Was muß beim Privatkauf beachtet werden, Rolex aus der Schweiz,kaufen in Deutschland?

  • Hallo liebe Uhrenfreunde,
    bin neu hier im Forum und relativ unerfahren,jedoch auch vorsichtig. Ich schwanke zwischen der Deepsea und der guten ,alten Sea Dweller. Habe jetzt ein Angebot von Privat. Es handelt sich um eine Sea Dweller aus 2007 der Z-Serie. Die Uhr stammt aus der Schweiz und hat Papiere, Box und komplettes Zubehör. Der Preis soll um die 4800 Euro liegen. Jetzt meine Fragen: Ist der Preis bei Zustand 1 ok und kann es später Schwierigkeiten mit dem Zoll geben? Wie gesagt,ich würde die Uhr in Deutschland kaufen und eine Rechnung sprich Kaufvertrag von der Privatperson bekommen.Ist das ok,oder was wäre sonst noch zu beachten.Würdet Ihr die Uhr von einem Konzi begutachten lassen? Echtheit und so. Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank im voraus.
    Gruß
    Deepseadiver

  • ....dann ist die Zollgeschichte nicht mehr dein Problem. ;)

    Das hört sich ja schon mal nicht schlecht an. Wäre ich also mit dem Kaufvertrag aus dem Schneider. Dann wäre da noch der Preis.Wenn man den Markt beobachtet,sieht man ja leider,das die Preise ja echt abheben,oder besser die Vorstellungen der Verkäufer.Ob die Preise auch erzielt werden ist noch die Frage. 4800 Euro sind halt ne Menge Holz, oder wie seht Ihr das,wie gesagt habe nicht viel Ahnung!Da graut mir natürlich auch bei der Übergabe,halt keine Ahnung.Wie würdet Ihr das händeln,ohne dem Verkäufer zu nahe zu treten.

  • Trotzdem würde ich mir vom VK nachweisen lassen, dass er die Uhr ordentlich versteuert hat. Sicher, die Steuerschuld liegt bei ihm. Reist Du aber eines Tages mit der Uhr außerhalb der EU wieder in die EU, und kannst die ordnungsgemäße Entrichtung der Umsatzsteuer nicht vorweisen, dann darfst Du diese mglw. nachzahlen.


    Unabhängig davon gilt wie immer: you buy the seller. Übergabe beim Konzi ist gerade bei einer Lex und wenig Ahnung des Käufers beinahe Pflicht, um Fälschungen, Bastelwastel oder irgendwelchen Halbseidigkeiten aus dem Weg zu gehen. Geht der VK darauf nicht ein, würde ich bereits zucken und mir ein anderes Angebot suchen.

  • Wenn die Steuern entrichtet wurden, gibt es darüber auch etwas Schriftliches, wenn nichts schriftliches existiert, hätte ich meine Zweifel und würde ggf. die Finger von der Uhr lassen. Kann mir schwer vorstellen, dass sich der Zoll allein vom Beteuern "ich hab sie doch aber versteuert" überzeugen lassen würde. Genau so ginge es mir mit einer Erklärung des VK, selbst einer eidesstattlichen. Im Zweifelsfalle lieber 200 € mehr für eine seriöse Uhr bezahlen, als später 19% auf Liste.


    Sofern Auslandsreise außerhalb EU und Wiederverkauf für Dich keine Rolle spielen, kann es Dir natürlich prinzipiell egal sein. Dann würde mich wiederum stören, dass da jemand eventuell durch Steuerhinterziehung einen Reibach macht, indem er selbst zwar 19% gespart, hier dann aber doch den hiesigen Marktpreis erzielt hat. Sowas muss man ja nicht noch unterstützen ... zumal es ja leider eine durchaus gängige Masche ist.

  • Mit einem ordentlichen Kaufvertrag ,der in der EU geschlossen wurde, ist der TS aus dem Schneider- Alles andere ist Blödsinn. :lupe:
    Da hast Du ja was zum Nachweisen :gut::gut: Das ergibt sich aus Art. 202 ff des Zollkodex: ZOLLKODEX

  • Wenn schon zitieren, dann wenigstens korrekt:


    Art. 202 ZK besagt nämlich unter anderem auch:

    "Beteiligte und Übernehmende müssen allerdings von dem vorschriftswidrigen Verbringen Kenntnis haben um selbst Schuldner zu werden.
    Fahrlässige Unkenntnis reicht hierfür aus."


