Zeitauktion also kingschild in Dresden lieferte mir eine defekte Ulysee Nardin

  • :bash: Hallo,
    ich bin auf dieses Forum gestoßen und hoffe dass ich dazu beitragen kann durch vielleicht eigene Kurzsichtigkeit andere Mitglieder
    von ebay Käufen bei kingschild in Dresden zu warnen!
    Im Sept. 2015 erwarb ich eine Automatikuhr Ulysse Nardin Chronometer welche lt. Beschreibung in einem tiptop Zustand sich befindet und auf Laufverhalten geprüft wurde.
    Ich hab die Uhr täglich gut 12-16 Stunden getragen und das die ganze Woche über. Nach dem abendlichen Ablegen bleibt sie nach
    etwa 6 Stunden später stehen. Jeden Morgen muß ich sie neu einstellen!
    Als ich eine Rückabwicklung bei ebay verlangte widersprach zeitauktion sofort und ich hörte gar nichts von ihm. Weder eine Rückfrage an mich, noch ein Rep. Angebot kam. Ich gab ihm später eine negative Bewertung, dann wachte er auf und beschuldigte mich, das ich die
    Uhr einige Tage nach Ablauf der Widerrufsfrist reklamierte und lehnte mein Rückgabeverlangen nochmal ab.
    In einer Mail verwies er mich darauf, das ein solches Stehenbleiben bei Automatikuhren normal sein bei falschem Trageverhalten.
    Ich solle doch die Uhr einmal in der Woche mit 40 Umdrehungen von Hand aufziehen, so seine Belehrungen.


    Ich unterstellte ihm, das er mir eine defekte Uhr verkauft hat mit falscher Zustandsbeschreibung - siehe auf Laufverhalten geprüft.
    Die Krux ist wenn ein gewerblicher Händler das Rückgabeverlangen über ebay negiert, der Kunde keine Chance mehr in ebay hat
    weiter zu reklamieren. Man lernt halt immer erst im Schadensfalle dazu!


    Meines Erachtens muß eine Automatikuhr bei diesen langen täglichen Tragezeiten mindestens einen Tag weiter laufen oder bin ich da falsch. Ich habe über 40 Uhren, aber solch eine ist mir noch nicht untergekommen. Ich vertraute auf seinen fachlichen Auftritt
    und seine Zustandsbeschreibung als angeblicher Uhrmachermeisterbetrieb (wenn er selbst überhaupt einer ist).


    Ich war die Tage ein einem seit Jahrzehnten bekannten Darmstädter Uhrmacherbetrieb und der Meister schaute sich die Uhr an.
    Sofort sagte er auf meine Zustandsbeschreibung, dass diese verschlissen ist wenn sie so schnell stehen bleibt. Eine Revision lohne sich auch nicht mehr. Seine Schätzung auf den Zeitwert lag um mehr als 50% unter dem Kaufpreis und jetzt ist sie auch noch defekt.


    Also dieser Herr Sohn, der Inhaber, nutz die Plattform ebay mit schönen Bildern mit hoch angesetzten Wertermittlungen und steht
    nach Ablauf von 30 Tagen nicht mehr zu seinen angeblich selbst überprüften Uhren. Was ist das nur für ein unseriöser Unternehmer.


    Sozusagen geht eine Uhr bei ihm nach Ablauf von 30 Tagen kaputt und er ist fein raus!


    Er suggeriert dem Käufer einen fachlichen Hintergrund mit tollen Bewertungen, die wahrscheinlich meist ein FAKE sind.


    Er droht an mich auf Verleumdung zu verklagen mit hohem Streiwert weil sein Ansehen gelitten hat, unfaßbar niederes
    Verhalten einer solchen Person.


    Ich verlange, dass er seinen ebay Schund zurücknimmt - kein Lebenszeichen mehr von ihm!!
    Ebay hat einen tollen Händler der viel einstellt und zahlt und der Kunde ist der Dumme und bleibt auf der Strecke,
    aber was ist schon ein Körnchen in der ganzen Suppe.


