Vorsicht vor dem Händler Hamburger Nobeluhren - FAKE 16600

  • Hallo,


    was ist denn, wenn der Käufer der von Lupus vorgestellten Uhr sie ohne die Erwähnung des Replika-Teils direkt einfach für 3k Euro mehr weiterverkauft? ;)


    Aus diesem Grund - Jurisprudenz hin oder her - ist die Praxis des Verkäufers quasi eine Anstiftung zu und aktive Förderung von Straftaten. Ein bisschen, wie wenn man einen Gebrauchtwagen mit einer Pistole ohne Seriennummer im Handschuhfach verkauft.
    Mehr als "wow" fällt mir zu dem Händler nicht ein..

  • Wenn das Zifferblatt tatsächlich ein Nachbau ist, ist die Sache kristallklar.


    Aber: Worin unterscheidet sich das vermeintlich unseriöse Angebot des Hamburger Händlers von dem vermeintlich seriösen Angebot des Düsseldorfer Händlers? (Auf die Keramik-Lünetten wollt Ihr ja nicht eingehen)


    https://www.ebay.de/itm/Rolex-…b5c0b8:g:vVEAAOSwpnhbf8si



    Dave, die Fiktion mit dem Weiterverkauf darfst Du natürlich weiterspinnen. ;)


    "Und wenn ich nachträglich eine Lünette mit Diamanten zuballere oder eine Newman-Blatt-Homage mache, kann das eben nicht passieren, weil damit niemand wirklich ernsthaft getäuscht werden kann"


    Soso, eine mit einer Keramik-Lünette und einem "Paul Newman"-Zifferblatt aufgepimpte 116520 für 27k ist keine ernsthafte Täuschung. :grb: Wir beide, Du und ich, wissen jedoch, dass jeden Tag ein Dummer aufsteht.

  • Aber: Worin unterscheidet sich das vermeintlich unseriöse Angebot des Hamburger Händlers von dem vermeintlich seriösen Angebot des Düsseldorfer Händlers? (Auf die Keramik-Lünetten wollt Ihr ja nicht eingehen)


    https://www.ebay.de/itm/Rolex-…b5c0b8:g:vVEAAOSwpnhbf8si

    Weil die Yachmaster so nicht ausgeliefert wurde, sondern mit der Haribo Lünette.


    Das ZB gibt es so von Rolex, ergo 1:1 Nachbau und somit mist.

  • Interessant wäre es ja zu wissen wie es mit den Blättern aussieht. Die Newman Blätter sind ja teils neulackierte Originalblätter. Da sollte man ja keinen Anstoss dran finden. Die Krone ist vermutlich abgelöst worden und wurde nach der Umlackierung neu befestigt. Was ist den mit dem Rolex-Schriftzug? Dürfte der erneuert werden oder müsste wenn man es ganz genau nimmt der Ursprüngliche erhalten bleiben? Es gibt ihn ja nicht als Originalteil nachzukaufen.


    Ich persönlich finde es nicht anstössig für sich selbst eine Uhr mit Aftermarketteilen umzubauen. Ich selber nutze Aftermarket Bezelinserts für meine 16710. Einen Verkauf beschrifteter Teile, insbesondere als Gewerbetreibender halte ich aber für aüsserst kritisch, bzw. als unzweifelhaft nicht Markenrechtskonform.

  • Ich persönlich finde es nicht anstössig für sich selbst eine Uhr mit Aftermarketteilen umzubauen. Ich selber nutze Aftermarket Bezelinserts für meine 16710. Einen Verkauf beschrifteter Teile, insbesondere als Gewerbetreibender halte ich aber für aüsserst kritisch, bzw. als unzweifelhaft nicht Markenrechtskonform.


    Ok, nach Deiner Logik sind alle Nachbauten, die ("von Natur aus") nicht beschriftet sind, in Ordnung. Auch findest Du sie nicht anstößig. Weil für "Selbstzwecke". Den Verkauf des restlichen Nachbaus, der ("von Natur aus") beschriftet ist, hältst Du allerdings für äußerst kritisch und unzweifelhaft nicht markenrechtskonform. Ich hoffe wirklich, dass auch Dir der krasse Widerspruch in Deinem Dreizeiler auffällt.

