Wer hat Ahnung von Einhandmesser/Klappmesser

  • Fällt in Deutschland das Handschuhfach unter "führen"? :grb:


    Ich hab das Victorinox Rescue Tool mit Einhandklinge und kann es wärmstens empfehlen. :gut: Das einzige gewöhnungsbedürftige Detail ist, daß der Liner, der die Klinge verriegelt in die andere Richtung entriegelt werden möchte als man es von herkömmlichen Liner-Locks gewöhnt ist. :lupe:


    Grüße


    Clemens

  • Das ist wohl die Frage, die ohne einen Präzedenzfall nicht final beantwortet werden kann.


    Wikipedia sagt:


    "Seit der Änderung des Waffengesetzes in Deutschland zum 1. April 2008 dürfen einhändig zu öffnende Messer mit einer feststellbaren Klinge (alle Messer, die nur nach Lösen einer mechanischen Sperre wieder geschlossen werden können) nicht mehr zugriffsbereit geführt werden. Das zugriffsbereite Führen eines Messers ist hingegen für Ausführungen mit feststehender Klinge erlaubt (bei diesen handelt es sich dann jedoch nicht mehr um „Einhandmesser“), wobei nur eine Klingenlänge von bis zu 12 cm zulässig ist (§ 42a WaffenG). Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro und Einziehung des Gegenstands geahndet.


    Eine genaue Definition dessen, was „Führen“ bei einem Gegenstand bedeutet, der keine Schusswaffe ist, ist im deutschen Recht aber nicht enthalten. Nach einer verbreiteten Auslegung sei der Transport eines Einhandmessers nur erlaubt, wenn auf das Messer nicht ohne weiteres zugegriffen werden kann; ein Transport in der Hosentasche sei also nicht erlaubt.


    Das Führen eines Einhandmessers ist jedoch erlaubt, sofern ein berechtigtes Interesse besteht. Dies können beispielsweise jagdliche oder berufliche Tätigkeiten, Brauchtumspflege oder der Einsatz beim Sport oder bei der Arbeit sein. Kein berechtigtes Interesse ist jedoch die Selbstverteidigung.[1]"


    In einem Messerforum habe ich heute morgen gelesen, dass ein verschlossenes Handschuhfach wohl nicht ausreicht (ist noch Führen des Messers), ein abgeschlossenes Handschuhfach jedoch schon (kein Führen des Messers).
    Klang mir aber auch eher nach indivudeller Einzelmeinung als nach harter Tatsache.


    Generell ist wohl der Grundtenor, jedenfalls nach meiner ca. zehnminütigen Recherche, dass es noch kein Urteil zu genau diesem Messer gibt, und daher weiss es halt keiner.


    Ich werde in jedem Fall auf Nummer sicher gehen und die Version mit der Zweihandklinge kaufen.
    Sicher ist sicher. :gut:

  • kauf dir ein Messer mit feststehender Klinge, bis 12 cm Klingenlänge sind erlaubt ,
    manche haben einen Dorn am Ende des Griffs , damit lässt sich leicht eine Scheibe im Notfall einschlagen .
    Brötchen schneiden und schmieren beim Wandern geht damit auch sehr gut .
    Dieses ganze "Einhand-Gesetz-Gedöns " ist doch für die Füße . :bash:


    Hier noch etwas zum nachlesen : http://www.messerforum.net/ini…ngesetz-und-messer.php#s2

  • Außerdem will nicht nicht gegen ein Gesetz verstoßen, verboten ist verboten und das meist auch aus einem guten Grund.
    Ne Verkehrsregel lege ich ja mal etwas großzügiger aus, aber ans Waffengesetz würde ich mich dann doch ganz gerne halten.



    Vielen Dank für deine Hilfe! :gut:
    Dann bestell ich eben das von Jupp :verneig:



    Verstehen muss ich das aber nicht ,oder!? :grb:
    Das Auto zu einer Waffe machen und beim führen eines Einhandmessers Angst bekommen! :rolleyes:


    Wieviele Menschen kommen bei uns durch Verkehrsunfälle ums leben? Wieviele durch Angriffe mit Einhandmessern bzw. mit Messern im weiteren Sinn?
    Ich bekomme das als Radfahrer immer sehr stark zu spüren, wenn jemand mit dieser Einstellung fährt!

  • Verstehen muss ich das aber nicht ,oder!? :grb:
    Das Auto zu einer Waffe machen und beim führen eines Einhandmessers Angst bekommen! :rolleyes:


    Wieviele Menschen kommen bei uns durch Verkehrsunfälle ums leben? Wieviele durch Angriffe mit Einhandmessern bzw. mit Messern im weiteren Sinn?
    Ich bekomme das als Radfahrer immer sehr stark zu spüren, wenn jemand mit dieser Einstellung fährt!


