Wer hat Ahnung von Einhandmesser/Klappmesser

  • Mal be blöde Frage.....Spyderco UK pen knife....ab 16 oder 18?

    Unser Lütte wird 16 und der braucht mal ein Taschenmesser....

    Fahrtenmesser unter 12cm Klingenlänge fürs Campen? 18, 16,....

  • So ein Unsinn.


    Das UKPK ist kein Einhandmesser.


    §42a greift also nicht, es gibt für das UKPK kein Führverbot.


    Und es gilt nicht als Waffe, daher darf das Söhnchen das UKPK bedenkenlos besitzen, tragen und benutzen, egal wie alt er ist.


    §1 Waffengesetz:


    (2) Waffen sind
    ..2. tragbare Gegenstände,
    a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;


    §2 Waffengesetz:


    (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

  • Lies bitte §42a Waffengesetz, wenn Du es nicht glauben oder besser wissen willst.


    (1) Es ist verboten
    3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.


    Messer, die keine einhändig feststellbare Klinge haben, sind keine Einhandmesser !

    Das Öffnen spielt dabei keine Rolle.


    Ich gebe es jetzt aber auf.



    @TheDayAfter: Kaufe ihm das "Heinie", dann hat er was anständiges. :opa:

  • Mein Fehler. Natürlich ist es ein Einhandmesser. Aber kein einhändig feststellbares. Damit sollte alles ok sein.

    Das Thema zulässig lt. §42a war schon längst vom Tisch. Mit dem verstehenden Lesen ist das halt so eine Sache. ;)

    Dass das Waffengesetz zwei Eigenschaften (einhändig zu öffnen und feststellbar) verlangt, ändert nichts daran, dass diese Ausführung des Einhandmessers nur eine Teilmenge der Gesamtheit der Einhandmesser darstellt. Auch Einhandmesser ohne Feststellvorrichtung sind Einhandmesser, nur erfüllen sie nicht die Voraussetzungen für ein Führungsverbot gemäß §42a.

  • Das Thema zulässig lt. §42a war schon längst vom Tisch. Mit dem verstehenden Lesen ist das halt so eine Sache. ;)

    Dass das Waffengesetz zwei Eigenschaften (einhändig zu öffnen und feststellbar) verlangt, ändert nichts daran, dass diese Ausführung des Einhandmessers nur eine Teilmenge der Gesamtheit der Einhandmesser darstellt. Auch Einhandmesser ohne Feststellvorrichtung sind Einhandmesser, nur erfüllen sie nicht die Voraussetzungen für ein Führungsverbot gemäß §42a.

    Da steht nichts von "zu öffnen" im Waffengesetz, es wird nur eine Eigenschaft und eben nicht zwei verlangt....aber mit dem verstehenden Lesen ist das halt so eine Sache.


    Im Waffengesetz steht nämlich lediglich:


    Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)


    Somit sind gemäß Waffengesetz Einhandmesser Messer mit einhändig feststellbarer Klinge und das ist das UKPK gerade nicht.


    Allen Haarspaltereien zum Trotz...:G


    Jetzt bin ich aber wirklich raus hier, die Frage zum UKPK ist beantwortet und ich habe keine Lust, sinnlose Grundsatzdiskussionen zu führen.

  • Mir ging es nur um 16 oder 18:panik::G

    Die Arretierung ist nicht fest und damit darf man es führen, auch wenn der Gesetzestext Raum für Spekulationen lässt. Es hat keinen Verschluss und damit fällt es auch aus der Wikipedia Beschreibung raus, denn es ist nicht feststellbar im Sinne des Gesetzes. Sonst würden ja nur Messer erlaubt sein, bei denen die Klinge lose hin und her schlackert....:G

    England hat mEn das strikste Messergesetz in Europa und Spyderco vat das UK Pen Knife extra daraufhn entwickelt.

    Das Loch als Öffnungsmechanismus ist irrelevant. Ich kenne junge, gewiefte Polizisten, die probieren mit einem Handgelenksschwung ein Nagelrillenmesser zu öffnen, und wenn das gelingt, dann ist es ein Einhandmesser...:G

  • Ich zitiere dazu nochmal die Kollegen eines zuverläassigen Messershops


    "Das UK Penknife wurde von Spyderco entwickelt nachdem in Großbritannien Folder mit Klingenarretierung verboten worden waren.- Das Messer verfügt über 2 Rasterstellungen der Klinge, die Klinge wird jedoch nicht verriegelt, sodaß das UK Penknife auch nach deutschen Vorschriften nicht zu beanstanden ist und nicht unter das Trageverbot fällt.-"


    Und dieser Review


    "Spyderco hat also ein Klappmesser für den britischen Markt hergestellt, das auch bei uns ohne berechtigtes Interesse mitführbar ist. Es ist also 42a Waffengesetz konform."



    Last but not least Gruß nach Altona...


    "Das die Gesetze im Bezug auf Messer und das Führen Selbiger in der Öffentlichkeit in Europa deutlich strenger sind als in den USA, ist kein großes Geheimnis.

    Als einer der ersten großen Hersteller hat sich Spyderco allerdings dieser Problemlage angenommen und mit dem UKPK (UK Penknife) eine Art europäischen Klassiker im eigenen Sortiment geschaffen, der selbst den sehr strengen Gesetzen in Großbritannien gerecht wird.

    Hier kommen zwei wichtige Faktoren zusammen: zwar ist das UKPK - dank des Spyderholes - einhändig zu öffnen, jedoch verriegelt die Klinge in geöffnetem Zustand nicht, sondern wird von einer kräftigen Rückenfeder gehalten (ähnlich wie beispielsweise bei einem Schweizer Taschenmesser).

    Dadurch dürfen Sie, das UKPK vollkommen legal mit sich führen.'



    Dazu noch zig Beitrage aus den einschlägigen deutschen Messerforen.



    Aber was ist nun mit meiner Frage. Ab welchem Alter darf man Paragraph42 konform in erlaubtem Umfeld bei sich haben? :blume:

  • Messer, die als Werkzeug gelten, also Messer, die zweihändig geöffnet werden müssen und keine Waffen- oder Verbotsmerkmale haben, können ohne Altersbeschränkung erworben, besessen und geführt werden.


    Messer, die als Waffen gelten, wie z.B. Dolche, dürfen ab 18 Jahren erworben und besessen, aber nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.


    Und jetzt kommt der berüchtigte §42a ins Spiel:


    Dieser bringt den Begriff des Einhandmessers, das einhändig feststellbar ist und nicht öffentlich geführt werden darf.


    Einhändig zu öffnende Messer, die keine Einhandmesser sind, dürfen hingegen öffentlich geführt werden.


    Ich würde nach dem Grundsatz "Was nicht verboten ist, das ist erlaubt" behaupten, dass ein Messer wie das UKPK, also ein einhändig zu öffnendes Messer, das aber kein Einhandmesser ist, ohne Altersbeschränkung erworben, besessen und geführt werden darf....zumindest finde ich keine Stellen im Waffengesetz und den Kommentaren dazu, die das untersagen.