SEIKO SBDX012 vom Zoll beschlagnahmt!

  • Hallo Freunde,


    ich habe mir am 10. Februar auf einer japanischen Internet-Seite eine limitierte SEIKO SBDX012 gekauft, weil sie in Deutschland nicht erhältlich war.
    Heute war ich mit der Rechnung beim Zollamt, um die entsprechenden Einfuhrabgaben zu leisten und die Uhr mitzunehmen.
    Allerdings hieß es vom Zoll: "Die Uhr ist beschlagnahmt! Wir dürfen Ihnen die Uhr nicht übergeben. Das ist Parallel-Import - sie dürfen diese Uhr nicht aus Japan kaufen!"


    Was soll das? - wieso darf ich als Privatkunde keine Seiko-Uhr aus Japan bestellen?
    "Parallel-Import"? - trifft so was nicht auf Händler zu?
    Was kann ich denn jetzt tun? - kennt sich jemand mit so einer Problematik aus?


    Viele Grüße
    Ronin

  • Na das geht ja gut los...


    kenne eigentlich nur von früher, dass die Uhren zu Seiko gingen um auf Echtheit geprüft zu werden. Aber das jetzt!? Wird immer bescheuerter. Halt uns mal bitte auf dem Laufenden.

  • Ich habe mich mit Seiko-Deutschland bereits in Verbindung gesetzt - die konnten mir am Telefon auch nicht weiterhelfen. Die Dame am Telefon musste zuerst jemanden fragen, um mich dann zurück zu rufen. Dann erzählte sie mir lediglich, dass sie mir nicht weiter helfen könne. Ich müsste abwarten, was das Zollamt entscheidet, nachdem sie ebenfalls mit Seiko korrespondiert haben.


    Nun habe ich aber auch Seiko-Deutschland eine Mail geschrieben - mal sehen, was sie mir antworten werden ...

  • KEd: ja, das kannte ich auch aus den foren, dass seikos zur echtheitsüberprüfung zurück gehalten werden.
    aber die vom zoll waren schon genervt, mir zum fünften mal zu erklären, dass dies was anderes sei - seiko hätte angeblich seit letztem jahr eine neue regelung: "seiko-uhren dürften nur von autorisierten händlern aus dem jeweiligen land verkauft werden. und man darf keine seiko aus dem ausland kaufen!", so der zoll-beamte.
    entweder hat der mal so richtig keine ahnung, oder was weiß ich ...

  • SEIKO Deutschland ist hier der Rechteinhaber, das heißt, er hat das Ganze initiiert, sonst wäre der Zollbeamte gar nicht tätig geworden. Wenn die Dame Dir erzählt hat, dass sie nicht weiterhelfen könne, dann stimmt das vielleicht. Verlang einfach die Rechtsabteilung, irgendeine Dame am Empfang wird Dir ganz sicher nicht weiterhelfen können. Du musst wirklich sehr aufpassen, im schlimmsten Fall sind Uhr UND Geld weg!

  • jetzt gerade hatte ich jemanden ganz anderen am telefon bei seiko-deutschland. der hat mir doch tatsächlich gesagt, dass es richtig sei, dass ich keine seiko-uhr aus dem ausland kaufen dürfte - egal, ob dieses modell in deutschland erhältlich ist oder nicht. nur seiko-deutschland dürfe seiko-uhren in deutschland verkaufen.


    was soll das? - geht's noch?


    und einspruch kann ich nur gegen einen bescheid einlegen, den ich demnächst vom zoll bekommen werde.

  • Ronin, ich habe Dir eine PN geschrieben. Es ist wirklich überhaupt nicht nachvollziehbar, wie dumm sich SEIKO Deutschland stellt. Seit Jahren derselbe Bullshit! :rolleyes:


    Steffen, bei einem sogenannten Parallelimport spielt es keine Rolle, ob man privat oder gewerblich "unterwegs" ist.

  • Finde ich grundlegend auch interessant, wie eine Firma bestimmen will wer wo wie mit Produkten handelt und die Behörden auch noch als Erfüllungsgehilfe dabei eingespannt werden.


    Die Tatsache das man Hersteller von etwas ist, gibt einem doch keine Sonderrechte weltweit den freien Handel zu unterdrücken.


    Klar muss man sich an Zollbestimmungen halten und seine Einfuhrsteuern zahlen, aber das war es dann auch.