  • @ Bernd


    Es hält sich ja die Geschichte hartnäckig, wonach jemand eine gelbgoldene DD 36mm mit einer Aftermarketlünette mit Steinbesatz zu Rolex zur Revision geschickt hatte. Die Uhr wurde revidiert und kam pünktlich zurück. Rolex hatte aber Hinweise auf Rolex (Name, Krone etc.) an der ganzen Uhr fein säuberlich entfernt. Realistisch? Erlaubt? Oder die Spinne in der Yucca Palme? I don't know. Aber zutrauen würde ich es Rolex schon ...

    Komisch, dass sich gerade bei Rolex solche abstrusen Geschichten hartnäckig halten.Viele Fans meinen wohl, die Marke könne sich ausserhalb rechtlicher Normen bewegen.


    Meiner Meinung nach könnten sie in diesem geschilderten Fall die Revision verweigern, bzw. bei Annahme der Revision die Lünette gegen eine Originale austauschen und die falsche Lünette (mit Diamanten ?) retournieren.


    Was garantiert nicht vorkommen kann, ist die Unkenntlichmachung der Uhr mittels Entfernung sämtlicher Markenbezeichnung. Das sehe ich schlicht und einfach als Sachbeschädigung.

  • Das diese Ammenmärchen immer wieder aus der Schublade geholt werden kann ich nicht nachvollziehen.
    Rolex macht einen Kostenvoranschlag bzw. lehnt die Revision ab. Ganz einfach.
    Ohne Auftrag geschieht mit fremden Eigentum gar nichts in Köln.

  • Dann klärt mich doch mal auf...Wie verhält es sich denn bei den ganzen Domed Aftermarket Gläsern?
    Und Lünette als Geschmacksmuster...kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
    Das hätte ich gerne schwarz auf weiss.

    Unter den Blinden ist der Einäugige Pirat!


    Da sprach der alte Häuptling der Indianer:
    Wild ist der Westen, schwer ist der Beruf


    Grüsse Jan aka " Der Niveaulounger "


  • wenn meine 4-jährige Tochter einen Kreis mit Krone drin auf eine Steckdosenkindersicherung malt, ist das also genauso zu sehen, wie ein täuschend echtes Replika? :flag:


    Das ist übrigens das Wort für das gezeigte ZB. Und genau dies sind die Newman-Hommagen oder Dr.Dre-YM-Lünetten nicht.


    Worum geht es den Widersachern eigentlich, frage ich mich gerade, außer auf verlorenem Posten auf seiner Meinung zu beharren? :gaehn:

  • Was sich mir nicht erschließt, wenn ich das originale Zifferblatt habe dann baue ich das ein und lege das Aftermarket dazu.
    Keine Probleme, keine Diskussionen, nix.


    mfg fmx

    Natürlich Problem, denn auch hierbei wird das ZB, das eine Kopie eines Originals ist, gewerblich genutzt konkret hier: verkauft, mitverkauft oder dient dazu, die Uhr besser zu verkaufen. Die gewerbliche Nutzung, insbesondere der Wortmarke Rolex, ist allerdings nur dem Inhaber der Schutzrechte, also Rolex, erlaubt.

    Kannst du als Privatverkäufer gerne tun.
    Ein gewerblicher, der Faketeile in Umlauf bringt, begeht eine Straftat.

    Auch einem Privatem ist die gewerbliche Nutzung verboten - allerdings nicht die private (!) Nutzung. Ich bei mir zuhause kann mir nachbauen und für mich privat verwenden, was immer ich will.


    Aftermarke = FAKE


    Und in dispesem Fall ist das nicht legal, da gewerblich.

