Rolex aus der Schweiz ohne MwSt.

  • Hallo Leute, bin relativ neu hier, demnächst möchte ich mir eine Submariner holen(nach Tag Heuer und Breitling, muss jetzt auch mal was feineres her, bin Sammler aber habe noch einen weiten weg:)). Dieses Thema wurde hier bestimmt schon mal angesprochen. Wenn man die MwSt weglässt, ist ja die Schweiz schon ein bisschen günstiger als die BRD.
    Ich möchte mir aufjedenfall die 116610 ungetragen bzw. neuwertig holen und da habe ich einige Angebote für 5600 € - 5700 € in CH gesehen.


    Mein Onkel lebt seit ca. 30 Jahren in der Schweiz, arbeitet dort etc..... Wie ist das, wenn mein Onkel die Uhr holt und sie mir "schenkt".
    Dann brauche ich die Uhr doch nicht mehr zu versteuern oder???? Ich lebe in Deutschland......


    Danke für eure Antworten

  • Für ein paar €uro mehr bekommst du bei uns in Deutschland ebenfalls ne neue und du brauchst dir keinen Kopf wegen der Steuerhinterziehung machen! ;)


    Wie schon erwähnt hier im SC schauen oder bei Chrono24 ist z. B. ne ungetragene LC 100 für 5500€ drin!

  • wer eine Uhr aus CH über die Grenze nach D bringt, muss 19% Einfuhrumsatzsteuer plus ein paar € Zollgebühr bezahlen.
    So oder so, daran kommt man nicht vorbei. Wer eine nicht verzollte Uhr beim Grenzübertritt mitführt sollte damit rechnen, dass das teuer werden kann.

  • Abgesehen von den - durchaus richtigen - Beiträgen meiner Vorposter: Wenn Du nicht belegen kannst, dass Du Zoll und Steuern bezahlt hast, erschwerst Du Dir u.U. einen Weiterverkauf erheblich. :opa:

  • wer eine Uhr aus CH über die Grenze nach D bringt, muss 19% Einfuhrumsatzsteuer plus ein paar € Zollgebühr bezahlen.
    So oder so, daran kommt man nicht vorbei. Wer eine nicht verzollte Uhr beim Grenzübertritt mitführt sollte damit rechnen, dass das teuer werden kann.


    Dann müßte ja jeder Schweizer der über die deutsche Grenze fährt, seine Uhr verzollen. Blödsinn.


    Der Zoll beträgt 80 CENT.


    Wenn man beim Grenzübertritt ins nicht EU Ausland kontrolliert wird, hilft einem kein LC100, oder LC EU. Warum? DIe Uhr könnte jemand aus dem EU Raum ausgeführt haben, sich die MwSt. erstatten haben lassen und anschließend wieder eingeführt haben, mit dem Hintergedanken die Uhr im EU Raum zu verkaufen.


    Zurück zum Thema: die Uhr muß im Falle des TS korrekterweise verzollt werden.


    LG


    Michael

  • also ich möchte die Uhr nicht verkaufen, kann auch über mein Onkel registriert werden, er hat es mir dann einfach geschenkt, nach einem Monat.....etc....
    , ich nehme einfach die am Armgelenk mit, finito.:)



    Wieso muss man das denn versteuern?????


    Mfg


    Ersin Cinar

  • Man muss das dir ebend nachweisen können, eventuell bist du aber auch in der Nachweispflicht :grb: , bin mit meiner Submariner schon sooft ein und ausgereist USA, Schweiz, e.c.t..... mich hat noch nie jemand nach meiner Uhr gefragt....


    Gruss Rob

  • Wenn eine Ware die EU Aussengrenze überschreitet muss sie verzollt werden, basta!
    Das ist in den Ein- Ausfuhrbestimmungen geregelt. Der Staat kassiert, die Überwachungsorgane sind die Zöllner. Mach dich doch durch Tante Google mal schlau.
    Bestes Beispiel: Du kannst im Ausland sein Auto warten lassen, weil dort die Lohnkosten niedriger sind. Die eingebauten Teile musst du trotzdem verzollen!

    Grüße - Gerd... :wink:


    Sascha, Unvergessen!:blume:


    Kein Instagram, kein Facebook. Kein TikTok, kein anderes Gedöns, das ist ja wie ein Gefängnisausbruch! Herrlich!

  • Man muss das dir ebend nachweisen können,

    Du musst den Nachweis erbringen. Im Zweifelsfall wird die Uhr vom Zoll nach Köln gesendet um den LC herauszubekommen. Wenn Du dann keine EU-Händlerrechnung hast (Deine ist ja abgestempelt vom deutschen Zoll bei der Ausfuhr) dann ist die MwSt doppelt fällig!
    Ausserdem sparst Du nur etwa 11%!
    Alles über 300CHF musst Du in der Schweiz einführen und die dortige MwSt bezahlen.
    Ob der Aufwand lohnt, ich weiss es nicht. :grb:

  • Du musst den Nachweis erbringen. Im Zweifelsfall wird die Uhr vom Zoll nach Köln gesendet um den LC herauszubekommen. Wenn Du dann keine EU-Händlerrechnung hast (Deine ist ja abgestempelt vom deutschen Zoll bei der Ausfuhr) dann ist die MwSt doppelt fällig!
    Ausserdem sparst Du nur etwa 11%!
    Alles über 300CHF musst Du in der Schweiz einführen und die dortige MwSt bezahlen.
    Ob der Aufwand lohnt, ich weiss es nicht. :grb:



    Dann dürfte ja niemand mit einer Uhr reisen, die er beispielsweise bei ebay oder Privat ohne Papiere bzw. Zubehör gekauft hat.....wie will man da nachweisen das man die Uhr vor 10 Jahren z.B. auf ebay Deutschland gekauft hat........ :grb:


    Ich denk mal das die bloss aktiv waren wenn jemand aus dem Ausland mit einer fast nagelneuen Uhr einreist, also kaufen macken reinhauen und einreisen :G:G

    Gruss Rob

  • Du musst den Nachweis erbringen. Richtig.


    Im Zweifelsfall wird die Uhr vom Zoll nach Köln gesendet um den LC herauszubekommen. Falsch. Die Uhr wird nur zu Rolex eingesandt, wenn Zweifel an der Echtheit bestehen. Auch nur dann, wenn die Uhr auf dem Postweg kommt. Der LC interessiert den Zoll nicht. Einzig interessant ist, ob diese Uhr bereits offiziell ein-, bzw, ausgeführt wurde.


    Wenn Du dann keine EU-Händlerrechnung hast (Deine ist ja abgestempelt vom deutschen Zoll bei der Ausfuhr) dann ist die MwSt doppelt fällig! Wieder falsch. Es reicht schon eine private Kaufquittung, etc., die besagt, daß die Uhr in EU Land erworben wurde.Richtig ist, daß die doppelte Einfuhrumsatzsteuer als Strafe berechnet wird.

  • Klar fragt der Zoll erst mal nach dem Ort des Erwerbs, oder wenn jemand dort Uhren-affin ist, nach dem LC.


    Es hat schon jemanden gegeben, dessen LC100 Uhr gecheckt wurde. Was kam raus?: Sie wurde ausgeführt aus Deutschland und die MwSt. kassiert. Anschließend wurde die Uhr nach Deutschland wieder eingeführt und derjenige erwarb besagte Uhr. Ohne Wissen um die korrekte Ausfuhr, aber unkorrekte Wiedereinfuhr zum Zwecke des Verkaufs. Leider hatte er keine Kaufquittung. Ergebnis: EUST x 2.


    LG


    Michael