    Jetzt weiß der Käufer ja, dass er darauf zu achten hat. Ich würde mich jedenfalls nicht allein auf das beteuern des VK einlassen.


    Weitere, natürlich eher moralische, Gründe habe ich oben bereits geschrieben.

  • Beteiligte und Übernehmende müssen allerdings von dem vorschriftswidrigen Verbringen Kenntnis haben um selbst Schuldner zu werden.


    Das hast Du schon richtig erkannt :gut: Der TS müsste, um Schuldner zu werden, wissen, dass die Uhr nicht versteuert wurde.
    Nach dem hier vorliegenden Sachverhalt, kann er aber davon ausgehen, dass die Uhr versteuert ist. :gut:


    Der Verkäufer will mir schriftlich bestätigen,das die Uhr ordnungsgemäß versteuert wurde.


    Das macht es nochmals deutlich :lupe:

  • Natürlich muss das jeder für sich selbst entscheiden. Bei einer Investition um 5 k€ würde ich persönlich auf Nummer sicher gehen und mir korrekte Unterlagen zeigen lassen. Eine Uhr ohne Papiere, bei der mir der Verkäufer nur schriftlich zusichert, dass sie sein rechtmäßiges Eigentum ist, würde ich selbst auch nicht erwerben, ebenso wenig wie eine außerhalb der EU erworbene Uhr ohne korrekte Zollpapiere. Für mich gehört das einfach dazu, wie ein Fahrzeugbrief zum Auto, von ganz wenigen Ausnahmen (vintage) abgesehen.


    Inwieweit der Käufer nach dem hiesigen thread noch gutgläubig sein kann, sei einmal dahin gestellt. Dass er deshalb tatsächlich mal zum Nachversteuern belangt werden könnte ist natürlich höchst unwahrscheinlich.


    Der Gedanke bei jedem Grenzübertritt nach D an Worte wie "zeigen Sie doch bitte mal, was Sie am Arm tragen ... wo haben Sie die Rolex denn gekauft, und das können Sie uns doch gewiss bis Ende nächster Woche auch nachweisen" würde mich aber ständig begleiten - und genau darauf könnte ich gut verzichten. :rolleyes:

  • Hört sich alles nicht sooo besonders an...Besser in Deutschland von jemandem mit Referenzen kaufen. Beim Rolexkauf kauft man -wie es oft so schön heisst- auch den Käufer mit... Wenn Du die Möglichkeit hast, hier eine zu kaufen, würde ich das immer vorziehen...

    Versteh ich nicht so ganz? Ich kaufe ja hier. Also verstehe ich es so gemeint ist LC 100.? Obwohl?
    Gruß
    Deepseadiver

  • Wenn du einen Kaufnachweis für den Erwerb innerhalb der EU hast, ist alles gut, du handelst nicht fahrlässig.


    Auch ein LC 100 schützt nicht, die Uhr könnte aus der EU ausgeführt worden sein, ein erneuter Import ist dann vielleicht auch am Zoll vorbei gegangen. :bgdev:

  • Das sind hier ja interessante Aspekte, die hier genant werden.
    Dazu interessiert mich, bis zu welchem Alter einer Uhr ich diese Nachweise haben sollte.
    Die meisten meiner Uhren habe ich gebraucht gekauft. bei den Alten aus den 50er und 60er Jahren brauche ich wohl keine Sorgen zu haben, aber wie sieht es denn mit den Uhren aus der Zeit 1999-2005 aus? Muss ich mir jetzt an der Grenze Sorgen machen??


    Viele Grüße,


    Henning

  • Wenn du einen Kaufnachweis für den Erwerb innerhalb der EU hast, ist alles gut, du handelst nicht fahrlässig.


    Leider falsch. Dann wäre jeder Abnehmer nicht verzollter Ware aus dem Schneider, wenn er einen Wisch (Kaufvertrag o.ä.) vorlegt, dass er die Uhr innerhalb der EU gekauft hat. Dem ist aber nicht so.