    Hat jemand von Euch ebenfalls solche negativen Erfahrungen mit diesem Händler oder weiß aus anderen
    Abwicklungen wie man diese schwarzen Schafe packen kann.


    Grüße :motz:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo guten Abend :wink:


    Puh, das ist aus der Ferne natürlich alles sehr schwer bis gar nicht beurteilbar.


    Nochmals zur Klärung und zum Verständnis:


    • warst Du über der Widerrufsfrist? Wenn nein, ist das weitere Vorgehen zunächst mal mit Ebay sich ins Benehmen zu setzen und wenn das nicht geht, einen Juristen mit ins Boot zu nehmen

    .

    • Über welche Uhr sprechen wir denn von UN, und über welchen Anschaffungspreis? Ich verstehe die Aussage des Uhrmachers zunächst einmal nicht, wenn er die Uhr nicht geprüft hat


    • Wie ist das Gangverhalten, nachdem die Uhr voll aufgezogen ist?
    • Offizieller Beitrag

    ... es dürfte wohl um diese Uhr gehen, richtig?


    http://www.ebay.de/itm/ULYSSE-…nc&_trksid=p2047675.l2557


    Vintage-Uhren sind immer eine Vertrauenssache, da man gerade aus der Ferne nur schwer erkennen kann, was man kauft. Bei dieser Uhr kann man allerdings schon anhnd der Fotos erkennen, dass es offensichtlich mit dem Zifferblatt ein massives Problem gibt - das reduziert den Wert der Uhr natürlich deutlich.


    Was das Werk angeht, kann sich ein Händler natürlich leicht darauf zurückziehen, dass bei einer 50+ Jahre alten Uhr gewisse Verschleiss-Erscheinungen üblich sind, insbesondere in Bezug auf Gangreserve und Ganggenauigkeit. Wo da jeweils die Grenze liegt, ist schwer zu sagen. Natürlich muss jede moderne, neuwertige Automatikuhr bei Deinem Trageverhalten problemlos durchlaufen, ohne dass man da zusätzlich aufziehen muss. Aber das ist eben eine Vintage-Uhr ohne aktuelle fachmännische Revision. Ob ein solcher revidierter Zustand rechtswirksam zugesichert wurde im Angebot, kann ich nicht beurteilen - ich würde vermuten nein, denn solche Händler verwenden aus Erfahrung Formulierungen, die nur schwer festzunageln sind. Was soll "geprüft auf Laufverhalten, Originalität und Funktion" heißen? Andererseits ist "voll funktionsfähig" schon eine mutige Aussage - denn dann müsste sie eigentlich bei normalem Trageverhalten durchlaufen. Das ist schließlich die Kernfunktion einer Automatikuhr.


    Eine Revision über UN dürfte den Wert der Uhr tatsächlich weit übersteigen, ob ein freier Uhrmacher noch Teile bekommt ist auch nicht klar. Wenn Du nicht noch über den Widerruf Erfolg hast, dürfte das vermutlich in der Kategorie "Lehrgeld" enden :grb: ...


    Gruß,
    Christian


    P.S.: Ich habe bei diesem Händler auch schon mal eine Uhr gekauft - und muss das ebenfalls nicht unbedingt wiederholen...

  • Oha, das hört sich ganz übel an. :rolleyes:
    Der ist erst mal aus meinen gespeicherten Verkäufern raus.
    Ist zwar jetzt nicht hilfreich für den TS, aber ich denke, der
    letzte Satz von Christian vor dem PS trifft es ...

  • So richtig verstehe ich jetzt nicht, was an der Uhr alles defekt ist? Die Uhr läuft noch, oder? Sie baut bloss nicht die "erhoffte" oder "erwartete" Gangreserve auf, ist das korrekt?


    So, hier ist also eine Uhr für knapp über 600 Euro ersteigert worden. Die Uhr wird wohl 40 oder 50 Jahre alt sein. Dass bei einem Preis von 600 Euro eine Uhr nicht vollrevidiert sein kann, sollte jeder Käufer eigentlich wissen, oder?


