STEERING WHEEL WRISTSHOT THREAD --->


  • Irgendwie kommt mir bei solchen Bildern immer die Galle hoch :kotz:


    Autobahn , linke Spur, 123km/h und mit dem Handy die Uhr knipsen. Wahrscheinlich anschließend auch gleich noch während der Fahrt hier posten :bash:
    Durch diese Handyscheixxe passieren soviel unnötige Unfälle, ich verstehe es nicht.


    Jetzt komm mir bitte keiner mit dem Spruch „Ich hab das im Griff“
    Einen Scheixxe hat man im Griff.


    Tut mir leid den Thread zu missbrauchen, aber man kann diesbezüglich nicht oft genug wachrütteln.

  • Irgendwie kommt mir bei solchen Bildern immer die Galle hoch :kotz:


    Autobahn , linke Spur, 123km/h und mit dem Handy die Uhr knipsen. Wahrscheinlich anschließend auch gleich noch während der Fahrt hier posten :bash:

    Tut mir leid den Thread zu missbrauchen, aber man kann diesbezüglich nicht oft genug wachrütteln.

    Ist das die weihnachtliche Moralpredigt?

  • Nööö, traurige Realität von Leichtsinn :hut:


    Das solche blöden Reaktionen kommen war irgendwie klar :kotz:


    Einfach mal nachdenken und dann ggf. was posten, versuch es mal :pony:
    Klar, ist ja viel cooler ein solches Bild zu machen während das Auto ordentlich Geschwindigkeit hat, leider kostet diese vermeintliche Coolness nicht selten auch Menschenleben oder gefährdet diese.
    Also insgesamt nicht lustig.


    Ich packe sogar noch einen drauf, wer erwischt wird sollte mindestens 3-Monate zu Fuß gehen und mit einer Geldstrafe belegt werden, 3 Bruttomonatsgehälter, mindestens jedoch 5000€, zusätzlich noch 3 Monate Sozialdienst in einer Einrichtung für Unfallopfer ableisten.


    Wiederholung, dann alles doppelt


    Im dritten Fall erwischt zu werden, Führerscheinentzug auf Lebenszeit.



    Ich fände es zudem begrüßenswert, wenn die Moderatoren solche Post entfernen würden und klare Regeln anpinnen würden, welche Art Bilder nicht erwünscht sind.


    Leute, das ist kein Kavaliersdelikt, das ist hochgradig gefährlich, für sich und für die anderen Verkehrsteilnehmer.
    Ich versuche es mal rechnerisch. Handy beiholen, Fotoapp starten, Bild machen. Wie lange mag das dauern? 5 Sekunden? Ich vermute eher mehr.
    Rechnen wir aber mal mit 5 Sekunden bei 123kmh, das macht einen Blindflug von 170Metern.
    Verdammt viel was auf einer Strecke von 170Metern alles passieren kann und man bekommt es nicht mit, erst wenn es zu spät ist. Vielleicht sollte jeder mal ein Unfallopfer aus einem Auto kratzen, das erdet und sensibilisiert ungemein.



    Wenn durch meinen Post auch nur ein Lounger umdenkt und das künftig sein lässt, dann ist schon viel gewonnen.



    Edit: das Bild von Roman, aka Chronologisch, war jetzt eher exemplarisch und zufällig rausgefischt, da gibt es noch eine ganze Menge mehr Material zu finden.


    Zugutehalten muss man dem Thread jedoch, das Bewusstsein hat sich doch merklich geändert, man sieht immer öfter Aufnahmen im stehenden Fahrzeug.

  • Wenn du das konsequent weiterdenkst, dürfest du im Auto kein Navi bedienen, keinen Radiosender einstellen, auch sonst keine Köpfchen drücken (Blickführung), nicht telefonieren – auch nicht mit Freispruch –, dich nicht mit der Beifahrerin unterhalten, kein Hörbuch hören (Aufmerksamkeitsdefizit) etc etc.


    Ich meine, man sollte die Kirche im Dorf lassen. Aus dem gezeigten Foto muß nicht zwingend eine gefährliche Situation erwachsen – ich unterstelle dem Fotografen, daß er erwachsen und verantwortlich genug ist, um das in der jeweiligen Situation abschätzen zu können.

  • Wenn du das konsequent weiterdenkst, dürfest du im Auto kein Navi bedienen, keinen Radiosender einstellen, auch sonst keine Köpfchen drücken (Blickführung), nicht telefonieren – auch nicht mit Freispruch –, dich nicht mit der Beifahrerin unterhalten, kein Hörbuch hören (Aufmerksamkeitsdefizit) etc etc.


    Warum muss er da weiterdenken. Schau doch einfach in die StVO, dort ist alles geregelt.... Würde ich dir auch empfehlen mal zu lesen, falls du selber einen Führerschein hast. :rolleyes:


    (1a) (1)Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

    1.
    2.
    a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
    b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.


    (2) Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder.
    (3) Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden.
    (4) Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. 5Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt.


    Letztendlich muss jeder selber entscheiden ob er sich oder andere gefährdet für ein "tolles" Foto auf der Autobahn. :rolleyes: