Alles anzeigensehr schönes Beispiel Bernd.
Die Verantwortung kann intern geklärt werden, der Betreiber haftet immer gegenüber dem Kunden, dem es scheißegal sein kann wer im Detail gemacht hat.
Jäger stellt eine Garantieurkunde aus oder? Also ist kein anderer verantwortlich für König Kunde. Alles Probleme des Garatiegeber, die mir als Kunde egal sind.
Zusammenfassung der Hersteller hat in diesem Fall sein Garantieversprechen nicht eingehalten.
M.M.n. völlig indiskutabel
Richtig, die Verantwortung kann nur intern geklärt werden.
Zur Revi, der allseits beliebte Autovergleich.
Man kauft sich ein VW in Wolfsburg. Mit Garantie, logischerweise.
Nach 6 Monaten fällt die Scheibe in der Fahrertür in sich zusammen. Kaputt.
Dadurch regnet es ins Auto.
Die Elektronik des Fahrersitzes fällt aus.
Klarer Garantiefall.
In den Unterlagen findet man den Konzernpartner an die ich mich wenden soll.
Das Autohaus XY ist zuständig. Zentraler Partner von VW, Audi, Seat und Skoda.
Auto wird dort abgegeben.
Das Autohaus XY baut einen falschen Sitz ein, die Scheibe ist zerkratzt und die Wasserflecke im Innenraum wurden übersehen. So wird das Auto ausgeliefert.
Wolfsburg hat mit dieser ausgeführten Arbeit rein gar nichts zu tun, werden aber informiert und nehmen Kontakt mit dem Autohaus XY auf, und dieses Autohaus ruft aufgrund dessen das Auto zurück.
Genau hier befinden wir uns.