Da würde ich, als Fan der 80er, auch mal gerne dran sägen
Du bist und bleibst halt ein Kenner der Szene
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Du bist und bleibst halt mein liebster Schatz aus der Szene
Mein neues rotes Böker Plus ist da
Sind nur Trainer
So eins in der Art hab ich mir vom Kai andrehen lassen
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Die Geschichte erzählt er heute noch beim Bingo....
So.....hatte ein feststehendes Messer unter 10cm Klingenlänge bei Emerson USA bestellt.
Der Zoll in Wiesbaden will es nicht rausgeben, da Deutschland angehalten worden ist, das EU Produkt Sicherheitsgesetz auf Importe anzuwenden.
Anscheinend benötigt man vom Versender eine Produktbeschreibung in Landessprache des Empfängerlandes plus eine nominierte Person/Firma innerhalb des Empfängerlandes, der die Produkte vertreibt und für deren Sicherheit garantiert......
Bis Freitag habe ich Zeit Ernest zu überzeugen, dies umzusetzen Macht natürlich keinen Sinn, also geht das Messer zurück.
Was für ein Bullshit mal wieder ...
Irgendwie hat mMn das Zollamt Wiesbaden ne merkwürdige Rechtsauffassung, was das Produktsicherheitsgesetz und die entsprechenden Verordnungen angeht.
Ruf doch mal bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde an und frage mal ob das alles für Messer auch gilt.
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Irgendwie hat mMn das Zollamt Wiesbaden ne merkwürdige Rechtsauffassung, was das Produktsicherheitsgesetz und die entsprechenden Verordnungen angeht.
Ruf doch mal bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde an und frage mal ob das alles für Messer auch gilt.
Email lautet arbeitsschutz-wiesbaden@.....
Sind das die Richtigen?
Ja, dürften die richtigen sein. Für uns am Flughafen ist es die Hauptstelle im Darmstadt, ggf die cc setzen.
Vorallem kann man mal die Frage aufwerfen, warum überhaupt eine Prüfung wg ProduktSG erfolgt? Unter der Warentarifnummer 82119200000 sind nämlich nur Hinweise bezüglich Artenschutz und Waffen erfasst. Das hast du ja vorher auf Zoll.de recherchiert,sonst hättest du das ja gar nicht bestellt.
Ich muss allerdings auch sagen, das dieses blöde ProduktSG bei uns regelmäßig zu Diskussionen im Kollegenkreis führt und wir uns dabei auch oft nicht einig sind.
Dann richten wir uns an die Marktüberwachungsbehörde und fragen da nach. Leider gibt es da auch unterschiedliche Meinungen.
Alles sehr unbefriedigend für den Bürger (aber auch für uns)-leider!
Habe jetzt alle freundlich angeschrieben....
Ach du scheiße. Ein Glück habe ich in Freiburg die Probleme nicht.... werde nur jedes Mal belehrt, das es ein Führungsverbot gibt.
Viel Erfolg
So, ich denke, das Problem kann nur hier liegen:
Nach Art. 27 Abs. 3 VO (EG) Nr. 765/2008 setzen die Zollstellen die Freigabe (Überlassung zum freien Verkehr) für das eingeführte Produkt aus, wenn einer der folgenden Sachverhalte festgestellt wird:
Kann mir nun einer erklären....welcher der drei Punkte auf dieses Messer zutreffen könnte....
Und warum dürfen die sogar die böse Einhandversion des Messers in Deutschland verkaufen??
1. Gefahr für Gesundheit, Sicherheit
Kann es sein das dein Paket ein Zoll-Neuling in die Hand bekommen hat der sein Jurastudium abgebrochen hat und nun seinen Frust an dir auslässt ?