Hallo Uhrenexperten,
ich habe mir vor zehn Monaten eine gebrauchte Breitling gekauft, auf die ich vom Händler 12 Monate Gewährleistung bekommen habe. Von Anfang an ließ sich die verschraubte Krone mit nur einer Umdrehung festziehen. Da es meine erste Uhr mit verschraubbarer Krone war, habe ich mir nichts weiter dabei gedacht. Nun hatte ich die Uhr in der Revision und mein Uhrmacher hat mich darauf hingewiesen, dass das Gewinde weitestgehend "fertig" ist und die Wasserdichtigkeit der Uhr nicht mehr gegeben ist. Seiner Aussage nach dreht sich die Krone üblicherweise mit mehreren Umdrehungen fest.
Nun ist es bei Gewährleistungen ja leider so, dass nach 6 Monaten die Beweislast auf den Käufer wechselt. Ich muss also irgendwie nachweisen, dass dieser Mangel schon vor 10 Monaten vorhanden war (was definitiv so war). Deshalb meine Frage an die Experten: Kann ein Gewinde innerhalb von 10 Monaten (natürlich ohne Gewaltanwendung ) völlig kaputt gehen? Wir reden hier ja nicht von einer Billiguhr, sondern einer hochwertigen Markenuhr! Wenn dem so wäre, wird es wohl schwierig. Wenn das aber unter normalen Umständen (ohne Gewalt) nicht möglich ist, hätte ich unter Umständen einen Beweis...
Für sachdienliche Hinweise bin ich sehr dankbar!
Gruß,
Hansi