ROLEX Submariner No Date (14060) Seriennummer U563869 Region Hamburg gestohlen

  • Vielleicht unterliege ich ja einem Denkfehler, aber was bringt es Uhr und Papiere getrennt zu verwahren.


    Dass ich mir die Papiere ansehen kann wenn die Uhr weg ist? :grb:

    Gruß, René



    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.

    Friedrich Nietzsche

  • Vielleicht unterliege ich ja einem Denkfehler, aber was bringt es Uhr und Papiere getrennt zu verwahren.


    Dass ich mir die Papiere ansehen kann wenn die Uhr weg ist? :grb:

    Kann ja doch mal eingebrochen werden... es kann brennen....


    Ich halte das Trennen für bequemer, so erspare ich mir das Niederschreiben aller Seriennummern, etc. / Fotografieren der Uhren usw. für die Versicherung. Weil ich diese Nachweise noch hätte, wenn die Uhren weg / zerstört wären.

    Uhren-Connaisseur, Philanthrop und der letzte wahre Gentleman :pony:

    "Man umgebe mich mit Luxus. Auf das Notwendige kann ich verzichten." (Oscar Wilde)

  • Also ich habe alles in der APP Home Content gespeichert - mit Bildern von Uhren und Dokumenten. Der Nachweis ist also kein Problem.



    Abgesehen davon:


    Wenn der böse Einbrecher kommt bin ich versichert, egal ob er das Haus nur mit den Uhren oder mit Uhren und Papieren verlässt.


    Hat der böse Einbrecher keine Papiere erwischt - Papiere zu faken ist das kleinste Problem. Auch eine Uhr ohne Papiere loszuwerden ist kein Problem. Wenn er also die Papiere mitnimmt, für mich auch egal.


    Wenn es brennt bin ich auch versichert. Brennen die Uhren brauche ich keine Papiere dazu. Brennen nur die Papiere bekomme ich die jederzeit nach.

    Gruß, René



    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.

    Friedrich Nietzsche

  • Bekommt man verlorene Papiere tatsächlich wieder? Also wenn ich nachweisen kann, dass die abhandengekommen sind

    Davon würde ich als rechtmäßiger Eigentümer ausgehen. Gilt es aber final zu klären, gute Frage.

    Gruß, René



    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.

    Friedrich Nietzsche

  • Schon eine geraucht heute? :lol:
    Fotos irgendwo gespeichert sind schön und gut...Papiere, so vorhanden, sind besser. Wer schon mal mit Versicherungen zu tun hatte...
    Viele gehen offensichtlich davon aus, dass die Versicherung nach 3 Tagen nett fragt, wie man denn die Kohle gerne hätte. Schön wäre es. Dann wären die Versicherungen aber nach 2 Jahren regelmäßig pleite.

    Unter den Blinden ist der Einäugige Pirat!


    Da sprach der alte Häuptling der Indianer:
    Wild ist der Westen, schwer ist der Beruf


    Grüsse Jan aka " Der Niveaulounger "


  • Schon eine geraucht heute? :lol:
    Fotos irgendwo gespeichert sind schön und gut...Papiere, so vorhanden, sind besser. Wer schon mal mit Versicherungen zu tun hatte...
    Viele gehen offensichtlich davon aus, dass die Versicherung nach 3 Tagen nett fragt, wie man denn die Kohle gerne hätte. Schön wäre es. Dann wären die Versicherungen aber nach 2 Jahren regelmäßig pleite.

    Hört auf den Mann. :gut:
    Ich habe meine Tasse nicht von ungefähr, ich könnte da auch ein Liedchen von singen... :zwitscher:


    Der Tassentext ist Programm ;)

    Uhren-Connaisseur, Philanthrop und der letzte wahre Gentleman :pony:

    "Man umgebe mich mit Luxus. Auf das Notwendige kann ich verzichten." (Oscar Wilde)

  • Hört auf den Mann. :gut: Ich habe meine Tasse nicht von ungefähr, ich könnte da auch ein Liedchen von singen... :zwitscher:

    Dann bin ich wohl ein Glückspilz, denn ich kann mich über die Branche nur positiv äußern. Egal worum es ging, ich kam immer schnell zu meinem Geld oder der Leistung. Der Ersatz einer großen Glasscheibe über € 1.000,- im Haus war genauso wenig ein Problem wie € 5.000,- in der Hundekrankenversicherung, der Kasko beim Auto nach einem Wildunfall oder der Leistung beim RS. Ging immer alles ruckzuck.


