Alles anzeigenDie die es treffen soll:
können wahrscheinlich eh nicht lesen
UND/ODER
sind der deutschen Sprache nicht mächtig, sprich können das Gesetz auch nicht lesen
UND/ODER
wissen nicht was Gesetze sind
UND/ODER
ist es absolut egal
UND/ODER
viele weitere Parameter.
Mal wieder ein tolles Beispiel - Politik am Bürger vorbei.
Die Sache nimmt Fahrt auf. Termin: Bundesratssitzung am Freitag. Als einer von 40 (in Worten: vierzig) Tagesordnungspunkten. Da kann man wohl davon ausgehen, dass das diskussionslos durchgewinkt wird. Nicht, dass die Herren (und Damen) PolitikerInnen noch unpünktlich ins Wochenende kommen.
Begründung Deutschland:
A. Problem und Ziel
Angriffe mit Messern oder mit Waffen werden weiterhin in hoher Zahl verübt. Sie sind besonders gefährlich und beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Bevölke- rung.
Durch weitere gesetzliche Maßnahmen soll daher das Mitführen von Waffen und Messern in der Öffentlichkeit insbesondere an stark frequentierten Orten weiter ein- gedämmt werden, um so auch die Gelegenheit zu Angriffen mit Waffen und Mes- sern zu verringern.
B. Lösung
Ein besserer Schutz vor Messerangriffen wird im Ergebnis zu einer deutlichen Stär- kung des Sicherheitsempfindens in der Bevölkerung führen. Die Verordnungser- mächtigung der Länder zur Einrichtung von Waffenverbotszonen soll daher über kriminalitätsbelastete Orte hinaus auf solche Orte erstreckt werden, an denen sich viele Menschen aufhalten. Weiterhin soll in diesen Verbotszonen bei Bedarf auch das Führen von Messern jeglicher Art untersagt werden dürfen.
Begründung Österreich
„Wir müssen als Sicherheitsbehörde darauf reagieren. Deswegen umfasst das Waffenverbot für Asylwerber oder Asylberechtigte zukünftig nicht nur Schusswaffen, sondern alle Formen von Waffen“, betont Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). Er verweist darauf, dass im Jahr 2017 bei insgesamt 3282 Taten die Afghanen mit 287 Angriffen vor den Türken (169) und den Angehörigen der Russischen Föderation (111) an der Spitze lagen. Das Mitführen eines Messers wird durch die Waffengesetznovelle künftig verwaltungsstrafrechtlich verfolgt. Es droht zunächst eine Geldstrafe, bei Nichteinbringung Haft. Außerdem wird sich ein Verstoß vermutlich auch auf das Asylverfahren auswirken.
Ich lasse das jetzt mal völlig wertfrei im Raum stehen.
Dass Ansatz und „Zielgruppe“ im entsprechenden neuen Passus des jeweiligen Gesetzes sich unterscheiden, muß man wohl nicht extra betonen.