    Was ist denn jetzt ultimativ an der Uhr "kaputt"? An einer mechanischen Uhr lässt sich grundsätzlich alles reparieren, auch wenn es manchmal schwierig ist, Teile zu besorgen.


    Vielleicht kann der Threadersteller mal darstellen, was hier wirklich kaputt ist, und vielleicht kann ich helfen?


    Wenn ein Händler blockiert, dann hat man als Konsument meist keine Chance. Obwohl das Recht auf der Seite des Kunden ist in Deutschland. Der Aufwand, sein Recht durchzusetzen, steht bei einer Uhr im Wert von 600 Euro in keiner Relation, würde ich schätzen? Ich würde zuschauen, die Uhr herzurichten und zu tragen. Wäre mein Tipp, aber das sind auch lediglich meine 2 Cent...


    Gerne auch PM an mich.

  • Ich seh das so:


    1. "Laufverhalten geprüft"
    Die Aussage sagt aus, dass ... ja, genau: Was sagt dir das? Im Grunde doch rein gar nichts.
    Da steht nicht "Aufzugleistung geprüft". Selbst wenn, es fehlt immer noch eine Wertung
    auf welcher du eine Erwartung aufbauen kannst.

    Ich fahre mein Auto gegen die Wand, verkaufe es und schreibe: "Zustand geprüft". ;)


    2. Uhr läuft, Gangreserve unzureichend.
    Klingt nach einer nötigen Überholung. Wenn am Werk nichts defekt ist, dann wirst du eine Überholung
    für 100 bis 200 Euro je nach (freiem! Uhrmacher) bekommen. Nicht tragisch soweit.


    3. Du hast viel für die Zukunft gelernt, leider auf für dich unangenehmem Wege. Gebrauchte,
    alte Uhren, da solltest du stets mit nötigem Service rechnen. Und auch einen Uhrmacher an
    der Hand haben, welchem du vertraust und der seine Arbeit gut macht.


    Also, alles wird gut ;)

  • Bernd hat recht, suche dir einen Uhrmacher, der sich erstmal das Werk anschaut und zerlegt, reinigt und frisch ölt. Das wirkt bei alten Uhren wie eine Frischzellenkur... :gut:

    Grüße - Gerd... :wink:


    Sascha, Unvergessen!:blume:


    Kein Instagram, kein Facebook. Kein TikTok, kein anderes Gedöns, das ist ja wie ein Gefängnisausbruch! Herrlich!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    bitte nicht gleich meckern.


    Da solche Angelegenheiten nur einseitig ablaufen, übernehme ich den mal den Verkäufer. Und nein, ich habe mit dem Verkäufer nichts zu tun.


    =""Wir haben die Uhr geprüft, und die Uhr samt Werk zeigten keine Mängel auf. Wir wissen nicht was der Käufer nach Erhalt mit der Uhr gemacht hat. Evtl falsches Trageverhalten, oder falsche Bedienung der Uhr. Die Frist für Reklamationen oder Rücknahme ist abgelaufen. ""=


    Was will ich damit sagen ?
    Bei einer gebrauchten Uhr ist es wie bei einem gebrauchten Auto.
    Der Motor hat 50.000 km gehalten. Probefahrt war o.k., keine erkennbaren Mängel hör oder sichtbar.


    Nach dem Verkauf bleibt der Motor mit einem kapitalen Motorschaden und bei 51.000 km auf der Uhr stehen. Wer hat Schuld ?


    Der Verkäufer oder der Käufer ?
    Keiner der Beiden weiß von einander was im Vorfeld, b.z.w. im Nachgang mit der Ware passiert ist oder nicht.


    Lieber TS,
    ich würde einen freien Uhrmacher aufsuchen der einen Blick ins Werk wirft.
    Gibt es kein Defekt, sondern ist nur ne Revi fällig, dann sehe ich, das diese Uhr noch ein langes Leben hat.