    Du hast fast in allem völlig Recht. Allerdings bedeutet "Aftermaket" nicht automatisch "FAKE". Ein Aftermarket-Teil (Armband, passende Lünette, usw.) ist kein Problem, solange es nicht zum Verwechseln ähnlich einem Original-Teil ist und dabei insbesondere keine Markenrechte verletzt, also insbesondere nicht den Original-Schriftzug des Markeninhabers trägt usw.
    Z.B. gibt es im KfZ-Bereich haufenweise Aftermarket-Teile von Fremdherstellern, die die Funktion erfüllen, aber das Originalteil nicht kopieren, keine Schutzrechte verletzen und nicht vorgeben, ein Originalteil zu sein. Das ist völlig OK und kein Problem.

    Das Blatt ist ein Plagiat und somit eine illegale 1:1 Nachbildung eines geschützten Originals.

    So einfach - und richtig - kann man es auch sagen.


    Und selbstverständlich kann jeder seine eigene Rolex (also sein Eigentum) gestalten, lackieren, umbauen und machen damit, was immer er will.
    Blaken usw. darf natürlich eine legal erworbene Rolex umgestalten und wieder verkaufen - solange sie damit keine anderes Rolex-Modell kopieren.

  • Und genau dies sind die Newman-Hommagen oder Dr.Dre-YM-Lünetten nicht.


    Eben nicht!


    1. Die "Newman-Hommagen" haben nicht selten Fake-Zifferblätter verbaut.


    2. Die "Dr.Dre-YM-Lünetten" dürften nicht nur gegen Geschmacksmuster verstoßen, sondern auch Patente verletzen, sofern diese noch gültig sind. Die Keramik-Inlays für die Daytonas (die 116520 wird oft und gerne damit "aufgepimpt") sowieso.


    3. Es gibt so gut wie nichts, das Rolex sich nicht patentieren (/schützen) lässt. Wenn Du das nicht glaubst, kannst ruhig einen Blick auf ein Teil der Rolex-Patente neueren Datums werfen.


    http://www.patentsencyclopedia.com/assignee/rolex-sa/


    Hier will niemand auf seiner Meinung beharren, bisher habe ich sachlich argumentiert. Du hingegen zauberst Deine 4-jährige Tochter aus dem Hut nebst einer Fiktion (siehe 341), die viel lächerlicher hätte gar nicht sein können.

  • Natürlich Problem, denn auch hierbei wird das ZB, das eine Kopie eines Originals ist, gewerblich genutzt konkret hier: verkauft, mitverkauft oder dient dazu, die Uhr besser zu verkaufen. Die gewerbliche Nutzung, insbesondere der Wortmarke Rolex, ist allerdings nur dem Inhaber der Schutzrechte, also Rolex, erlaubt.

    Auch einem Privatem ist die gewerbliche Nutzung verboten - allerdings nicht die private (!) Nutzung. Ich bei mir zuhause kann mir nachbauen und für mich privat verwenden, was immer ich will.

    Du hast fast in allem völlig Recht. Allerdings bedeutet "Aftermaket" nicht automatisch "FAKE". Ein Aftermarket-Teil (Armband, passende Lünette, usw.) ist kein Problem, solange es nicht zum Verwechseln ähnlich einem Original-Teil ist und dabei insbesondere keine Markenrechte verletzt, also insbesondere nicht den Original-Schriftzug des Markeninhabers trägt usw.Z.B. gibt es im KfZ-Bereich haufenweise Aftermarket-Teile von Fremdherstellern, die die Funktion erfüllen, aber das Originalteil nicht kopieren, keine Schutzrechte verletzen und nicht vorgeben, ein Originalteil zu sein. Das ist völlig OK und kein Problem.

    So einfach - und richtig - kann man es auch sagen.
    Und selbstverständlich kann jeder seine eigene Rolex (also sein Eigentum) gestalten, lackieren, umbauen und machen damit, was immer er will.
    Blaken usw. darf natürlich eine legal erworbene Rolex umgestalten und wieder verkaufen - solange sie damit keine anderes Rolex-Modell kopieren.


    Lieben Dank für die Erläuterungen. :verneig:
    Wieder was gelernt. :gut: