DRINGEND! Garantiebestimmungen Rolex

  • Hallo,


    kann eine neue Rolex aus 08/2015 bekommen, allerdings ohne Rechnung von einem Grauhändler. Die Uhr hat LC100 und die Garantiekarte erhält meinen Namen.
    Mit LC100 gibt es ja bei Reisen/Zoll keine Probleme. Muss ich etwas bzgl. der 5-jährigen Rolexgarantie bedenken?

    Beste Grüße
    Kai


    Wenn ich die Folgen geahnt hätte, wäre ich Uhrmacher geworden. Albert Einstein

  • Hallo,


    kann eine neue Rolex aus 08/2015 bekommen, allerdings ohne Rechnung von einem Grauhändler. Die Uhr hat LC100 und die Garantiekarte erhält meinen Namen.
    Mit LC100 gibt es ja bei Reisen/Zoll keine Probleme. Muss ich etwas bzgl. der 5-jährigen Rolexgarantie bedenken?



    Du bekommst eine Uhr von einem Händler ohne Rechnung? Spätestens dann würde mich mal fragen warum es keine Rechnung gibt.
    Für die Garanrieabwicklung ist die Rechnung vom Händler nicht wichtig aber für den Herkunftsnachweiss wäre mir das schon wichtig.


    Für die Garantie benötigst Du die Uhr und das Zertifikat, weitere Dokumente oder Unterlagen sind nicht notwendig

  • Mit LC100 gibt es ja bei Reisen/Zoll keine Probleme


    Sorry, aber das stimmt so leider gar nicht. Eine LC 100 Uhr kann ja durch aus z.B. bei einem Händler im Ausland gebraucht gekauft worden sein. Ohne Rechnung, die bescheinigt, dass du die Uhr in Deutschland erworben hast, läufst du hier immer Gefahr, dass dir Steuerhinterziehungen vorgeworfen wird.
    Schon deswegen würde ich hier nachträglich eine Rechnung verlangen!

    Viele Grüße,
    Christoph
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  • Nö ist kein Problem;Du hast Ja die Garantiekarte mit Datum08/15 - der betreffende Händler begeht Steuerhinterziehung,aber das ist sein Ding ;)

    Hallo,


    kann eine neue Rolex aus 08/2015 bekommen, allerdings ohne Rechnung von einem Grauhändler. Die Uhr hat LC100 und die Garantiekarte erhält meinen Namen.
    Mit LC100 gibt es ja bei Reisen/Zoll keine Probleme. Muss ich etwas bzgl. der 5-jährigen Rolexgarantie bedenken?

  • Nö ist kein Problem;Du hast Ja die Garantiekarte mit Datum08/15 - der betreffende Händler begeht Steuerhinterziehung,aber das ist sein Ding ;)


    Wenn ich also eine gebrauchte LC100 im Ausland bei einem Händler kaufe und diese am Zoll vorbei nach Deutschland einschmuggel, dann begehen der Händler, der ja sein Geschäft im Ausland hat, hier in Deutschland Steuerhinterziehungen?


    Interessant... ;)

    Viele Grüße,
    Christoph
    _________________________________________________________


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  • :opa: es gibt da aber auch Generationsunterschiede bei den Uhrenträgern bei Rolex


    allerdings meine ich hier nicht das Alter der Träger sondern eher die Referenz :ringel:

  • Naja,aber ist es nicht so,das der Händler hier im Kundenauftrag verkauft,kassiert somit eine Art Vermittlerprovision,der Deal aber letztlich zwischen Privatleuten abgewickelt wird,und als Privatverkäufer gehört die Rechnung zu mir.
    Somit müsste ein Vertrag ähnlich eines Gebrauchtwagenvertrag doch reichen,wenn man safe sein möchte.


    LG Volkmar

  • Wenn der Händler ohne Rechnung verkauft , begeht er Steuerhinterziehung - und zwar dort wo er Steuerplichtig ist.
    Da die betreffende Uhr jedoch LC 100 hat und damit EU ist für den Käufer alles Ok.Ich habe eine Explorer II LC Hongkong da ist eine Rechnung wichtig,sonnst könnte ich steuerlich belangt werden.


    Wenn ich also eine gebrauchte LC100 im Ausland bei einem Händler kaufe und diese am Zoll vorbei nach Deutschland einschmuggel, dann begehen der Händler, der ja sein Geschäft im Ausland hat, hier in Deutschland Steuerhinterziehungen?


