Definitiv. Die Klinge braucht Pflege bzw. sollte immer leicht geölt sein.
Sag mal Benny, gilt dass Messer von der Technik her eigentlich als Einhandmesser mit dem üblichen bla und blubb?
Definitiv. Die Klinge braucht Pflege bzw. sollte immer leicht geölt sein.
Sag mal Benny, gilt dass Messer von der Technik her eigentlich als Einhandmesser mit dem üblichen bla und blubb?
Es gilt nicht als Einhand und ist deswegen auch in Deutschland und Lux zulässig.
Es lässt sich zwa mit einer Hand öffnen, braucht aber etwas Übung.
Unter das Führverbot des §42aWaffG fallen Einhandmesser, deren Klingen konstruktionsbedingt mit einer Hand zu öffnen UND feststellbar sind
Das liegt hier nicht vor.
Bin gespannt auf Patina, die Verkäuferin sagte die Klinge und auch das Messing würde sich mit der Zeit verändern.
Wenn ich wieder zuhause binnzeig ich dir mal meins und wie es nach Ca. 4 Jahren aussieht
Oh ja bitte, bin gespannt.
Irgendwie cool das Teil, meins hat sich auch schon verändert, nach einem halben Tag in der Hosentasche
Bitte keine weiteren Details !
Kann dem:
Unter das Führverbot des §42aWaffG fallen Einhandmesser, deren Klingen konstruktionsbedingt mit einer Hand zu öffnen UND feststellbar sind
noch hinzugefügt werden:
außer Klingenlänge kleiner 85mm?
Bitte keine weiteren Details !
Ich glaube ich darf nicht mehr schreiben wenn ich unterwegs bin und müsste es später nochmal überlesen.
Liest sich so echt übel
...aber lässt Raum für lustige Spekulationen .
ich will nur noch editieren
Too late ...
Kann dem:
noch hinzugefügt werden:außer Klingenlänge kleiner 85mm?
nein. Die Klingenlänge ist in Bezug auf Einhandmesser und §42a irrelevant. Dort sind nur die 12cm Klingenlänge für feststehende Messer genannt.
Das heißt das Pro-Tech Calmigo (oder wie es heißt) darf ich nicht mit zum Spazierengehen nehmen?!
Ich dachte immer auf Grund der kurzen Klinge sei das zulässig...
Tragen und gut
Das heißt das Pro-Tech Calmigo (oder wie es heißt) darf ich nicht mit zum Spazierengehen nehmen?!
Ich dachte immer auf Grund der kurzen Klinge sei das zulässig...
nö. Leider nicht. Du brauchst ein berechtigtes Interesse zum Führen.
Die 85mm beziehen sich nur auf Springmesser. Ab 85mm ist der Besitzt illegal und strafbar. Unter 85mm darfst du Besitzen aber nicht führen.
Genau, die 85mm sind relevant wenn es um die Definition des „Verbotenen Gegenstand“ Springmesser geht.
Hab mir ein XM-18 3" bestellt
Suchti
Suchti
Lieb ausgedrückt.
Meine Freundin sah den Preis und meinte ich hätte einen an der Waffel