Liebe Lounger,
nachdem ich nun gesehen habe, dass doch etliche unter Euch nicht nur Freude
an edlen Uhren haben - sondern an vielen Dingen, die einfach Freude bereiten und
das Leben verschönern, u. a. eben auch edle Messer schätzen, bekenne ich, auch Messersammler
zu sein.
Ein "Tick" reichte mir halt nicht.
Vielleicht motiviert es Euch, einmal Eure außergewöhnlichen Sammlerstücke zu zeigen.
Um Mißverständnissen vorzubeugen:
Es sind keine Messer, die gegen das Waffengesetz verstoßen.
Also vorab, um Kritik vorzubeugen und Verstöße gegen das
Waffengesetz auszuschließen:
1. Welche Messer sind erlaubt?
Erlaubt ist der Erwerb und Besitz aller Messer, die nicht
ausdrücklich verboten sind. Welche Messer verboten sind, wird weiter unten
beschrieben. Man darf alle nicht ausdrücklich verbotenen Messer kaufen,
verkaufen, herstellen, besitzen, verschenken usw.
Das Führen verschiedener Messer unterliegt aber seit dem
01.04.08 gesetzlichen Einschränkungen. Die genauen Bestimmungen werden im
Folgenden näher erläutert.
2. Für welche Messer gibt es Einschränkungen?
Es ist zu unterscheiden zwischen
1. Messern mit einhändig feststellbarer Klinge
2. Feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm
3. Hieb und Stoßwaffen, also Messern, die Waffen im Sinne
des Waffengesetzes sind
4. Verbotenen Messern
5. Allen übrigen Messern
Messer, die in Kategorie 1, 2, 3 oder 4 fallen, unterliegen
besonderen Einschränkungen, welche im Folgenden näher erläutert werden.
2.1. Messer mit
einhändig feststellbarer Klinge
Dem Führungsverbot unterliegenden "Messer mit einhändig
feststellbarer Klinge". Das umfasst alle Klappmesser, deren Klingen
(unabhängig von der Klingenlänge) mit nur einer Hand geöffnet werden können,
und bei denen zum Einklappen der Klingen eine mechanische Sperrvorrichtung
gelöst werden muss. Die Verriegelung verhindert das unbeabsichtigte Einklappen
der geöffneten Klinge und schützt dadurch den Benutzer vor Verletzungen.
Die am weitesten verbreiteten Öffnungsmechanismen sind:
Daumenpin oder Daumenstift, ein seitlich an der Klinge
angebrachter Metallstift, mittels dem man mit dem Daumen die Klinge öffnen kann
Daumenloch oder Öffnungsloch, ein in die Klinge gebohrtes
Loch oder eine Ausfräsung, in die man mit dem Daumen greifen kann
Flipper, aus den Messergriffen herausstehende und mit der
Klingenachse verbundene Öffnungshebel
Federmechanismen wie sie bei Automatikmessern
(Springmessern) zu finden sind
Im Folgenden werden diese Messer "Einhandmesser"
genannt.
Neben diesen, dem Führungsverbot unterliegenden
"Einhandmessern" sind auch Messer im Handel, die zwar mit einer Hand
geöffnet werden können, die aber nicht verriegeln, bei denen also zum
Einklappen der Klinge keine mechanische Sperrvorrichtung gelöst werden muss.
Diese Messer fallen nicht unter das Führungsverbot.
2.4. Verbotene Messer
2.4.1 Einige wenige Messertypen werden vom Gesetz (WaffG
Anlage 2) als verbotene Waffe eingestuft:
1. Fallmesser (Messer, deren Klinge beim Lösen einer Sperrvorrichtung
durch ihre Schwerkraft aus dem Griff schnellen und selbständig festgestellt
werden)
2. Springmesser (Messer, deren Klingen auf Knopf- oder
Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der
Sperrvorrichtung festgestellt werden können), Ausnahmen siehe 2.4.2
3. Faustmesser
4. so genannte Butterfly-Messer
5. zum Beispiel Spazierstöcke mit einem Degen (sogenannte Stockdegen) oder Gürtelschnallen mit
einem Dolch im Inneren.
Der Besitz dieser Messer ist illegal.
Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist eine Straftat, auf die
eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren steht!
2.4.2 Von diesem Verbot gibt es folgende Ausnahmen
Springmesser sind erlaubt, wenn:
die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also nicht
nach vorne heraus),
der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm
lang ist, die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist.
Auch erlaubte Springmesser sind laut Anlage 1 zum WaffG Waffen und unterliegen den
entsprechenden Vorschriften.
Ein Messer ist Werkzeug, Kunstwerk und Leidenschaft
zugleich.
Für mich sind die besten Messer richtige Skulpturen aus
Stahl, die man mit Freude in die Hand nimmt und nur widerwillig zurücklegt (Wolfgang Loerchner).
Jedes handgefertigte Messer ist immer ein Unikat. Die Form
der Klinge, der Schliff und die Geometrie unterscheiden sich von Messer zu
Messer. Die Gestaltungsmöglichkeiten und die Wahl des Materials für die Klinge
und den Griff sind immens.
Mit Materialien und Formen zu experimentieren, um ein formschönes
und gebrauchsfähiges Messer herzustellen, ist ein kreativer und künstlerischer
Prozess. Die handwerkliche Umsetzung der Idee eine Herausforderung.
Und nun zum schöneren Teil, den Bildern:
1. Messer von Siegfried Rinkes, Markterlbach, sogenanntes "Bootknife", Integral, Stahl ATS 34,
tiefgestochene Gravur von Schlott, Griffe aus "white lip mother of pearl". Unikat aus dem Jahr 1994.
Klingenlänge 9 cm, einseitig scharf geschliffen. Motive: Satyr und Faun.
Es folgen noch mehr, wenn Interesse besteht...enjoy it...
LG Walter (Escape)