Ich meinte natürlich die Garantiekarte. Hatte noch keinen Kaffee. Muss ich dringend nachholen.
ROLEX Submariner No Date (14060) Seriennummer U563869 Region Hamburg gestohlen
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Eine Rechnung ist mit Sicherheit mehr Nachweis als ein Garantiezertifikat. In der Praxis macht es jedoch die Glaubwürdigkeit der Angaben sowohl gegenüber der Polizei als auch gegenüber der Versicherung aus, denn auch eine Rechnung ist nicht immer vorhanden (zB wenn man eine gebrauchte Uhr von Privat gekauft hat).
Wir sind hier sehr genau was das „Gesamtpaket“ betrifft doch sollte man nicht vergessen dass es genug Leute gibt die den Karton sofort entsorgen und die Garantiekarte sobald diese abgelaufen ist (noch in den frühen 90ern war das sogar üblich). Und auch diese bekommen im Normalfall keine Probleme mit der Versicherung.
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Eine Rechnung ist mit Sicherheit mehr Nachweis als ein Garantiezertifikat.
Das halte ich für ein Gerücht. Was wäre denn dann mit denjenigen, die eine gebrauchte Uhr von Privat gekauft haben?
Die haben dann keinen Anspruch, weil die Rechnung nicht vorhanden oder auf einen anderen Namen ausgestellt ist?Aber wie bereits erwähnt, es geht um die Glaubwürdigkeit und den Indizienbeweis.
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Das halte ich für ein Gerücht. Was wäre denn dann mit denjenigen, die eine gebrauchte Uhr von Privat gekauft haben?Die haben dann keinen Anspruch, weil die Rechnung nicht vorhanden oder auf einen anderen Namen ausgestellt ist?
Aber wie bereits erwähnt, es geht um die Glaubwürdigkeit und den Indizienbeweis.
Du hast aber schon weitergelesen Fabian, oder?
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Du hast aber schon weitergelesen Fabian, oder?
Natürlich, René.
Ich glaube jedoch (GLAUBEN, nicht wissen...), dass ein Garantiezertifikat eher aufbewahrt wird.Wie auch immer: letztlich muss das jeder so handhaben, wie er meint. Ich werde meine Papiere auch weiterhin getrennt aufbewahren. Ich hätte in keinem Fall Probleme, meiner Versicherung gegenüber glaubhaft zu machen, dass ich auch tatsächlich Eigentümer bin. Alle Rechnungen und Garantiezertifikate sind vorhanden und die Rechnungen lauten alle auf meinen Namen.
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Natürlich, René. Ich glaube jedoch (GLAUBEN, nicht wissen...), dass ein Garantiezertifikat eher aufbewahrt wird.
Wie auch immer: letztlich muss das jeder so handhaben, wie er meint. Ich werde meine Papiere auch weiterhin getrennt aufbewahren. Ich hätte in keinem Fall Probleme, meiner Versicherung gegenüber glaubhaft zu machen, dass ich auch tatsächlich Eigentümer bin. Alle Rechnungen sind vorhanden und lauten auf meinen Namen.
Ist auf jeden Fall kein Fehler!
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Nun, solange wir nicht mehr vom TS hören, ist doch jede Diskussion unnütz.
Wir kennen keine genauen Umstände, es wurde einfach ein Informationsbrocken hingeworfen...das wars.
Ob nochmal eine Reaktion vom TS kommt.... keine Ahnung. -
Diesen Treath kann man sorglos zu den Akten legen.
Haben wieder einmal etwas dazugelernt wie es bei dem Einen oder Anderen gehandhabt wird bzgl. Aufbewahrung. Bleibt nur zu hoffen, dass ein jeder von uns von solch einer Tat verschont bleibt. -
Tja gebrauchte Uhr, ohne Papers, ohne Kaufvertrag von Privat... wenn die gestohlen wird möchte ich gerne die ' Verhandlungen ' mit der Versicherung sehen
Wir haben ein Mietshaus, da fallen immer mal wieder Schadensfälle an. Diese wurden bis jetzt auch immer recht gut reguliert, weil in den meisten Fällen unstrittig. Ebenso bei Hundeversicherung o.Ä. und selbst da wurde schon (in meinen Augen) unberechtigt abgezogen.
Bei ner +6k Uhr, bei der nur der kleinste Zweifel besteht, sieht die Sache dann nochmal ganz anders aus. Das ist ja schließlich ein Luxusgegenstand
Und dass die Praxis des "Erstmal ablehnen" in dieser Branche gang und gäbe ist, sollte jedem klar sein. Damit will ich noch nicht nicht mal der Versicherungsbranche ans Bein pinkeln, aber zu blauäugig sollte man eben auch nicht sein.
