Messer, noch einmal...für den Connaisseur


  • Liebe Lounger,


    nachdem ich nun gesehen habe, dass doch etliche unter Euch nicht nur Freude
    an edlen Uhren haben - sondern an vielen Dingen, die einfach Freude bereiten und
    das Leben verschönern, u. a. eben auch edle Messer schätzen, bekenne ich, auch Messersammler
    zu sein.


    Ein "Tick" reichte mir halt nicht. :G
    Vielleicht motiviert es Euch, einmal Eure außergewöhnlichen Sammlerstücke zu zeigen.
    Um Mißverständnissen vorzubeugen:
    Es sind keine Messer, die gegen das Waffengesetz verstoßen.


    Also vorab, um Kritik vorzubeugen und Verstöße gegen das
    Waffengesetz auszuschließen:


    1. Welche Messer sind erlaubt?


    Erlaubt ist der Erwerb und Besitz aller Messer, die nicht
    ausdrücklich verboten sind. Welche Messer verboten sind, wird weiter unten
    beschrieben. Man darf alle nicht ausdrücklich verbotenen Messer kaufen,
    verkaufen, herstellen, besitzen, verschenken usw.

    Das Führen verschiedener Messer unterliegt aber seit dem
    01.04.08 gesetzlichen Einschränkungen. Die genauen Bestimmungen werden im
    Folgenden näher erläutert.


    2. Für welche Messer gibt es Einschränkungen?
    Es ist zu unterscheiden zwischen


    1. Messern mit einhändig feststellbarer Klinge
    2. Feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm
    3. Hieb und Stoßwaffen, also Messern, die Waffen im Sinne
    des Waffengesetzes sind

    4. Verbotenen Messern
    5. Allen übrigen Messern


    Messer, die in Kategorie 1, 2, 3 oder 4 fallen, unterliegen
    besonderen Einschränkungen, welche im Folgenden näher erläutert werden.


    2.1. Messer mit
    einhändig feststellbarer Klinge

    Dem Führungsverbot unterliegenden "Messer mit einhändig
    feststellbarer Klinge". Das umfasst alle Klappmesser, deren Klingen
    (unabhängig von der Klingenlänge) mit nur einer Hand geöffnet werden können,
    und bei denen zum Einklappen der Klingen eine mechanische Sperrvorrichtung
    gelöst werden muss. Die Verriegelung verhindert das unbeabsichtigte Einklappen
    der geöffneten Klinge und schützt dadurch den Benutzer vor Verletzungen.


    Die am weitesten verbreiteten Öffnungsmechanismen sind:


    Daumenpin oder Daumenstift, ein seitlich an der Klinge
    angebrachter Metallstift, mittels dem man mit dem Daumen die Klinge öffnen kann

    Daumenloch oder Öffnungsloch, ein in die Klinge gebohrtes
    Loch oder eine Ausfräsung, in die man mit dem Daumen greifen kann

    Flipper, aus den Messergriffen herausstehende und mit der
    Klingenachse verbundene Öffnungshebel

    Federmechanismen wie sie bei Automatikmessern
    (Springmessern) zu finden sind


    Im Folgenden werden diese Messer "Einhandmesser"
    genannt.


    Neben diesen, dem Führungsverbot unterliegenden
    "Einhandmessern" sind auch Messer im Handel, die zwar mit einer Hand
    geöffnet werden können, die aber nicht verriegeln, bei denen also zum
    Einklappen der Klinge keine mechanische Sperrvorrichtung gelöst werden muss.
    Diese Messer fallen nicht unter das Führungsverbot.

    2.4. Verbotene Messer
    2.4.1 Einige wenige Messertypen werden vom Gesetz (WaffG
    Anlage 2) als verbotene Waffe eingestuft:


    1. Fallmesser (Messer, deren Klinge beim Lösen einer Sperrvorrichtung
    durch ihre Schwerkraft aus dem Griff schnellen und selbständig festgestellt
    werden)

    2. Springmesser (Messer, deren Klingen auf Knopf- oder
    Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der
    Sperrvorrichtung festgestellt werden können), Ausnahmen siehe 2.4.2

    3. Faustmesser
    4. so genannte Butterfly-Messer
    5. zum Beispiel Spazierstöcke mit einem Degen (sogenannte Stockdegen) oder Gürtelschnallen mit
    einem Dolch im Inneren.


    Der Besitz dieser Messer ist illegal.
    Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist eine Straftat, auf die
    eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren steht!


    2.4.2 Von diesem Verbot gibt es folgende Ausnahmen
    Springmesser sind erlaubt, wenn:
    die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also nicht
    nach vorne heraus),

    der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm
    lang ist,
    die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist.
    Auch erlaubte Springmesser sind laut Anlage 1 zum WaffG Waffen und unterliegen den
    entsprechenden Vorschriften.



    Ein Messer ist Werkzeug, Kunstwerk und Leidenschaft
    zugleich.

    Für mich sind die besten Messer richtige Skulpturen aus
    Stahl, die man mit Freude in die Hand nimmt und nur widerwillig zurücklegt (Wolfgang Loerchner).

    Jedes handgefertigte Messer ist immer ein Unikat. Die Form
    der Klinge, der Schliff und die Geometrie unterscheiden sich von Messer zu
    Messer. Die Gestaltungsmöglichkeiten und die Wahl des Materials für die Klinge
    und den Griff sind immens.


    Mit Materialien und Formen zu experimentieren, um ein formschönes
    und gebrauchsfähiges Messer herzustellen, ist ein kreativer und künstlerischer
    Prozess. Die handwerkliche Umsetzung der Idee eine Herausforderung.

    Und nun zum schöneren Teil, den Bildern:


    1. Messer von Siegfried Rinkes, Markterlbach, sogenanntes "Bootknife", Integral, Stahl ATS 34,
    tiefgestochene Gravur von Schlott, Griffe aus "white lip mother of pearl". Unikat aus dem Jahr 1994.

    Klingenlänge 9 cm, einseitig scharf geschliffen. Motive: Satyr und Faun.

    Es folgen noch mehr, wenn Interesse besteht...enjoy it...
    LG Walter (Escape) :wink:







  • nun Nr. 2:

    Barry Davis, New York, ist einer der bekanntesten Messermacher
    weltweit. In jedem Fall gehört er zu dem Kreise der am meisten talentierten.
    Seine Kreativität ist immens, seine Arbeiten sind fabelhaft und sein Finish ist
    außerordentlich. In New York zu leben ist eine Sache, dort auch Messermacher zu
    sein eine andere. Er kombiniert alle Charakteristika die man benötigt um diese
    außergewöhnlichen Arbeiten herstellen zu können, und er hat eine Menge mehr.

    Viel Spaß beim Betrachten, liebe Grüße, Walter (Escape) :wink:
    Folder aus handgeschmiedetem Damast-Stahl, Griff Interframe (aus einem Stück), sg. "Wilder Damast",Klinge "Ladder Pattern" aus 384 Lagen, Griffeinlage Mammut-Elfenbein, ca. 30 000 Jahre alt, Klingenlänge 8 cm, einseitig geschliffen.


  • Servus Walter,


    sehr schöne Stücke zeigst Du uns hier. Glückwunsch! :blume:


    Da mich gerade ein wenig der Neid packt muß ich gleich eine kleine Gemeinheit loswerden. ;) Die oben gelisteten Einschränkungen gelten nur laut deutschem Waffenrecht, bei uns in Österreich ist an Messern (derzeit noch :rolleyes: ) alles erlaubt. :bgdev:


    Nochmals Glückwunsch und danke fürs Zeigen!


    Grüße


    Clemens