    Ich kläre jedoch soweit möglich vorab alles ab (so auch was Aufbewahrung und Wert unserer Uhren betrifft) und lege Wert auf einen persönlichen Ansprechpartner der beim Vorstand der Versicherung ein entsprechendes Standing hat und für mich gerade steht wenn ich etwas brauche. Ich reize nichts aus und frage immer nett. ;)

    Gruß, René



    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.

    Friedrich Nietzsche

  • Papiere in Form von Bedienungsanleitung vielleicht - die Garantiekarte mit Seriennummer gibt´s nicht wieder!

    Mag sein.


    Aber wenn die Hütte abbrennt habe ich andere Sorgen als die Garantiekarte der einen Uhr die ich gerade trage (denn alle anderen würden ja mit abbrennen). ;)

    Gruß, René



    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.

    Friedrich Nietzsche

  • Ganz einfach, René. Es {das Zertifikat} ist der Nachweis, dass Du der Eigentümer bist. Ist doch beim PKW auch nicht anders. Den Fahrzeugbrief hast Du ja wohl hoffentlich auch nicht im Handschuhfach. ;)



    Das ist schlicht und ergreifend FALSCH! Ein Garantiezertifikat sagt nicht, aber rein gar nichts über die Eigentumsverhältnisse aus!!!
    Eine Rechnung oder ein Kaufvertrag helfen dir aber weiter.


  • Das ist schlicht und ergreifend FALSCH! Ein Garantiezertifikat sagt nicht, aber rein gar nichts über die Eigentumsverhältnisse aus!!!
    Eine Rechnung oder ein Kaufvertrag helfen dir aber weiter.

    Auch eine Rechnung verleiht noch lange keinen Eigentumstitel. Daran ändert auch Fettschrift nichts.
    Die auf der Rechnung erwähnte Ware kann schon lange veräußert worden sein.


    Entscheidend ist, ob Du im Fall der Fälle (z.B. Diebstahl) einen glaubhaften Nachweis erbringen kannst, im Besitz einer (echten) Rolex gewesen zu sein (Stichwort: Indizien). Da möchte ich mal gerne sehen, wer mit welchen Belegen gegenüber der Versicherung weiterkommt: Du mit einer Rechnung / Kaufvertrag oder ich mit einem Echtheitszertifikat....


    Aber lassen wir das.

  • Auch eine Rechnung verleiht noch lange keinen Eigentumstitel. Daran ändert auch Fettschrift nichts.Die auf der Rechnung erwähnte Ware kann schon lange veräußert worden sein.


    Entscheidend ist, ob Du im Fall der Fälle (z.B. Diebstahl) einen glaubhaften Nachweis erbringen kannst, im Besitz einer (echten) Rolex gewesen zu sein (Stichwort: Indizien). Da möchte ich mal gerne sehen, wer mit welchen Belegen gegenüber der Versicherung weiterkommt: Du mit einer Rechnung / Kaufvertrag oder ich mit einem Echtheitszertifikat....


    Aber lassen wir das.


    Warum behauptest du dann so eine Tatsache: "Es {das Zertifikat} ist der Nachweis, dass Du der Eigentümer bist." ?
    Garantiekarte = Echtheitszertifikat!? :schock: ... noch so eine fragwürdige Tatsachenbehauptung ... :respekt:


    Ich schob übrigens nicht, dass Rechnung/Kaufvertrag Eigentumsnachweise sind, sondern dir weiterhelfen beim regulieren eines Schadens. IMHO besser als eine ggf. abgelaufenes Granatiezertifikat, auf dem du nicht nicht einmal eineindeutig identifiziert werden kannst, d.h. z.B. Vor- und Nachname + Anschrift. Ich sage nur "Thomas Müller" - so heißen statistisch die meisten Männer in der BRD. ;)