Hehlerware trotz Händlerechnung möglich?

  • Hallo zusammen,
    ich schaue mir Morgen eine Sea Dweller an. Leider hat der Verkäufer nur die Rechnung vorliegen, die er beim Kauf erhalten hat. Die Garantie des Juweliers ist noch für die nächste 12 Monate gewährleistet. Außerdem haben wir vereinbart, die Uhr bei einem Rolex Händler zu übergeben.
    Kann ich unter diesen Voraussetzungen ausschließen, dass es sich hier um eine geklaute Uhr handelt?
    Ich hoffe, es ist nicht unhöflich solch einen ersten Beitrag zu posten.
    Besten Dank im Voraus
    B. N.

  • Ich denke nicht, dass es möglich ist, das auszuschließen.


    Wenn Du sicher sein möchtest, dass eine Uhr eine zweifelsfreie Historie hat, solltest Du eine Neue beim Konzi kaufen.


    Selbst Uhren mit Box und Papieren könnten jemandem gestohlen worden sein.


    Die Frage ist doch, wie wahrscheinlich das ist.


    Wenn jemand eine Uhr bei einem Gebrauchthändler erworben hat und die Rechnung hat, liegt zumindest nahe, dass der jetzige Eigentümer gutgläubig erworben hat.


    Das schützt allerdings nicht davor, dass Rechte Dritter auf der Uhr liegen.

    • Offizieller Beitrag

    Willkommen in der Watchlounge. :blume:


    Eine Gegenfrage. Woher sollen wir wissen ob die Uhr geklaut ist oder nicht ?


    Du könntest den Konzi fragen, ob dieser nicht evtl ne Anfrage bei Rolex bezüglich Diebstahlmeldung startet.
    Das könnte den Verkäufer evtl abschrecken, wenn die Uhr tatsächlich geklaut sein sollte, muss aber nicht.

  • Wird eine Uhr gestohlen, dann erfolgt in der Regel die Anzeige bei der Polizei. Ist dem Geschädigten die Seriennummer bekannt, wird diese von der Polizei in das nationale Fahndungssystem eingegeben.


    Bei diesen Systemen handelt es sich um reine Behördensysteme, die schengenweit vernetzt sind. Auch eine Speicherung im Interpol-System, also de facto weltweit, ist möglich. Auf dieses System haben aber weder Rolexhändler noch Rolex selbst Zugriff, d.h. diese können Auskunft geben ob die Uhr echt ist oder nicht, aber nicht ob sie gestohlen wurde.


    Dazu müsste der Geschädigte selbst Rolex informiert haben, die das dann vermutlich auch vermerken. Da niemand verpflichtet ist den Diebstahl seiner Uhr bei Rolex bekanntzugeben, ist das Ergebnis einer solchen Anfrage für den potentiellen Käufer aber nicht verlässlich.


    D.h. die Antwort lautet: Es ist trotz Rechnung, Box und Papieren (die ja oftmals gemeinsam mit der Uhr aufbewahrt und mit entwendet werden) nicht auszuschließen, dass es sich bei einer von Privat gekauften Uhr um Hehlerware handelt.

    Gruß, René



    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.

    Friedrich Nietzsche

  • Na ja


    Du hast Namen und Adresse des Verkäufers
    Du hast Namen und Adresse des Vorverkäufers.


    Viel mehr Sicherheit gibt es nur beim Kauf von Neuware - meines Erachtens...

  • Berlin macht sicher Spaß. Aber zwischen 2 x 550 km an einem Tag lässt sich da nicht viel reißen.
    Ich würde mir auch zweimal überlegen, ob ich wegen einer Uhr so weit fahren würde. Das sind ja schon mal ca. 150 € reine Spritkosten. Abgesehen davon, dass ich nach einem solchen Tag unterwegs total abgegessen wäre.
    Viel Erfolg!