  • Ja, ich kann das Geschäftsgebaren auch überhaupt nicht nachvollziehen.


    Früher wurden Uhren aus dem Ausland zum Service abgelehnt, das wurde dann gelockert. Jetzt soll man die Teile nicht mehr einführen dürfen? Wie verhält sich das, wenn ich mir die Uhr in den USA kaufe und am Zoll anmelde um die Einfuhr abzudrücken?


    Seiko war eigentlich seither nicht mehr auf dem Schirm, hab mir jetzt ne Sumo gekauft und war sehr positiv angetan. :grb:

  • Ich zitiere mal die Seite des Zolls in Internet:
    "Als Parallelimport/Grauimport bezeichnet man Waren, die mit Zustimmung des Rechtsinhabers hergestellt wurden (es handelt sich also um Originalprodukte), jedoch ohne dessen Zustimmung in der europäischen Union oder den Vertragsstaaten über den EWR (Norwegen, Island und Liechtenstein) auf den Markt gebracht werden (z.B. Spielekonsolen, welche ausschließlich für den Markt in Hongkong produziert wurden)."


    Die spannenden Fragen sind doch:
    1. Ist ein Import für den eigenen Bedarf wirklich, ein Produkt "auf den Markt zu bringen"? Ich verstehe dieses doch eher als einen kaufmännischen Begriff für den Verkauf von Produkten.
    2. Wo sehe ich diese Restriktion? Selbst auf der HP von Seiko sehe ich keinen Hinweis auf ein Verbot, nur die Empfehlung, bei "SEIKO AUTHORIZED DEALERN" zu kaufen.


    Ein - neben dem verursachten Ärger - auch sehr spannendes Thema.

  • Was der Zoll da schreibt ist korrekt und zielt klassisch auf Produkte, die regionalen Anpassungen unterliegen und dies auch müssen. Siehe z.B. 110v Elektrik oder andere inkompatible oder im Funkbereich gar störende Elektronik.


    Seiko mag mit nicht landeskonformen Datumsscheiben oder Papieren argumentieren, aber Schaden kann wohl keiner befürchtet werden.


    Zumal das ganze m.W. schon immer nur die Gewerbetreibenden im Fokus hatte.


    Solche Regelungen zur Markt- und damit Preiskontrolle einzusetzen, sollte in der Tat nicht unwidersprochen hingenommen werden.

  • Für mich sind das kommunistischen Methoden,was soll der Scheiss überhaupt? Wo leben wir den?In Honolulu?Ich dachte immer,dass jeder freier Mensch selbst bestimmen darf,wo er sein Zeug kauft oder auch nicht...Für mich ist das absolut nicht nachvollziehbar,Punkt ... :bash:
    TS: ich wünsche Dir ,dass du deine Uhr schnellstmöglich bekommst :gut: .Gruss,Niko

  • Wegen solchen Machenschaften wie Seiko sie jetzt zeigt ist das ein Grund für mich gewesen meine Seikos zu verkaufen.
    Was soll ich mich mit einer MArke beschäftigen die mir in Deutschland nicht alle Modelle verkaufen will die ich gerne hätte und unterbindet mir diese im Ausland zu kaufen.
    Andere Mütte haben auch schöne Töchter

  • Solche Regelungen zur Markt- und damit Preiskontrolle einzusetzen, sollte in der Tat nicht unwidersprochen hingenommen werden.

    Genau darum geht es. Das Markenrecht-Gehabe seitens Seiko in konkludenten Fällen wie diesen, wo ein Privatmann geschätzte 2,5k€ in die Hand nimmt und weiterreicht, um sich ein Zeitmesser aus dem Land der aufgehenden Sonne nach Hause zu holen, ist lächerlich. Ein sehr guter Fachanwalt für Markenrecht würde diese Blödelei im Nullkommanichts in Stücke zerreißen bzw. ihr Einhalt gebieten können.


    oliver


    "1. Ist ein Import für den eigenen Bedarf wirklich, ein Produkt "auf den Markt zu bringen"? "



    Bei diesen "Parallelimporten" geht es nicht darum, ob die importierte Ware für den Eigenbedarf bestimmt ist oder nicht. Wenn der Markeninhaber der Einfuhr nicht zugestimmt hat (klingt paradox, ist aber so), so kann er seine Markenrechte jederzeit geltend machen. Dazu gehört auch eine solche Beschlagnahmung.