Beschissen wird natürlich auch zuhauf von "Geschädigten" -
Tja gebrauchte Uhr, ohne Papers, ohne Kaufvertrag von Privat... wenn die gestohlen wird möchte ich gerne die ' Verhandlungen ' mit der Versicherung sehen
Klar Jan, darum habe ich geschrieben dass es auf die Glaubwürdigkeit der Angaben ankommt, behaupten kann schließlich jeder alles.
Aber gerade Forumsmember die hier regelmäßig ihre Schätzchen posten brauchen sich um die Glaubwürdigkeit keine Sorgen machen, denn sowohl Polizei als auch die Versicherung können und werden bei Bedarf hier reinsehen - und das genügt dann als Nachweis.
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Ich schick jetzt meiner Versicherung mal schnell ein Bild von einem Lange Tourbillon
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Ist das die Capitol? Dann direkt zu Händen Bernd Stromberg oder Berthold Heisterkamp
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Ich bitte meine späte Antwort zu entschuldigen!!!
Das ganze ging natürlich zur Polizei und die Uhr ist zur Fahndung ausgeschrieben, allerdings habe ich da nicht all zu große Hoffnungen.
Vielleicht noch als Anmerkung bezüglich Überweisungen bei Privatverkäufen.
Eine Online Überweisung bei der NORIS BANK stellt keine unmittelbare Überweisung wie bei bspw. Volksbank, Sparkasse dar, sondern nur einen Auftrag, welcher nachträglich storniert werden kann oder gar ohne Geld auf dem Konto getätigt werden kann.
Also bei einer Abwicklung über diese Bank aufpassen! -
Eine Online Überweisung bei der NORIS BANK stellt keine unmittelbare Überweisung wie bei bspw. Volksbank, Sparkasse dar, sondern nur einen Auftrag, welcher nachträglich storniert werden kann oder gar ohne Geld auf dem Konto getätigt werden kann.
Also bei einer Abwicklung über diese Bank aufpassen!Das betrifft aber nicht nur die NORIS BANK.
Generell ist bei einem Überweisungsauftrag vermerkt, dass der Auftrag nur bei positiver Disposition ausgeführt werden kann. -
Das betrifft aber nicht nur die NORIS BANK.Generell ist bei einem Überweisungsauftrag vermerkt, dass der Auftrag nur bei positiver Disposition ausgeführt werden kann.
Die Noris Bank unterscheidet sich dahingehend, dass ich eine Online-Überweisung normalerweise nur abschließen kann, wenn das Konto gedeckt ist, bei mir ist das Geld z.B. direkt vom Konto gebucht (Volksbank). Die Noris Bank hat ein Bearbeitungszeitraum, bis zu welchem sozusagen alles eingeben werden kann. So hat mir das zumindest der Noris Mitarbeiter erläutert.
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Das betrifft aber nicht nur die NORIS BANK.Generell ist bei einem Überweisungsauftrag vermerkt, dass der Auftrag nur bei positiver Disposition ausgeführt werden kann.
Exakt! Genauso wie am Automaten eingezahlte Scheine ( für die Übergabe bei der Hausbank wichtig ) nicht automatisch 'echt' sind. Auch hier nur unter Vorbehalt.
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Ich bin kein Bankrechtler und dies ist keine Rechtsberatung. Aber: Bei einer Überweisung kann die Bank das Geld vom Empfänger nicht zurückbuchen. Das folgt schon aus dem allgemeinen Zivilrecht (hier: Bereicherungsrecht, sog. Vorrang der Leistungskondiktion). Aus Sicht des Geldempfängers (hier der VK der Rolex) ist Leistender des Kaufpreises nicht die Bank, sondern der Käufer. Die Bank will auch gar nicht an den Geldempfänger leisten, sondern will ihren Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Anweisenden (der Käufer) erfüllen. Wenn die Bank die Kontodeckung nicht prüft, zu viel Dispo gibt etc., ist das das Problem der Bank. Sie muss sich an den Anweisenden halten. Ausnahmen zu dieser Regel sind z.B. gefälschte Anweisungen.
Unterm Strich: der Threadersteller sollte der Zurückbuchung widersprechen und zum Anwalt gehen.
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Um noch etwas klarzustellen: Leider leider kann ein Dritter Eigentum vom Betrüger erwerben. Die Uhr ist wegen der bewussten (wenn auch irrtumsbedingten) Besitzübertragung NICHT abhandengekommen. Anders sieht es bei Diebstahl oder Raub aus.
Sollte der Betrüger die Uhr also an einen gutgläubigen Käufer weiterverhökert und übergeben haben, wirst Du die Uhr leider nicht wieder bekommen.
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Hallo Paul,
mich würde eher interessieren wie man Dich betrogen hat.
Habt Ihr keinen Kaufvertrag gemacht bzw. Ausweispapiere abgeglichen?.
Hast Du einen Namen auf den man aufpassen müsste.
Wäre doch hilfreich für andere hier im Forum.Gruß
weimi1 -