  • Was will ich damit sagen ?
    Bei einer gebrauchten Uhr ist es wie bei einem gebrauchten Auto.
    Der Motor hat 50.000 km gehalten. Probefahrt war o.k., keine erkennbaren Mängel hör oder sichtbar.


    Nach dem Verkauf bleibt der Motor mit einem kapitalen Motorschaden und bei 51.000 km auf der Uhr stehen. Wer hat Schuld ?


    Der Verkäufer oder der Käufer ?


    Hey Bernd,
    nix verwechseln :lupe: In Deinem geschilderten Fall ist in den ersten sechs Monaten immer der Verkäufer in der Schuld :wink: Danach erst liegt die Beweislast beim Käufer :wink:

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    Gruß
    Dirk
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    •1 Monat Widerrufsrecht
    •Geld zurück – falls Artikel nicht erhalten oder nicht wie beschrieben (Käuferschutz)
    •eBay-geprüfter Händler


    Ein Service-Versprechen von eBay. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt. Garantiebedingungen.




    Du hättest doch die Möglichkeiten nutzen können....

    • Offizieller Beitrag

    Dirk,
    es ging mir nur darum aufzuzeigen das ein Werk beim Verkauf i.O. ist, später aber den Geist aufgeben kann, und das ohne Jemand wirklich dafür die Schuld trägt. Passiert eben bei gebrauchte Sachen.....egal ob Uhr, Auto, Motorrad (hatte ich mal), Geschirrspülmaschine, Kaffeemaschine, und so weiter und sofort.

  • Dirk,
    es ging mir nur darum aufzuzeigen das ein Werk beim Verkauf i.O. ist, später aber den Geist aufgeben kann, und das ohne Jemand wirklich dafür die Schuld trägt. Passiert eben bei gebrauchte Sachen.....egal ob Uhr, Auto, Motorrad (hatte ich mal), Geschirrspülmaschine, Kaffeemaschine, und so weiter und sofort.


    ...und genau aus dem Grund holt man sich rechtliche Hilfe bzw. macht rechtzeitig vom Rücktrittsrecht Gebrauch.
    Das Beispiel mit dem Motorschaden war einfach nicht gut - aber ich verstehe was Du meinst :gut:

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    Gruß
    Dirk
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  • Also ich habe bei dem Händler auch schon mal gekauft. Imho ein hochprofessioneller Händler, der mit seinen etwas schwammigen
    Beschreibungen schaut, dass er in kein rechtliches Fettnäpfchen treten kann. Da kommt man nicht wirklich gegen an - das ist in etwa wie "gekauft wie gesehen". Für mich war das Lehrgeld.

  • Er hat 2x von mir eine Uhr gekauft!
    Und beide Male wollte er Geld von mir zurück, da irgendwas
    nicht so war, wie er vermutet! :lol:


    Absolut unseriöser Zeitgenosse! :motz:

    ƃunʇıǝluɐsɥɔnɐɹqǝƃ ǝıp ɥɔnɐ ɥɔı ɥǝʇsɹǝʌ 'ʇɥǝƃ sǝ ǝıʍ ssıǝʍ ɥɔı oʍ 'ʇzʇǝɾ

  • Für mich eigentlich ne klare Angelegenheit.
    Wenn der Herr wirklich Uhrmacher ist (ich nehme das jetzt mal als gegeben an) muss er auch sehen, in welchem Zustand das Werk ist. Glauben wir jetzt dem Darmstädter Uhrmacher, ist das Werk fertig.
    Also verkauft der Herr ein fertiges Werk, ohne im geringsten darauf hinzuweisen. Schön auf Risiko, nach dem Motto..." Wenn das Ding noch 6 Monate durchhält, bin ich raus aus der Geschichte"


    Also müsste, bei einer Reklamation dieser Art (geht nicht u

    Unter den Blinden ist der Einäugige Pirat!


    Da sprach der alte Häuptling der Indianer:
    Wild ist der Westen, schwer ist der Beruf


    Grüsse Jan aka " Der Niveaulounger "