http://www.ebay.de/itm/1914574…geName=STRK%3AMEBIDX%3AIT
Hatte vor ein paar Tagen die Uhr erworben für einen Euro per Sofortkauf
Verkäufer weigert sich natürlich die Uhr zu verkaufen
Wie sieht die rechtliche Folge aus
EBay Sofortkauf für 1 euro
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zum Anwalt und Schadensersatz einklagen, da gibt#s schon Urteile wegen abgebrochenen Aktionen, wo der Höchstbieter mit 1€ Recht bekommen hat... musste mal googlen
MfG
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War heute beim Anwalt der Checkt die Sache mal durch
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meiner meinung zu deinen gunsten. wenn er es um 1 euro anbietet, auch als sofortkauf & du es kaufst, ist der vertrag gültig ...
er hat ja schon ein paar sachen verkauft & sollte daher wissen, was er macht gg
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Der Verkäufer beruft sich auf ein bgh Urteil aus 2005
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& da steht?
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Hier mal ein Video, was diesen Fall erklärt.
/watch?v=cap637fN9kI
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Danke für das Video,ist aber ein anderer Fall
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1€ Sofortkauf riecht nach Einstellfehler. 1€ reguläre Auktion wäre ein Megaschnapp für dich und ein lehrreicher Fehler für den VK.
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Natürlich ein blöder Fehler des Verkäufers .....trotzdem, ich bin auf seiner Seite!
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Ich gehe auch mal davon aus das beim Einstellen des Artikels dem Verkäufer ein Fehler unterlaufen ist
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Ich denke, dass der TS da mal mit dem Ofenrohr ins Gebirge sehen wird!
Dennoch schön auch mal außerhalb des SC etwas von Dir zu lesen
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ja 1€ Sofortkauf für eine Rolex-Uhr wird denke ich als Einstellfehler durchgehen, da kann man sich den Klageversuch sparen, hatte das Sofortkauf überlesen
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Ich glaube auch nicht das daraus was werden könnte
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... vermutlich meint er dieses:
http://www.internetrecht-rosto…che-preisauszeichnung.htm
Er hat ja - wenn ich den TS richtig verstanden habe - nicht eine "Auktion ab 1 Euro" gestartet, sondern einen Sofortkauf zu 1 Euro angeboten. Das ist ein für alle Seiten klar erkennbarer Irrtum nach §119 (1) BGB, denn:
Zitat(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
Niemand kann glaubhaft argumentieren, dass ein Verkäufer eine solche Uhr für 1 Euro verkaufen würde - so etwas gibt es nicht. Entsprechend solltest Du Dir das Geld für den Anwalt sparen, das ist eindeutig - zumindest, wenn der Verkäufer den Kaufvertrag mit Verweis auf einen Irrtum wirksam angefochten hat, was ja offenbar der Fall ist.
Gruß,
Christian -
Der Verkäufer meint es läge bei der Einstellung des Artikels ein Systemfehler vor.
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Ich finde die moralische Haltung von dir mehr als befremdlich!
Was ist, wenn dir so etwas passiert und du geräts ebenfalls an jemanden ohne jegliche Skrupel -
Mein lieber Stefan,mir ist sowas schon passiert
Und die Käufer haben versucht die Hand auf zu halten -
Da bin ich absolut bei Dir!
Wenn jemand eine Auktion mit STARTPREIS 1,-€ einstellt, und die dann nicht wie gewünscht läuft... Pech gehabt!
Wenn jemand bewusst ein Fake verbimmeln will... Unerbittlich mit Anwalt durchziehen!
ABER: hier hat jemand ganz OFFENSICHTLICH einen Fehler gemacht... Daraus Kapital schlagen? Nein, bitte nicht!
Schimi
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Mein lieber Stefan,mir ist sowas schon passiert
Und die Käufer haben versucht die Hand auf zu haltenDann weißt du doch, wie das ist!!
Geh mit gutem Beispiel vorran -