    Ich denke nicht, dass wir uns kennen und du damit in der Lage bist, mein Fahrverhalten oder meine Einstellung zu kritisieren. :bash:
    Ich kann dir jedoch versichern, dass durch mich noch nie ein anderer Verkehrsteilnehmer zu Schaden kam, auch kein Fahrradfahrer.


    Mein Tipp an dich wäre, wenn alle anderen vermeintlich Rücksichtslos dir gegenüber sind, solltest du dich evtl. mal an die eigene Nase packen und dein Fahrverhalten überdenken. ;)



    Zum Thema:
    Die freundliche Dame aus dem WMF-Laden hat mir das RescueTool bestellt. :gut:
    Bin mal gespannt, was da wann ankommt. :lupe:

  • Naja, wenn einer mit einem Anstand von 7 cm zwischen Spiegel und meinem Lenker an mir vorbeifährt, hat das wenig mit meiner Fahrweise zu tun.
    Auf dem Fußweg kann ich nicht fahren. Da sind früh morgens Schulkinder unterwegs.


    Hier noch was zum Thema: Mein neues SR-1 von Lion Steel mit Mörder-Daumenpin




    Für die Autofahrer gibt es auch noch einen Glasbrecher.

  • Immer locker bleiben. ;)


    Im Alltag hab ich auch nur 42a-konforme Zweihänder dabei. Man weiß ja nie, an wen man gerät. Dennoch, wer gerne mal ein gutes Klappmesser kauft, kommt an Einhändern nicht vorbei. Die wenigsten internationalen Hersteller messen momentan den Gesetzen in D, UK, DK großartig Bedeutung bei. Das wird sich aber ändern. Messergesetzte in z.B. den USA verändern sich auch, siehe New York. Ich habe mich auf der IWA lange mit Chris Reeve unterhalten und selbst er wird in nicht all zu ferner Zeit einen Zweihänder rausbringen. ;)


    Und bis dahin – jo mei, man braucht halt einen guten Grund und weiter gehts... :G


  • Naja, wenn einer mit einem Anstand von 7 cm zwischen Spiegel und meinem Lenker an mir vorbeifährt, hat das wenig mit meiner Fahrweise zu tun.
    Auf dem Fußweg kann ich nicht fahren. Da sind früh morgens Schulkinder unterwegs.


    In dem Punkt hast du recht, doch trotzdem musst du mir nicht eine solche Fahrweise unterstellen, oder?
    Zur Info, wenn ich einen Fahrradfahrer nur mit einem solch geringen Abstand passieren könnte, bremse ich ab und bleibe dahinter, bis ich den Radfahrer komplett auf der Gegenfahrbahn überholen kann. ;)


    Ich meinte weiter oben eher 120er Limits auf nahezu leeren Autobahnen oder ähnliches. ;)



    Dein Messer gefällt mir übrigens recht gut :gut:


    Ergänzung zu meinem obigen Post:
    Das Victorinox RescueTool kostet übrigens laut Herstellerpreisliste 64,- €, hab ich selber in der Liste gesehen.


    Wo der große Internetversandhandel die UVP von 81,-€ und damit die große Preisersparnis hernimmt, weiß ich nun auch nicht ;)



  • So ein Buttermesser kam bei mir auch kürzlich ins Haus:
    G-Gear by Heiko Häß






  • Danke. :gut:


  • hallo Bernd ,
    hier ist eines >>>> http://www.ebay.com/itm/LUCAS-…nives&hash=item4ac3f69a93 aber der Verkäufer liefert nicht außerhalb USA :bash:


    kleiner Tip noch ,
    schau dich einmal auf den Marktplätzen der Messerforen um ,
    hier >> http://www.bladeforums.com/for…hp/672-The-Knife-Exchange
    und hier >> http://www.britishblades.com/f…c7b332145a1507e23d6330662

  • Also Messer mit feststehender Klinge unter 12cm darf man immer führen? :grb: Halte ich für doch wesentlich besser zum kämpfen geeignet wie ein Einhandmesser.



    Großes Danke für den Tipp mit dem Eickhorn! Suche schon länger ein Rettungsmesser was man einfach so dabei haben kann. Schick und gut durchdacht fand ich ansonsten auch das von Gerber: http://www.scharferladen.de/sh…c0ebfc54a1bb101513c6f63bf
    Fällt afaik leider nicht unter den FB zu Rettungsmessern vom BKA, da die Klinge über 8,5cm lang ist.


    Wenn man einen triftigen Grund hat darf man die Dinger aber doch auch führen oder?