    Interessant... ;)

  • ich empfehle: LC 537 Dubai


    egal, was für einen LC die Uhr, man braucht eine Rechnung aus der EU, damit im man bei Wiedereinfuhr in die EU (z. B. nach dem Urlaub) nachweisen kann, dass die Uhr bereits versteuert (Mwst. oder Diff.) wurde. Anderenfalls zahlt man ggf. die Steuer nach...


  • egal, was für einen LC die Uhr, man braucht eine Rechnung aus der EU, damit im man bei Wiedereinfuhr in die EU (z. B. nach dem Urlaub) nachweisen kann, dass die Uhr bereits versteuert (Mwst. oder Diff.) wurde. Anderenfalls zahlt man ggf. die Steuer nach...


    Jepp, genau das meine ich ja... Ein LC100 ist dem Zoll Schnuppe... Ne Rechnung kann nur klären, ob MwSt entrichtet, oder eben noch nicht...

    Viele Grüße,
    Christoph
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  • Ach Leute, die fehlende Rechnung und Steuerrecht ist doch nicht das eigentliche Thema. Wenn ich eine Uhr beim Konzi im Ladenlokal kaufe, dann habe ich doch auch nur den Kassenbeleg, den ich ggf. entsorge. Oder hebt ihr alle eure Kaufbelege auf? Ich hatte es nur der Ordnung halber hier erwähnt.
    Meine Frage bezog sich hauptsächlich auf die Garantiebestimmungen. Auf der Karte steht das Herkunftsland, die Seriennummer und der Konzessionär, der die Uhr ursprünglich verkauft hat. Bei Kauf wird mein Name nachgetragen, das Kaufdatum steht schon handschriftlich drin. Ich denke nicht, dass noch eine Unterschrift des Konzis auf die Karte gehört.

    Beste Grüße
    Kai


    Wenn ich die Folgen geahnt hätte, wäre ich Uhrmacher geworden. Albert Einstein

  • So wie ich das einschätze sind übergesetzliche Garantiebestimmungen beim Rolexkauf vollkommen belanglos. "5 Jahre Garantie" klingt gut, bedeutet aber Bohne. Entweder ist die Uhr bei Auslieferung mangelfrei oder sie ist es nicht.


    Wenn sie es nicht ist, dann wird man das ja wohl innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist feststellen. Wenn sie mangelfrei ist, dann wird sie dies auch in 3, 5 oder 8 Jahren noch sein. Die Uhren sind zu ausgereift, als dass da irgendwelche Ermüdungsbrüche oder ähnliches vorkommen. Falls die Uhr totzdem kaputt gehen sollte, dann aufgrund eines äusseren Schadenereignisses (Aufprall, Krone nicht zugeschraubt, Feindbeschuss...) und das fällt ohnehin nicht unter Garantie.

  • Wenn der Händler die Uhr für einen Kunden durchreicht, braucht er keine Rechnung zu schreiben. Reicht er sie eben als Privatmann weiter. Ich sehe kein Problem.


    Man braucht auch nicht unbedingt einen Kaufvertrag. Wenn der Verkäufer seriös ist und ich keine Bedenken habe, verzichte ich auf etwas Schriftliches. Andere Leute mögen das anders handhaben.


    Den Namen des Käufers muß man nach den Rolex Richtlinen NICHT mehr in die Scheckkarte eintragen. Das würde ich dann auch nicht tun.


    Zum Zoll. Wenn der deutsche Zoll kontrolliert, schaut er sich möglicherweise die Uhr an. Weist diese normale Gebrauchsspuren auf, wird im Allgemeinen durchgewunken. Im Zweifelsfall wird eine Rechnung, oder ein Kaufvertrag aus der EU erwartet. Kann man diesen nicht erbringen, hat man möglicherweise ein Problem. Hat die Uhr ein paar Jahre auf dem Buckel - das kann man ja nachweisen - wird man möglicherweise keine Rechnung beibringen müssen.


    Stellt Euch mal vor Ihr steht vor dem Zoll der der Zöllner brüllt: Koffer LV, Schuhe der Gattin Manolo Blahnik, Uhren Rolex, Handy Vertu, Füllerfederhalter Mont Blanc,.....Quittungen raus. Vergesst es.


    LG


    Michael