innerhalb einer Woche kostenfrei getauscht und gut ist.

    • Offizieller Beitrag

    Nun ja René,
    stimmt schon, Papier ist geduldig, aber wenn mir Jaeger-LeCoultre sagt; "Sie könnten mit ihrer Deep Sea Chronograph locker schwimmen oder tauchen gehen", dann mache ich das nicht.


    Warum ?
    Ich bin doch nicht doof, und gehe mit dieser Uhr ins Wasser, wenn ich günstigere Uhren dafür hab.


    Freizeitbaden......wasserdicht bis 50m, normales Schwimmen im Schwimmbad.
    Mehr nicht, eben aus Gründen der Sicherheit.


    Auch hier tue ich dieser Uhr das nicht an, denn dafür .... ich wiederhole mich.


    ABER, eine Reinigung der Uhr, auch unter normal fließenden Wasser, soll / muss diese Uhr locker vertragen.


    Wenn nicht, wie hier der Fall, dann hat das, mMn, nichts mit der Wasserdichtheit als solches zu tun, sondern mit einem Fehler beim Zusammenbau, der Kontrolle oder ein Materialfehler.


    Sollte sich ein Drücker bei einer Daytona, Breitling, IWC, PP, AP und wie sie alle heißen verabschieden, dann läuft diese Uhr auch voll.
    Das könnte man nun beliebig fortsetzen. Ändert aber nichts am dem was passiert ist.


    Hier ist Jaeger-LeCoultre gefragt, mit ihrem Serviceleistungen.
    Wir werden sehen.

  • Kann doch jeder halten wie er will und ich will keine geflutete Uhr, Garantie hin, Gewährleistung her. ;)

    Gruß, René



    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.

    Friedrich Nietzsche

  • Kann doch jeder halten wie er will und ich will keine geflutete Uhr, Garantie hin, Gewährleistung her. ;)

    Ist dein gutes Recht, mit deinen Uhren so umzugehen, wie du es für richtig erachtest. Aber dann darfst du konsequenterweise mit KEINER Uhr ins Wasser (s. Bernds Ausführung) und führst außerdem das Prinzip einer wasserdichten Uhr ad absurdum. Im Übrigen ist der TE ja auch nicht schwimmen gegangen. Er hat etwas ganz normales getan, nämlich seine Uhr entsprechend der Empfehlungen des Herstellers gesäubert. Dabei ist ihm ein Verarbeitungsfehler aufgefallen, den er bisher (auch bei eingehender Kontrolle) vermutlich nicht hätte entdecken können. Aufgabe des Herstellers ist es nun diesen Verarbeitungsfehler und die daraus entstandenen Konsequenzen zu beseitigen. So simpel ist das :kaffee: .

  • Quelle: Dorotheum

    entschuldigt meine Unwissenheit. Aber ist das wirklich so, dass nicht wasserdichte Uhren nicht mal im Regen getragen werden dürfen oder beim Händewaschen? Ehrlich gesagt bin ich was Wasser und meine Uhren angeht sehr sehr pingelig und vermeide jeden Kontakt, aber beim Händewaschen ziehe ich jetzt nicht jedes mal meine Vintage Uhren aus. Da bin ich ja froh, dass bisher nix passiert ist...

  • Aber ist das wirklich so, dass nicht wasserdichte Uhren nicht mal im Regen getragen werden dürfen oder beim Händewaschen? Ehrlich gesagt bin ich was Wasser und meine Uhren angeht sehr sehr pingelig und vermeide jeden Kontakt, aber beim Händewaschen ziehe ich jetzt nicht jedes mal meine Vintage Uhren aus.

    Ich denke das ist so. Selbst eine Taucheruhr bis 300m sollte man so behandeln, falls die Revision um viele Jahre zurück liegt. Die Dichtungen werden spröde...


    Ich nehm beim Händewaschen die Uhren auch nicht ab, aber ich bin sehr, sehr vorsichtig!

  • Bezüglich der WADI richte ich mich an die von @Vamos gezeigte Grafik. Mir ist völlig egal, welcher Hersteller was garantiert und ob JLC sagt, dass die Uhr tatsächlich bis 50 Meter wasserdicht ist. Da gehe ich lieber auf Nummer sicher, ich muss nicht immer ausreizen, was der Hersteller verspricht. Denn versprechen kann man viel.


    Schwimmen oder duschen gehe ich daher nur mit Uhren, die eine WADI von >= 100 Meter haben, eher noch darüber. Schnorcheln oder tauchen nur mit WADI >= 200 Meter.


    Wenn die Angaben des TS zum Sachverhalt so zutreffend sind, ist ihm hier sicherlich kein Vorwurf zu machen.

  • Und was machst du nun, wenn der Hersteller angibt, dass du mit 10bar NICHT duschen sollst? Jungs mal im Ernst, ihr könnt das wegen mir wirklich handhaben wie ihr wollt und euch nach den Tabellen richten, die ihr gut und schön findet. Aber der Hersteller ist letztendlich der, der festlegt, wie mit seinen Uhren umzugehen ist, sofern man einen Anspruch geltend machen möchte.


    Trotzdem: Es geht in diesem Thread nicht darum, wer mit welcher Uhr schwimmen/duschen/etc. geht. Es geht darum, dass der TE eine 5bar dichte Uhr entsprechend der Angaben des Herstellers gereinigt hat und ihm dabei ein Korrektor entgegen kam, der gar nicht hätte locker sein dürfen und die Uhr deswegen einen Schaden genommen hat. Wenn dir bei einer DS der Korrektor entgegen kommt, läuft das Teil auch beim Waschen unter fließendem Wasser voll. Und weil ein Defekt vorliegt, der nicht hätte sein dürfen und die Uhr Garantie hat, ist der Hersteller in der Pflicht.

  • Rhorix/BBSV:


    Mir ist gleich was ein Hersteller sagt, was er dazu verspricht und warum er meint das für sich anders interpretieren zu können, ich halte mich an die verbrieften Werte der Angaben in bar.


    Auf diesen Wert - und nicht etwa auf mehr - sind die Uhren nämlich abgedrückt und entsprechend der UNABHÄNGIGEN Empfehlungen - im Sinne von nicht herstellerabhängig - werden sie genutzt.

    Gruß, René



    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.

    Friedrich Nietzsche

    • Offizieller Beitrag

    Gut René,
    für Dich sind die verbrieften Werte der Angaben wichtig. Hab ich kein Problem damit.


    Beispiel:
    Du wäscht Dir die Hände und die Krone Deiner 6 Monaten alten Cartier-Diver verabschiedet sich. Die Uhr läuft voll.
    Was dann ?


    Hätte das die Uhr nicht locker aushalten müssen ?, denn immerhin ist diese Uhr richtig wasserdicht, und Du hast Dich nach diesen Angaben verhalten.
    Da greift doch die Garantie, oder nicht ?


    Nichts Anderes, gut ein wenig anders, ist hier passiert.

  • Kann einem aber mit jeder Uhr passieren. ;)

    +1


    JLC wird es richten und dem Kunden gewohnt sehr höflich und zuvorkommend das Bedauern der Maison über den Vorfall ausdrücken. Absaufen kann letztlich jede Uhr. Wenn es schon eine sein muss, dann die einer Marke, die einen exzellenten Kundenservice wie JLC hat.


    P.S. Die an der Hotline da sind sehr nett, haben aber nicht wirklich Ahnung.

  • Und was machst du nun, wenn der Hersteller angibt, dass du mit 10bar NICHT duschen sollst? Jungs mal im Ernst, ihr könnt das wegen mir wirklich handhaben wie ihr wollt und euch nach den Tabellen richten, die ihr gut und schön findet. Aber der Hersteller ist letztendlich der, der festlegt, wie mit seinen Uhren umzugehen ist, sofern man einen Anspruch geltend machen möchte.

    Ich möchte Dir auch gar nicht widersprechen, so sollte es nicht verstanden werden. ;)


    Wie wir jedoch wahrscheinlich alle wissen, ist Recht haben und Recht bekommen leider nicht immer dasselbe.


    Wenn ich jedoch lese, dass Hersteller A per Definition eine ganz andere Sichtweise von Wasserdichtigkeit hat als Hersteller B, dann wird mir ganz schwindelig. Mir persönlich ist es daher wichtiger, ganz auf Nummer sicher zu gehen, um einen -wie auch immer gearteten- Konflikt zu vermeiden. Ich entscheide das nach Gefühl und lege eine Uhr im Zweifelsfall ab. Ich möchte mich weder mit meinem Konzi, noch irgendeinem Hersteller herumschlagen, der seine höchsteigene Definition von Wasserdichtigkeit hat.
    Und ich habe auch keine Lust, vor dem Schwimmen / Duschen / Tauchen nochmal in die Herstellerangaben zu schauen.


    Natürlich muss das jeder genau so handhaben, wie er es für richtig hält. Dafür gibt es wohl keine Richtlinie. ;)

  • JLC muss das erledigen und gut ist.
    Warum ich mit einer Taucheruhr nicht Tauchen soll, erschließt sich mir nicht.
    Die werden doch Taucheruhren genannt, weil man damit Tauchen kann. Aber jeder wie er mag.
    Seit vielen Jahren lege ich zum Tauchen weder meine Submariner noch andere Taucheruhren ab.
    Bisher hat dabei lediglich meine Tissot den Errormodus gewählt.

  • Aber der Hersteller ist letztendlich der, der festlegt, wie mit seinen Uhren umzugehen ist, sofern man einen Anspruch geltend machen möchte.

    Der Hersteller ist auch der, der festlegt, was seiner Meinung nach mit der Uhr passiert ist. Ende der Neunziger selbst erlebt:
    TAG Heuer Choreograph - Defekt kurz nach Ablauf der Garantiezeit. Sehr unerfreulicher Schriftwechsel, in dem man mir in ziemlich unangemessenem Ton unsachgemäße Handhabung unterstellen wollte (Sachverhalt: Ein bis 20bar wasserdichter Chronograph hatte einen Wassereinbruch, obwohl ich ihn maximal zum Händewaschen getragen habe.) Kulanz: Null.


    Aber so, wie ich den Jaeger Service bisher erlebt habe, bin ich optimistisch.