Rolex und Ländercodes - wichtige Info

  • Hallo Leute!


    Ich habe heute auf meiner Konzirunde (unter anderem auch 2 Rolex-Boutiquen) eine wirklich spannende Info bekommen.


    Rolex möchte versuchen, etwas gegen den Graumarkt zu unternehmen. Ziel ist es, Garantieleistungen landesabhängig zu machen, um so Käufer dazu zu nötigen, Bspw. nur deutsche Uhren zu kaufen. Kommt ein LC200 Kunde mit einem Garantiefall zu einem deutschen Händler, möchte dieser zukünftig die dazu gehörige Rechnung sehen. Liegt diese nicht vor, wird Rolex eine zusätzliche Servicepauschale erheben.


    Wie hoch Diese ausfallen soll, habe ich nicht in Erfahrung bringen können. Das es eine entsprechende Anweisungen vom Stammhaus gibt, wurde mir 2x bestätigt. :rolleyes:


    Ach ja, Thema Preiserhöhung. 2x die Aussage es kommt keine im September / Oktober und es sei nur Absatzmarketing (dabei eine Rolex Boutique ) vs. 1x ja, wird kommen.


    Nun poliert eure Glaskugeln und viel Glück beim Hellsehen. :G

  • Töte nicht den Boten! :keule:


    Italienische Konzirechnung - kein Problem.


    Grauhändlerrechnung = keine Konzession - Problem für eigentlichen Konzi und Kunden.


    Warum? Weil der Konzi im Zerti steht und dieses in Verbindung mit einer Grauhändlerrechnung logischerweise deutlich macht, dass der Händler rabattiert an Grau weitergibt.

  • Kommt ein LC200 Kunde mit einem Garantiefall zu einem deutschen Händler, möchte dieser zukünftig die dazu gehörige Rechnung sehen. Liegt diese nicht vor, wird Rolex eine zusätzliche Servicepauschale erheben.

    Das wird nicht funktionieren, weil diese eventuelle "Servicepauschale" mit EU-Recht nicht kompatibel sein kann! ;)


    Garantien: Nachbesserungen, Ersatzlieferungen, Erstattungen


    "Wenn sich ein Artikel, den Sie irgendwo in der EU gekauft haben, als fehlerhaft herausstellt oder er nicht wie in der Werbung angegeben aussieht oder funktioniert, muss der Verkäufer ihn kostenlos nachbessern oder ersetzen oder Ihnen den Preis ganz oder teilweise zurückerstatten."


    Und was viele gar nicht wissen: EU-Recht steht immer über nationalem Recht.

  • Das wird schon funktionieren, weil


    1. sich das nur auf die gesetzliche Garantie von zwei Jahren bezieht, bei der nach sechs Monaten im Schadensfall die Beweislastumkehr auf den Kunden erfolgt und Rolex für alle weiteren freiwilligen Garantien die Spielregeln selbst bestimmen kann.
    2. für die gesetzliche Garantie nicht Rolex, sondern der jeweilige Konzi oder Graue der Ansprechpartner für den Kunden ist.

  • Du verwechselst Garantie mit Gewährleistung. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf - und nicht nach sechs Monaten - gilt bei Gewährleistung die Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers.


    Alles andere ist Kaffeesatzleserei, zumal die Garantiebedingungen seitens Rolex klar definiert sind.

  • Sorry, war unsauber formuliert. Man sollte so etwas nicht zu später Stunde schreiben. ;)
    Ändert aber nichts an der Aussage und dem Sachverhalt, dass nach sechs Monaten die Beweislast beim Käufer ist.
    Was den Begriff der gesetzlichen Garantie angeht, habe ich mich auf den von Dir gegoogelten Link bezogen, der genau diese Formulierung verwendet.
    Besser wäre da z.B. diese Verlinkung gewesen.


    Ich korrigier das mal:

    Das wird schon funktionieren, weil


    1. sich das nur auf die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren bezieht, bei der nur für die ersten sechs Monate im Schadensfall die Beweislastumkehr auf den Verkäufer erfolgt und Rolex für alle weiteren freiwilligen Garantien die Spielregeln selbst bestimmen kann.
    2. für die gesetzliche Gewährleistung nicht Rolex, sondern der jeweilige Konzi oder Graue der Ansprechpartner für den Kunden ist.

  • Garantie ist eine freiwillige Leistung vom Hersteller, und die Garantiebedingungen können beliebig geändert werden. Bisher war Rolex so kulant und bietet seine Garantie Weltweit an die Vorlage einer Rechnung war nie nötig, denn dafür gibt es ja das Garantiezertifikat. Ich denke schon das der Hersteller da die Bedingungen beliebig ändern könnte, was ich natürlich nicht hoffe.

  • Schlimmstenfalls setze ich mich mit dem Konzi in Verbindung,
    welcher auf der Karte steht. Letztendlich muss der Käufer in den
    sauren Apfel beißen, und den Wertversand nach bspw. Italien bezahlen.


    Aber mal ehrlich: wie oft geht eine Rolex in der Garantiezeit zurück? Ist doch
    eher die Ausnahme! ;)
    Deshalb bin ich entspannt. Der Markt wird sich wahrscheinlich dem fügen und der
    Graue verkauft weiterhin seine LC 170 etc...


    Rechtlich glaube ich auch, dass es nicht so einfach geht... Dafür gibt's aber die Rechtsabteilung bei Rolex, die
    uns schon sagen wird, ob ja oder nein...

    ƃunʇıǝluɐsɥɔnɐɹqǝƃ ǝıp ɥɔnɐ ɥɔı ɥǝʇsɹǝʌ 'ʇɥǝƃ sǝ ǝıʍ ssıǝʍ ɥɔı oʍ 'ʇzʇǝɾ

  • Kann scbon sein das so einige Rechnungskopien zusammenkommen und viel Statistik über die Belieferung der Grauhändler entsteht. Das ist m.E. auch das Ziel. Verweigern wird man sicher keinem Kunden was er schriftlich mit der Uhr bekam.