Dein Fall Seiko ist aber nicht allgemeingültig. Breitling z.B. schließt Wasserdichtigkeitsprobleme im Rahmen der Garantie nur aus, "falls die Wasserdichtigkeitskontrollen nicht alle zwei Jahre durchgeführt wurden". Im Umkehrschluss garantieren die also, dass die Uhr nicht absäuft, wenn du einmal jährlich (das schreiben sie nämlich unter "Wasserdichtigkeit") die Uhr hast im Rahmen eines periodischen Services prüfen lassen (gut, der kostet auch 120€ bei nem Dreizeiger).
JLC schreibt bei ihren Garantiebedingungen:
"Von der Internationalen Garantie von Jaeger‑LeCoultre ausdrücklich ausgeschlossen sind Mängel infolge von Unfällen, missbräuchlicher oder ungeeigneter Handhabung oder Nutzung (wie Erschütterungen, Schlagspuren, Stauchungen, extreme Temperaturen, starke Magnetfelder), der Verwendung oder der Auswirkungen der Verwendung von Batterien, die entgegen den Empfehlungen von Jaeger‑LeCoultre eingesetzt wurden, sowie von nicht autorisierten Eingriffen oder Reparaturen, der Auswirkungen von normalem Verschleiß und Alterung der Uhr, des Armbands und des Uhrglases, von Dichtigkeitsverlust nach Ablauf der Garantiezeit von zwei Jahren nach Kauf einer wasserdichten Uhr, sowie sämtliche Mängel aufgrund von Kontakt mit Wasser, wenn es sich nicht um eine wasserdichte Uhr handelt."
außerdem:
"Wasserdichte Jaeger‑LeCoultre Uhren sind an dem in den Boden eingravierten Symbol zu erkennen. Ihre Wasserdichtigkeit wird für zwei Jahre ab Kaufdatum unter der Voraussetzung garantiert, dass weder das Uhrglas, die Lünette, der Boden, der Mittelteil noch die Krone beschädigt wurden."
Es geht als nicht um "geduldiges" Papier. Wenn JLC sagt mit einer Uhr die xyz wasserdicht ist, darfst du folgendes machen (sie unter warmem Wasser abspülen und sogar schwimmen) und es entsteht ein defekt ist das deren Problem.
Zudem hat der TE auf alle Produkte der EU einen Gewährleistungsanspruch, wobei die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer liegt. Wenn du Uhr also jünger als muss der Verkäufer beweisen, dass der Korrektor aufgrund einer unsachgemäßen Behandlung einen Defekt aufweist. Das Obligationenrecht ist im punkto "Gewährleistung" dem europäischen Recht nicht unähnlich und setzt inzwischen eine Frist von 2 Jahren fest, wobei die Beweislast hier der Käufer trägt. Bei einem Wert von fast 10k würd ich es notfalls auf das Gutachten ankommen lassen.
Ich glaube aber nicht, dass JLC hier groß Zicken machen wird. Am Telefon hören sie die Service-Damen doch alle immer angepisst an, wenn es um Reklamationen geht. Ich hatte mal Bläschen auf einer Kautschuklünette bei Breitling. Die Dame an der anderen Leitung meinte, das könnte überhaupt nicht sein. Mein Konzi meinte bei begutachten, das wäre keinesfalls normal. Als die Uhr bei Breitling war, wurde die Lünette anstandslos innerhalb einer Woche kostenfrei getauscht und gut ist.