ROLEX 5513 Seriennummer L299241 GESTOHLEN!

  • von was für einem Transportunternehmen reden wir denn eigentlich? DHL bietet doch nur Zusatzversicherungen bis 2500€ bzw. bis 25000€ an? Dummerweise versichert DHL Valoren der Klasse 2 aber nur bis 500€ generell. Darunter fallen auch Uhren!
    Ich würde mal schaun ob das Logistik Unternehmen deiner Wahl diese Gegenstände überhaupt abdeckt. Deshalb versenden ja viele Anbieter nur mit speziellen Werttransporten meines Wissens nach.

  • Du bist Doch wirklich lange genug dabei. In dem Dorf gibt's wohl keine 5 Betriebe die als Empfänger in Betracht kommen und Rolex Service anbieten.
    Da liegst Du aber komplett falsch wenn Du meinst der Verleumder hat hier ein Recht auf Aufklärung.
    Wenn man so eine Anschuldigung in ein Forum tippt sollte man schon den Empfänger kennen,ansonsten ....den smile kennst Du ja

    Lies dir doch seinen Post nochmal durch. Er hat die Frage gestellt, ob der Empfänger glaubhaft ist. Er hat hier nirgends geschrieben "der wars". Sonst wäre ich zu 100% deiner Meinung!

  • Er hat aber nicht bezichtigt.
    In den raum gestellt, dass der Empfänger auch in Frge kommt, schon.
    Dass er ein Urgestein erwischt, konnte er aber nicht wissen.
    Und es ehrt dich ja auch, dass du hinter ihm stehst. Den Smiley gibt es hier, also muss man wohl auch damit rechnen, dass er benutzt wird.
    Ich würde Theo raten, etwas Dampf raus zu nehmen und "der Gegenseite" ihm zu gute zu halten, dass er so einen Fakt NICHT kennen musste.

  • Wirklich scheiße was passiert ist. Mich würde mal interessieren, wie sich das Versandunternehmen zu dem Vorfall äußert? Die Leute sollten sich ja eigentlich bewusst das die Transportstücke einen gewissen Wert haben und sich allein schon deswegen ein Ablegen vor der Tür verbietet? :grb:

  • Falls nein wird wohl der AG des Fahrers haften...


    Nicht unbedingt.


    Parcel Broker GmbH beschäftigt keine Subunternehmer – nur festangestellte Fahrer und Fachpersonal


    Hallo Thomas,


    rufe Montag mal meinen RA an.


    Du meinst also mir steht mehr als 5K zu
    bzw. gleichwertiger Ersatz ?


    Definitiv nicht, siehe dazu § 8 der AGB der Parcel Broker GmbH.


    § 8 Angaben des Versenders



    8.1 Der Versender hat ordnungs- und wahrheitsgemäße Angaben über Art, Beschaffenheit und Wert des Transportgutes zu machen.
    8.2 Der Versender hat PB Nachteile, die PB aufgrund falscher, bzw. fehlerhafter Angaben entstehen, zu ersetzen.

  • Ja, der Umgangston mancher User ist einer der Gründe, warum ich hier fast nur lese und wenig schreibe. Anfeindungen und Arroganz muss ich mir beim Hobby bzw. in meiner Freizeit nicht geben ...


    Florentine: Wenn überhaupt wurde eine Frage gestellt, die als grundsätzlicher Verdacht gedeutet werden kann, das ist soweit zunächst nicht strafbar und im Zusammenhang hier in diesem Thread schon gar nicht.


    Hier ist weder eine Verleumdung noch eine "Üble Nachrede" zu erkennen ...


    Dafür hingegen bezeichnest Du Theo öffentlich als einen Verleumder. Das hingegen kann schnell nach hinten losgehen und teuer werden ... für den Forenbetreiber und für Dich. Spätestens dann, wenn man den Namen "Theo" einer realen Person zuordnen kann ... denn Deine Aussagen sind mit Vorsatz getroffen und unwahr ... vielleicht solltest Du die entsprechenden Paragraphen mal gründlich lesen ... vielleicht merkst Du dann etwas in Bezug auf Deine Vorwürfe Theo gegenüber ... ;)

    • Offizieller Beitrag

    .....Siehe oben :)

  • Ist ok! Allerdings wird die Luft raus sein...
    Ich wünsche dem TS eine fluffige Lösung seines Problems..

    Grüße - Gerd... :wink:


    Sascha, Unvergessen!:blume:


    Kein Instagram, kein Facebook. Kein TikTok, kein anderes Gedöns, das ist ja wie ein Gefängnisausbruch! Herrlich!

  • Definitiv nicht, siehe dazu § 8 der AGB der Parcel Broker GmbH.


    Da möchte ich Dir vorsichtig widersprechen ... aus mehreren Gründen, meine rein private Meinung dazu:


    1. Punkt 8.2 der AGB schließt nicht die Haftung komplett aus. Maximal kann der Schaden auf die Versicherungssumme von 5.000,- Euro begrenzt werden. Einen Nachteil für das Transportunternehmen aufgrund der zu gering angegebenen Summe kann ich nicht erkennen ... das Verlustrisiko dürfte nicht höher sein, wenn die Zwiebel 7,5k € wert ist ...
    Ein Komplettausschluss würde somit aus verschiedenen Gründen wohl vor Gericht scheitern ... schon, weil dazu ein Vorsatz des Versicherungsbetruges zum Nachteil der Transportfirma nachzuweisen wäre ... hier liegt maximal eine einfache Fahrlässigkeit vor.


    2. Wer bitte sagt, dass die Uhr mehr als 5.000,- Euro wert ist? Wenn das die Einschätzung des Besitzers war, aufgrund von Zustand, Kaufpreis etc. pp. so liegt es im Ermessen des Besitzers, zu welchem Wert er die Lieferung versichert, so keine grobe und vorsätzliche Handlung vorliegt ... was ich hier nicht sehe ...


    Aber gut, man wird sehen, was passiert ... dem TE wünsche ich viel Glück und vor allem eine unkomplizierte Regulierung seiner Ansprüche!