na lass doch mal hören welche
Wer hat Ahnung von Einhandmesser/Klappmesser
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ich hatte die Freude vor ein paar Wochen auf der IWA in Nürnberg mit dem " Boss" einen schönen Smalltalk zu halten
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Ich poste meine Frage mal in diesen Bereich:
Ich habe gestern abend eine Doku über Victorinox gesehen und in darin wurde deren Rescue Tool vorgestellt.
Es handelt sich dabei um dieses Messer hier:http://www.amazon.de/Victorino…-Nylon-Etui/dp/B000NHZW6M
Quelle: Amazon.deIch würde mir dieses Messer gerne kaufen und permanent im Handschuhfach liegen lassen, um im Notfall eben ein Rescue Tool dabeizuhaben, das erscheint mir erstmal durchaus sinnvoll.
Weiterhin würde ich das Ding gerne auf Ausflüge, Wanderungen, etc. mitbringen, da kann man ein robustes Messer ja auch immer mal brauchen.Nun sagt Tante Google aber, das Ding unterliege dem Waffengesetz, weil es über eine Einhandklinge verfüge, und damit dürfte man es kaufen, zuhause haben, aber nicht einfach so mitnehmen, dabeihaben.
Nun habe ich verschiedene Foren entdeckt, da steht sinngemäß drin, das Messer im Notfall zur Unfallhilfe oder Eigenrettung zu benutzen kann ein ausreichender Zewck zum mitführen sein, muss aber nicht, ja, nein, vielleicht.
Ob ich's auf einer Wanderung dabei haben darf und z.B. Wurst zu schneiden oder dem Sohnemann in spe. einen Stock zu schnitzen oder so was in der Art, weiss ich damit nun erst recht nicht.Kann mir einer von euch weiterhelfen?
Denn ich wurde das Ding natürlich nicht kaufen, wenns nur in der Küchenschubladen rumliegen darf.
Und was genau ist eine Einhandklinge und eine Zweihandklinge?
Brauch ich für ne Zweihandklinge 2 Hände zum Ausklappen, und eine Einhandklinge wäre dann ein Springmesser, o.ä, wo ich halt die Klinge mit einer Hand geöffnet kriege?Vielen Dank schonmal!
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***Auf Wunsch des Nutzers gelöscht***
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Shit!
Dass heisst also, ich darf das Messer nicht dabeihaben?
Also weder Hosentasche bei Wandern und Handschuhfach im Auto sind verboten, weil ich "ohne weiteres darauf zugreifen kann" kann?
Wenns also dumm läuft, die Polizei das Ding bei mir findet und der Richter es nicht für ein berechtigtes Interesse hält, im Notfall andere oder mich aus einem Fahrzeug retten zu können, kann ich bis zu 10k€ Strafe bezahlen?Und der Jupp kann damit sein Soldatenmesser auch vergessen?
Dann würde das doch aber heissen, wenn Victorinox da eine andere Klinge, ohne diesen Öffnungspin einbaut, dann wäre es erlaubt?
Also selber Schliff ( um noch immer Scheiben zerschneiden zu können ) aber eben so ne Fuge für den Daumen der anderen Hand statt dem "Einhandöffnungspin"?Mist!
Ich hab den Bericht auch gesehen Und wollte mir die Tage das RescueTool und für Unterwegs das Victorinox Schweizer Soldatenmesser bestellen
Vielleicht bleibt es dann beim RescueTool, dass für den Notfall im Handschuhfach schlummertIch denke dann mal, auch das RescueTool im Handschuhfach ist dann ggf. nicht erlaubt.....
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Mal davon abgesehen, dass das Führen verboten ist (und ich will hier ganz sicher nicht dazu aufrufen, dem zuwider zu handeln), könnte ich mir vorstellen, dass es im Falle einer Kontrolle auch vom eigenen Auftreten und den Cops abhängt, ob man gleich mit der ganzen Härte des Gesetzes konfrontiert wird oder ob man mit einem "Dududu", erhobenem Zeigefinger und dem Ratschlag, das Messer demnächst doch besser zu Hause zu lassen davon kommt.
Muss halt jeder für sich selbst entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte...
Lasky
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Geil!!!!
Das ist sicher erlaubt?Hast du einen Link dazu, ich hab auf die Schnelle nicht gefunden bei Amazon?
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***Auf Wunsch des Nutzers gelöscht***
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Dass heisst also, ich darf das Messer nicht dabeihaben?
Korrekt. Leider ...
Und der Jupp kann damit sein Soldatenmesser auch vergessen?
