Hallo Freunde,
ich habe mir am 10. Februar auf einer japanischen Internet-Seite eine limitierte SEIKO SBDX012 gekauft, weil sie in Deutschland nicht erhältlich war.
Heute war ich mit der Rechnung beim Zollamt, um die entsprechenden Einfuhrabgaben zu leisten und die Uhr mitzunehmen.
Allerdings hieß es vom Zoll: "Die Uhr ist beschlagnahmt! Wir dürfen Ihnen die Uhr nicht übergeben. Das ist Parallel-Import - sie dürfen diese Uhr nicht aus Japan kaufen!"
Was soll das? - wieso darf ich als Privatkunde keine Seiko-Uhr aus Japan bestellen?
"Parallel-Import"? - trifft so was nicht auf Händler zu?
Was kann ich denn jetzt tun? - kennt sich jemand mit so einer Problematik aus?
Viele Grüße
Ronin