Rolex in der Schweiz kaufen

  • Na prima. Vor etlichen Jahren habe ich - das erste und zugleich das letzte Mal - einen solchen Kauf getätigt. Der hat mich mit Strafe und Mwst einen haufen Geld, ganz abgesehen vom Ärger, gekostet. Meine Empfehlung: es lohnt nicht und macht keinen Sinn.
    Kaufe ohne Bedenken hier bei den "Konzis" Frank und Gordon. Die machen gute Preise für seriöse, ordentliche, versteuerte und nagelneue Ware. Besser geht es nicht. In die Schweiz kannst Du dann in den Urlaub fahren.

  • Hallo zusammen


    Also ich finde das dies ein bisschen Panikmache ist.


    Falls man in D wohnt und eine Uhr für sich selber zum tragen kaufen möchte, kann man die beruhigt in der Schweiz kaufen.


    Vorteil:


    Günstigere Preise (Konzi mit Nachlass kann per PN abgefragt werden)
    breiteres Sortiment ab Lager ( vor allem Rolex Sportys)


    Nachteil:


    Man wird Steuerbetrüger!!!! ( Na ja....wir sehen das halt als Kavaliersdelikt ....)


    Revision etc. geht überall problemlos auch mit CH-Papieren.


    Seltsamerweise bekomme ich auf meine Autionen bei Ebay und Ricardo
    immer wieder Anfragen von grossen deutschen Zwischenhändlern....
    ( die scheint das speziell bei D's und DD's nicht zu interessieren :grb:)


    Gruss

  • ... ich kann Andy nur zustimmen!


    Der Markt ist global, Uhren kann man heute überall kaufen, da ist die Schweiz ja geradezu um die Ecke - Steuer hin oder her! :shout: :schiri:


    Aber gut, letztendlich muß dann doch jeder für sich entscheiden, wo er seine Uhren kauft! :holly:


    Ich bin dann mal wech ... :wech:

  • Naja, schon richtig, aber viele Sammler in D wollen immer lieber eine Uhr mit LC100 und der Zoll oder Steuerfahndung kann jederzeit anhand der Nr. erkenne ob für die Uhr Zoll und Mehrwertst. abgeführt wurde oder nicht ;)
    Und hier ist es fürs Finamt kein Kavaliersdelikt :bgdev:

  • Zitat

    Original von Robson
    Naja, schon richtig, aber viele Sammler in D wollen immer lieber eine Uhr mit LC100 und der Zoll oder Steuerfahndung kann jederzeit anhand der Nr. erkenne ob für die Uhr Zoll und Mehrwertst. abgeführt wurde oder nicht ;)
    Und hier ist es fürs Finamt kein Kavaliersdelikt :bgdev:


    Woher weißt Du das mit der Erkennbarkeit der Nummer?

  • :grb: Grenze und kann nur eins dazu sagen: :grb:
    Wenn ihr die Uhr für euch selber kauft ( Ch ist eine Topadresse und günstig) momentan kostet ein 16610 = 6100.- Sfr :lupe: :lupe:
    Wenn ihr die Uhr irgendwann mal weiterverkaufen wollt, kauft euch eine in D. :bgdev: :bgdev: :bgdev:
    Viel Spass

  • Zitat

    Original von Emil
    Na prima. Vor etlichen Jahren habe ich - das erste und zugleich das letzte Mal - einen solchen Kauf getätigt. Der hat mich mit Strafe und Mwst einen haufen Geld, ganz abgesehen vom Ärger, gekostet. Meine Empfehlung: es lohnt nicht und macht keinen Sinn.
    Kaufe ohne Bedenken hier bei den "Konzis" Frank und Gordon. Die machen gute Preise für seriöse, ordentliche, versteuerte und nagelneue Ware. Besser geht es nicht. In die Schweiz kannst Du dann in den Urlaub fahren.


    Das kann ich ausnahmslos bestätigen !!!! :gut:

  • Zitat

    Original von effendi


    Woher weißt Du das mit der Erkennbarkeit der Nummer?


    Nr war falsch ausgedrückt, einen Freund hat die Steuerfahndung auseinander genommen, die haben anhand der Uhrenpapiere LC....
    festgestellt, das die Uhren nicht verzollt waren, den reichten nicht mal Rechnungen, die wollten Zahlbelege sehen.
    Wurde echt teuer für ihn...
    Er hat sich auch gewundert, das die von der Fahndung und vom Zoll echte Uhrenexperten in ihren Reihen haben

  • Uhr momentan besitzt ist der Dumme bei einer eventuellen Kontrolle am Zoll. :lupe:


    Ich fahre täglich über den Zoll ( Seit 16 Jahren) und wurde noch nie kontrolliert.
    :bgdev: :bgdev:


    die Ch-Konzessionäre wissen aber um diese heikle Geschichte und wenn ihr die Uhr kauft, schicken Sie euch die Verpackung zu.
    D.H die neue Uhr ist am Arm und es passiert nichts und keine Ro- oder Pam Box und Umkarton liegt im Kofferraum !! :lupe:

  • Ich denke das passt hier rein.



    Die Nacherhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben ist nicht mehr zulässig, wenn seit der Entstehung der Abgabenschuld mehr als drei Jahre vergangen sind (Art. 221 Abs. 3 ZK).


    Ist die Abgabenschuld durch eine strafbare Handlung entstanden (z.B. Einfuhrschmuggel), verlängert sich diese Verjährungsfrist auf zehn Jahre (Art. 221 Abs. 4 ZK i.V.m. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO). Wurde lediglich eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 378 AO begangen, bleibt es bei der dreijährigen Frist.
    Nach Ablauf der Verjährungsfrist ist der Abgabenanspruch verjährt.
    Quelle


  • Ich sehe das nicht ganz so, schließlich wird man deutlich darauf hingewiesen, entscheiden muß der mündige Bürger!