Ebenfalls korrekt ...
Dann würde das doch aber heissen, wenn Victorinox da eine andere Klinge, ohne diesen Öffnungspin einbaut, dann wäre es erlaubt?
Genau. Es gibt Hersteller, die verbauen demontierbare Pins oder Klingenheber, so dass Du aus einem verbotenen Einhand- ein erlaubtes Zweihandmesser machen kannst. Mein PumaTec hat z. B. einen schraubbaren Pin, und auch PohlForce verbaut demontierbare Klingenheber .
Lasky
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Mal davon abgesehen, dass das Führen verboten ist (und ich will hier ganz sicher nicht dazu aufrufen, dem zuwider zu handeln), könnte ich mir vorstellen, dass es im Falle einer Kontrolle auch vom eigenen Auftreten und den Cops abhängt, ob man gleich mit der ganzen Härte des Gesetzes konfrontiert wird oder ob man mit einem "Dududu", erhobenem Zeigefinger und dem Ratschlag, das Messer demnächst doch besser zu Hause zu lassen davon kommt.
Muss halt jeder für sich selbst entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte...
Lasky
Ja, das genau ist so ziemlich die Info, die ich mir auch zusammengegoogelt hab.
Ich denke auch, dass ich im Fall einer Kontrolle mit einem blauen Auge davon komme.Aber zum Einen gehe ich ungerne unnötige Risiken ein und zum anderen will ich das Messer dann immer dabei haben dürfen.
Ansonsten ist ja der Zweck verfehlt, zu Hause nützt mir ein Rettungsmesser im Ernstfall wenig bis gar nichts.Außerdem will nicht nicht gegen ein Gesetz verstoßen, verboten ist verboten und das meist auch aus einem guten Grund.
Ne Verkehrsregel lege ich ja mal etwas großzügiger aus, aber ans Waffengesetz würde ich mich dann doch ganz gerne halten.Vielen Dank für deine Hilfe!
Dann bestell ich eben das von Jupp -
***Auf Wunsch des Nutzers gelöscht***
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Das sollte erlaubt sein. Zum einen wird das in einer der Rezessionen erwähnt und zum anderen fehlt hier ja die "Einhandöffnungsfunktion"
Hier ist dann mal der Link zum Glück
Dann nehm ich eben das.
Ich fahr nächste Woche mal schnell rüber zu unseren helvetischen Freunden und gucke, ob man das Ding befingern kann, und wenn nicht kauf ichs da bei Amazon.
HIer ist noch ein Link mit etwas widersprüchlichen Rezessionen
http://www.amazon.de/Victorino…U4/ref=pd_sim_sbs_light_2Find ich nicht so schlimm, sieht mir eher danach aus, als dass die Rezensionsschreiber die Einhandvariante wollten und warum auch immer die Zweihandklinge bekommen haben, oder anderstrum.
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Vielen Dank für deine Hilfe!
Gern geschehen !
Und Du weißt ja: wenn´s da ist, ...
Lasky
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Logo, Ehrensache!
Ich gucke aber echt erstmal im Fachhandel, seit der Doku über den Umgang mit den Leiharbeitern letzte Weihnachen kaufe ich nimmer so gern beim Onlineversand..Ich glaub, ich such mir dann auch irgendnen Dacia von nem Mitarbeiter und probier das Ding mal aus.
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Ich glaub, ich such mir dann auch irgendnen Dacia von nem Mitarbeiter und probier das Ding mal aus.
Böse böse ...
Lasky
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Man muss auch wissen, dass das Ding funktioniert
Ich schau mir grad die Multitools von PumaTec an, warum sind die denn so billig???
Taugen die was? -
Wenn´s um Multitools geht, führt meiner Meinung nach kein Weg am Victorinox SwissTool vorbei - ist erst vor ein paar Monaten wieder Testsieger geworden . Mit einem Ledermann kann man aber auch nicht viel falsch machen.
Vorsichtig wäre ich da schon eher bei Gerber - da hatte ich mal eins in der Hand, frag´ nicht nach Sonne ...Verarbeitung, Funktion, Haptik - ich fand´s unterirdisch ...Ein Puma hatte ich noch nicht in den Fingern...
Lasky
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Fürs Auto geht auch so etwas:
Quelle: http://www.eickhorn-solingen.d…/62631327/Products/820106Eickhorn gibt auf der Website an das es für das RT I einem Feststellungsbescheid des BKA gibt, nach dem das Rettungsmesser am 28.08.2003 als WERKZEUG eingestuft wurde.
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