Dodge Durango - Was passiert mit US Cars steuertechnisch?

  • Moin liebe Gemeinde!


    Ich möchte Euch in dieser Rubrik - auf die ich eigenartiger Weise erst in der vergangenen Woche aufmerksam wurde - gerne meinen Dodge Durango vorstellen. Er kam 2010 zu mir, als wir auf der Suche nach einem Fahrzeug waren, dass vier Kinder, zwei Erwachsene und deren Gepäck beherbergen kann.


    Damals war meine erste Wahl ein VW Bus, der aber preistechnisch sofort ausschied. Ein Arbeitskollege, der seit fünfzehn Jahren zufrieden im Chevy Van unterwegs ist, brachte mich auf die Idee, mal bei den Amis zu gucken.


    In Hamburg wurde ich fündig und schaffte das feuerrote Spielmobil an:





    Er war bereits auf LPG umgerüstet, was ihn sehr attraktiv machte. Ich fahre jetzt seit knapp drei Jahren mit dem Ding. Er hat jetzt etwa 74.000 Meilen auf dem Tacho und war bislang nie kaputt.


    Trotzdem macht mir eines ein wenig Sorgen:


    Ich höre immer wieder, dass die Kfz-Steuer auch für Altfahrzeuge, die vor dem 1.7.2009 zugelassen sind, zukünftig nach CO2-Ausstoß berechnet werden soll. Allerdings kann mir niemand sagen, ab wann das so sein wird und wie das Ganze dann berechnet wird.


    Da ich das Fahrzeug überwiegend an den Wochenenden nutze, wenn wir als Familie unterwegs sind, würde es sich nicht lohnen, für die Steuer einen Tausender im Jahr hinzulegen. Derzeit ist das nämlich ganz charmant. Da sind es nur ca. 380 EUR im Jahr, was ich für einen 4,7l V8 ganz okay finde...


    Kann mir hier jemand helfen? Stimmt es, dass die Steuer umgestellt wird und wenn ja, wann?


    Danke für's Reinschauen!



    Gruß,


    Oliver :wink:

  • Nur mal nebenbei - Google weiß fast alles ;)


    So sieht es wohl aus :


    Kraftfahrzeugsteuer für „reine“ Elektrofahrzeuge und ältere Pkw


    Der Deutsche Bundestag hat am 25. Oktober 2012 ein Verkehrsteueränderungsgesetz verabschiedet (siehe auch Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge). Das Gesetz wird nach der zweiten Beratung im Bundesrat voraussichtlich bis Ende des Jahres verkündet.


    Um welche wichtigen Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer geht es?


    Die bisher nur für lokal emissionsfreie „reine“ Elektro-Pkw (auch Brennstoffzellenfahrzeuge) geltende Steuerbefreiung wird ausgeweitet auf alle anderen Fahrzeugklassen (z. B. auf Nutzfahrzeuge und Leichtfahrzeuge der Klassen N1 und L) und von bisher fünf auf zehn Jahre verlängert. Dies soll auch rückwirkend für zwischenzeitlich zugelassene Fahrzeuge gelten, denn die Bundesregierung hatte bereits im Mai letzten Jahres beschlossen, diese Gesetzesänderung zu initiieren. Erforderlich ist eine erstmalige verkehrsrechtliche Zulassung in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015. Bei entsprechendem Nachweis kann diese auch im Ausland erfolgt sein. Für spätere Erstzulassungen bis 31. Dezember 2020 werden es wieder fünf steuerfreie Jahre. Die Steuer bemisst sich im Anschluss an die Befreiung wie bisher nach dem zulässigen Gesamtgewicht des „reinen“ Elektrofahrzeugs und wird um die Hälfte ermäßigt. Die Belastung liegt in der Regel unter 50 Euro im Jahr. Sie entspricht damit etwa der für Pkw mit besonders niedrigen Kohlendioxid(CO2)-Werten. Der kraftfahrzeugsteuerliche Anreiz stellt jedoch nur eine von vielen Maßnahmen dar, um energieeffiziente Elektromobilität besonders zu fördern.


    Das Gesetz gibt außerdem Rechts- und Planungssicherheit für die Halter von mehr als 30 Mio. Pkw mit erstmaligen Zulassungen vor dem Stichtag 1. Juli 2009. Deren Besteuerung wird 2013 nicht geändert. Es erwies sich nach eingehenden Prüfungen als nicht realisierbar, die Kraftfahrzeugsteuer künftig auch für ältere Pkw vorrangig CO2-orientiert zu bemessen. Für rund zwei Drittel dieser Pkw liegen keine rechtssicheren belastbaren CO2-Werte vor oder könnten mit vertretbarem Aufwand nachträglich ermittelt werden. Meist sind vorhandene Werte mit heutigen in den Fahrzeugpapieren angegebenen nicht vergleichbar oder nur unzureichend auf das Fahrzeug bezogen (z. B. nur Mittelwert des jeweiligen Typs). Eine sachgerechte, geeignete Unterscheidung innerhalb dieser Fahrzeuggruppe ist ebenfalls nicht möglich. Umfangreiche Einzelfallprüfungen würden Steuerpflichtige sowie Verkehrs- und Finanzverwaltung überfordern. Die Kraftfahrzeugsteuer wird daher für diese Pkw weiter nach Schadstoffemissionen (den so genannten Euro-Normen) und nach Hubraum bemessen. (Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 31.10.2012)

  • Muss ich dir Recht geben - hässlich wie die Nacht :eek:


    Ooh! Wie böse... Meine Kinder lieben das Ding und ich habe mich mittlerweile auch an die Farbe gewöhnt. Live ist das echt okay! Außerdem war er billig.... Warum nur?


    Hi Oli,
    zu deiner Frage kann ich nichts beisteuern.
    Aber mich würd mal interessieren wieviel LP der "kleine" denn verbraucht?


    Gruß Thorsten


    Auf der Autobahn bei langen Strecken schaffe ich's tatsächlich unter 14l/100km zu kommen!


    Auf Kurzstrecke in der Stadt benötigt er eher 18-19l/100km.


    Das ist angesichts der günstigen Preise für LPG aber sehr überschaubar. Ich bin mit dem Ding sehr zufrieden.


    Und da ich dank Wildy jetzt steuerlich sicher bin, darf er uns noch länger befördern.




    Gruß,


    Oliver :wink: